Textregeln und Sprachwahl für Gutachten

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Der Inhalt eines Gut­ach­tens muss für einen Lai­en erfass­bar sein, wobei der Begriff des Lai­en hier mit dem eines Nicht­fach­manns gleich­zu­set­zen ist. In einem Gerichts­ver­fah­ren sind viel­leicht die Streit­par­tei­en Fach­leu­te, im Regel­fall aber nicht die betei­lig­ten Juris­ten. Sie müs­sen rasch und unzwei­deu­tig lesen und begrei­fen kön­nen, was Sache ist. Wesent­li­ches Qua­li­täts­merk­mal eines Gut­ach­tens ist daher, dass der Sach­ver­stän­di­ge das Ergeb­nis sei­ner Arbeit in einer gut ver­ständ­li­chen Spra­che abge­fasst hat. Damit eine sol­che gelingt, haben klu­ge Leu­te eini­ge Regeln auf­ge­stellt, die uns dar­in unterstützen.

Ein­fa­che, aber wir­kungs­vol­le Textregeln

Obwohl ich mich schon Jah­re mit gutem Tex­tie­ren beschäf­ti­ge, bin ich erst vor kur­zem auf jene Regeln gesto­ßen, die ich hier vor­stel­len möch­te. Fund­ort war eigen­tüm­li­cher­wei­se das exzel­len­te Buch „Info­gra­fik“ von Rai­mar Heber. Es han­delt natur­ge­mäß haupt­säch­lich von bild­li­chen Dar­stel­lun­gen, vie­le dies­be­züg­li­che Bei­spie­le dar­in sind eine wah­re Augen­wei­de. Der Autor geht aber auch auf die Not­wen­dig­keit ein, zuge­hö­ri­ge Tex­te rasch erfass­bar und gut ver­ständ­lich zu gestal­ten. Er tut auch das auf vor­bild­li­che Wei­se, sodass ich sei­ne Aus­füh­run­gen ger­ne direkt wie­der­ge­be (Zita­te kur­siv):

Um die Ver­ständ­lich­keit von Tex­ten zu gewähr­leis­ten, wur­de Anfang der 70er-Jah­re das Ham­bur­ger Ver­ständ­lich­keits­mo­dell ent­wi­ckelt. … Um einen Text ver­ständ­lich zu gestal­ten, stellt es vier Gebo­te auf, die ich hier unver­kürzt wiedergebe:

  1. 1. Ein­fach­heit: Inhal­te soll­ten in der ein­fachs­ten Spra­che ange­bo­ten werden.
  2. 2. Glie­de­rung: Ein Gedan­ke pro Satz, die Inhal­te sind gut strukturiert.
  3. 3. Prä­gnanz: Kon­kret statt abs­trakt, anschau­lich und lebensnah.
  4. 4. Anre­gung: Erklä­ren­de Illus­tra­tio­nen ergän­zen den Textinhalt!

Die­se vier Gebo­te des Ham­bur­ger Ver­ständ­lich­keits­mo­dells erwei­tern wir mit sechs Faust­re­geln zum Ver­fas­sen eines ver­ständ­li­chen Tex­tes, dann haben wir das Wich­tigs­te beisammen:

  1. 1. Ver­mei­den Sie Fremd­wör­ter und Fachjargon.
  2. 2. Ver­mei­den Sie dop­pel­te Ver­nei­nung (er wird nicht dage­gen sein).
  3. 3. Ver­mei­den Sie den Kon­junk­tiv (er wür­de gehabt haben).
  4. 4. Ver­mei­den Sie den Nomi­nal­stil (die Anstre­bung des Ver­bal­stils fin­det unse­re Bevorzugung).
  5. 5. Ver­mei­den Sie Kom­po­si­ta (lan­ge, zusam­men­ge­setz­te Wör­ter wie Donaudampfschifffahrtsgesellschaft …).
  6. 6. Ver­mei­den Sie Zwi­schen­sät­ze (der Hund, den ich ges­tern sah, war braun).

A

Eine Ein­tei­lung von Sprachen

In wei­te­rer Fol­ge erwähnt Heber die Ein­tei­lung von Spra­che in Umgangs­spra­che, Ein­fa­che Spra­che und Leich­te Spra­che. Was Umgangs­spra­che bedeu­tet, braucht nicht erklärt zu wer­den. Leich­te Spra­che rich­tet sich an Men­schen mit Lern­schwä­chen. Für uns als Sach­ver­stän­di­ge inter­es­sant ist die Ein­fa­che Spra­che, zu der er fol­gen­des ausführt:

Die Ein­fa­che Spra­che, ame­ri­ka­nisch Plain Lan­guage, ist in den USA gesetz­lich ver­an­kert und hat ein Ziel: Alle sol­len alles ver­ste­hen kön­nen. Das bedeu­tet, der Fach­mann, der einen Text for­mu­liert, muss ihn so nie­der­schrei­ben, dass auch Men­schen, die eben kei­ne Fach­leu­te sind, ihn ver­ste­hen. Die Ein­fa­che Spra­che rich­tet sich an ca. 85 % der Bevöl­ke­rung und bewegt sich von der Kom­ple­xi­tät her auf dem Niveau B1 des Kom­pe­tenz­rah­mens für Fremd­spra­chen. Mal ehr­lich, auch ein Aka­de­mi­ker ist dank­bar, wenn ihm ein Text gelie­fert wird, den er ohne Mühe und schnell ver­steht. … Ein­fa­che Spra­che ist für alle Tex­te erstre­bens­wert, da sie auf höchs­te Ver­ständ­lich­keit zielt.

Kom­men­tar

Eine gute und brauch­ba­re Dar­stel­lung, fin­de ich. Wir sind wohl alle ange­hal­ten, die­se ein­fa­chen, aber sicher nicht immer leicht zu befol­gen­den Hin­wei­se zu beher­zi­gen. Aber wir kön­nen immer danach trach­ten, bes­ser zu wer­den. Begin­nen kön­nen wir ja sofort, schließ­lich ist alles, was wir schrei­ben, gemeint. Wir brau­chen damit nicht bis zum nächs­ten Gut­ach­ten zu warten …

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