Kategorie: QM für SV
-
Definitionen aus Technik und Recht IV
Sachverständige arbeiten an der Grenze von Technik und Recht und verwenden daher manche dem Recht entliehene Begriffe. Sie verstehen ebendiese Begriffe aber oft in fachlich-technischem Zusammenhang und in anderer Bedeutung als Juristen. Ohne eine dann notwendige Klarstellung laufen sie damit Gefahr, Juristen ins Gehege zu kommen. Für letztere tut sich dadurch eine Lücke auf, die…
-
Definitionen aus Technik und Recht III
Unsere Betrachtung von Definitionen und Aussagen aus den Bereichen Technik und Recht für Sachverständige wollen wir heute fortsetzen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die sich in der Fachliteratur für Sachverständigenwesen finden. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Kollegen Praktiker, die eher wenig Zeit oder Interesse haben, sich mit „bloßem Bücherwissen“ auseinanderzusetzen. Ihnen soll auf…
-
Definitionen aus Technik und Recht II
Ein verantwortungsbewusster Sachverständiger ist bestrebt, sein fachspezifisches Wissen aktuell zu halten. Er tut aber gut daran, ebenso in seinem funktionsbezogenen Wissen sattelfest zu bleiben. Damit sind jene Kenntnisse gemeint, deren Vorhandensein für ein reibungsloses „handwerkliches“ Wirken des Gutachters unerlässlich sind. Die eben den Fachmann zum Sachverständigen machen. Auch diese Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden, zum…
-
Definitionen aus Technik und Recht
Ein Prozess ist für den Juristen ein Verfahren vor Gericht, für den Techniker aber ein Ablauf in einer Planung oder in einer Produktion von Gütern. Ein und dasselbe Wort hat in der Technik- oder Rechtssphäre völlig unterschiedliche Bedeutungen. Nun eint in meinen Augen Techniker und Juristen die Freude an exakten Begriffsbestimmungen. Denn die wiederum sind…
-
Zwischen Befund und Gutachten
Ausgehend von einer Fragestellung des Auftraggebers werden im Rahmen eines Befunds Fakten zusammengetragen. Auf deren Grundlage sollen die Fragen dann später im Gutachten beantwortet werden können. Sehr oft, insbesondere bei komplexen Aufgaben, ist die Beantwortung direkt aus der alleinigen Kenntnis der Fakten heraus aber nicht möglich. Vielmehr ist dazu ein Zwischenschritt erforderlich: Zuerst ist Ordnung…
-
Sachverständige in Konfliktsituationen
Zivilgerichtsfälle sind Streitsachen um abweichende Ansichten und Standpunkte. Wie viele andere Auseinandersetzungen etwa im persönlichen Bereich sind auch dies selten frei von emotional aufgeladenen Szenen. Dabei ist der Sachverständige meist unbeteiligter Beobachter, bestenfalls – und sofern gewünscht – Vermittler. Es kann aber zu Situationen kommen, in denen Sachverständige in einen Konflikt hineingezogen werden oder gar…
-
Hilfen zum Selbststudium
Rundherum hagelt es zurzeit Absagen von Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie. Das ist dringend notwendig. Ebenso werden viele Berufstätige zu Hause mehr Zeit verbringen können – oder müssen – als sonst. Auch Selbstständige werden ihre Kontakte einschränken, vielleicht etwas vereinsamt in Büro oder Kanzlei sitzen. Jedenfalls werden viele von uns bald mehr Zeit zur Verfügung haben,…
-
Textregeln und Sprachwahl für Gutachten
Der Inhalt eines Gutachtens muss für einen Laien erfassbar sein, wobei der Begriff des Laien hier mit dem eines Nichtfachmanns gleichzusetzen ist. In einem Gerichtsverfahren sind vielleicht die Streitparteien Fachleute, im Regelfall aber nicht die beteiligten Juristen. Sie müssen rasch und unzweideutig lesen und begreifen können, was Sache ist. Wesentliches Qualitätsmerkmal eines Gutachtens ist daher,…
-
Einen Gerichtsauftrag auf richtige Art ablehnen
Wenn er den Auftrag eines Gerichts nicht fachgerecht, nicht termingerecht oder nicht unter den gegebenen Bedingungen ausführen kann, muss er das Gericht warnen oder den Auftrag zurücklegen. Wie man letzteres korrekt macht, zeigt der Artikel.
-
Qualitätssicherheit für Sachverständige
Ein Sachverständiger, dem Qualität ein ehrliches Anliegen ist, wird damit belohnt, das er durch sein Qualitätsdenken allmählich einen erstrebenswerten Zustand erreicht, den ich als Qualitätssicherheit bezeichne.
