Aus der SV-Praxis: Befundaufnahme abgesagt!

Storno

Als der Sach­ver­stän­di­ge bestellt wur­de, stand der Ter­min der nächs­ten Ver­hand­lung bereits fest. Auch gab das Gericht bekannt, dass zu die­sem Anlass die Ein­ver­nah­me von Par­tei­en und Zeu­gen vor­ge­se­hen war. Dem Sach­ver­stän­di­gen wur­de die Ent­schei­dung über­las­sen, ob er dazu mit dem Stu­di­um des Gerichts­akts das Aus­lan­gen fin­den wür­de oder ob er vor der Ver­hand­lung eine Befund­auf­nah­me durch­füh­ren wol­le. Letz­te­res wur­de bejaht, nach meh­re­ren Ver­su­chen ein Ter­min gefun­den, fest­ge­legt auf knapp eine Woche vor der Ver­hand­lung. Am Tag davor ein Tele­fon­an­ruf: Befund­auf­nah­me abgesagt!

Kon­kret teil­te die Kanz­lei des Beklag­ten­ver­tre­ters mit, dass ers­tens die Befund­auf­nah­me nicht mehr erfor­der­lich sei, da die Par­tei­en eine ver­gleichs­wei­se Lösung ver­ein­bart hät­ten. In der Fol­ge wür­de sich natür­lich auch die Ver­hand­lung in der Woche dar­auf erüb­ri­gen. Das Gericht wer­de man sei­tens der Par­tei­en natür­lich ent­spre­chend informieren.

Spon­ta­ne Reaktion

Wenn man zum Zeit­punkt eines der­ar­ti­gen Tele­fo­nats im Auto unter­wegs ist, kann man natür­lich nichts schrift­lich fest­hal­ten und auch wich­ti­ge Details wie etwa der Name des Gesprächs­part­ners kön­nen dem Ver­ges­sen anheim­fal­len. Daher wur­de sofort die Bit­te geäu­ßert, man möge umge­hend eine schrift­li­che Mit­tei­lung per E‑Mail an das Büro des Sach­ver­stän­di­gen über­mit­teln. Die Anru­fe­rin ver­sprach das nach­drück­lich, wie auch der gesam­te tele­fo­ni­sche Auf­tritt der sehr renom­mier­ten Anwalts­kanz­lei sehr bestimmt und ein­dring­lich klang.

Bestä­ti­gung kommt

Die Bestä­ti­gung der Anwalts­kanz­lei lang­te wie zu erwar­ten noch am sel­ben Tag im Büro des Sach­ver­stän­di­gen ein, der Inhalt ent­sprach exakt den tele­fo­ni­schen Mit­tei­lun­gen von zuvor. Was da zu lesen war, bedeu­te­te, dass das Ver­fah­ren und die Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen been­det sind. Und dass sich die invol­vier­ten Par­tei­en Zeit, wahr­schein­lich Stress und ver­mut­lich auch Geld spa­ren würden.

Dem Sach­ver­stän­di­gen bleibt in so einem Fall die Kennt­nis­nah­me. Übrig bleibt viel­leicht auch eine gut struk­tu­rier­te Vor­be­rei­tung, die halt jetzt Maku­la­tur gewor­den ist. Scha­de zwar, aber zumin­dest kann der Auf­wand dem beauf­tra­gen­den Gericht ver­rech­net wer­den. Also alles bes­tens? Nicht ganz!

Die Über­ra­schung

Der Tag der Befund­auf­nah­me ver­geht wie zu erwar­ten ereig­nis­los, nicht aber der Tag, an dem die Ver­hand­lung ange­setzt war. Tele­fo­nisch mel­det sich die Rich­te­rin beim Sach­ver­stän­di­gen, dass sie im Ver­hand­lungs­saal allei­ne sit­ze und gera­de erst auf Nach­fra­ge bei den Par­tei­en­ver­tre­tern erfah­ren habe, dass die Ver­hand­lung nun nicht statt­fin­den sol­le. Über­ra­schung! Irgend­was hat mit der Ver­stän­di­gung der Rich­te­rin nicht geklappt.

Gemein­sam bedau­ert man, dass man sich bes­tens, aber umsonst auf die Mate­rie des Ver­fah­rens vor­be­rei­tet hat und über­legt, war­um das mit der Ver­stän­di­gung nicht geklappt hat, die, so meint die Rich­te­rin, vom Klags­ver­tre­ter hät­te kom­men müs­sen. Der Sach­ver­stän­di­ge liest das Schrei­ben des Beklag­ten­ver­tre­ters vor, die Rich­te­rin wun­dert sich, dass zwar der Sach­ver­stän­di­ge Der­ar­ti­ges bekommt, nicht aber sie. Das ist kein Vor­wurf an den Sach­ver­stän­di­gen, den sie sofort aus der Ver­ant­wor­tung nimmt.

Eine Kon­se­quenz daraus

Auch wenn es für den Sach­ver­stän­di­gen nicht die ers­te der­ar­ti­ge Absa­ge eines Befund­ter­mins wegen einer Eini­gung der Par­tei­en zuvor ist, ist doch der Fall noch nie vor­ge­kom­men, dass das Gericht nichts von einer Absa­ge sowohl des Befund­ter­mins als auch von der Obso­les­zenz des Ver­hand­lungs­ter­mins erfah­ren hat. Jedes Mal war bis dato das Gericht über der­ar­ti­ge Vor­ha­ben der Par­tei­en bes­tens infor­miert und wuss­te eher als der Sach­ver­stän­di­ge, was los war.

Daher fol­gen­de Emp­feh­lung: Der Auf­trag­ge­ber des Sach­ver­stän­di­gen ist immer das Gericht. Wenn also dem Sach­ver­stän­di­gen eine Absa­ge irgend­ei­nes Ter­mins zukommt, wird er in Zukunft umge­hend die­se Infor­ma­tio­nen an das Gericht wei­ter­lei­ten, soll­te das Gericht nicht schon ohne­hin vor dem Zeit­punkt der Befund­auf­nah­me oder der Ver­hand­lung von sich aus infor­ma­tiv tätig gewor­den sein. Das ins­be­son­de­re dann, wenn eine Anwalts­kanz­lei – und sei sie noch so renom­miert – beteu­ert, dass sie selbst­ver­ständ­lich alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen recht­zei­tig an das Gericht wei­ter­lei­ten wird.

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