Erfolgreich Gutachten verfassen (5): Auswertungen etc.

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„Haben sie schon was raus­ge­fun­den? Wie sieht es denn aus? Kön­nen sie schon was sagen?“ Sehr oft möch­ten die Teil­neh­mer an der Befund­auf­nah­me zu ger­ne wis­sen, in wel­che Rich­tung die Sache läuft. „Tut mir leid, ich muss mir selbst erst einen Über­blick ver­schaf­fen.“ Ein wich­ti­ger Teil der Tätig­keit des Sach­ver­stän­di­gen kann dar­in bestehen, Ergeb­nis­se aus vile­fäl­ti­gen anläss­lich der Befund­auf­nah­me erho­be­nen Fak­ten so auf­zu­be­rei­ten, dass zuerst er selbst Klar­heit bekommt, um dann in der Fol­ge dem Auf­trag­ge­ber eine gute Dar­stel­lung der Sach­ver­hal­te lie­fern zu können.

Im Prin­zip geht es dar­um, die im Zuge des Befun­des ein­ge­sam­mel­ten Daten zu ver­ständ­li­chen Infor­ma­tio­nen zu ver­dich­ten und dar­aus Wis­sen auf­zu­be­rei­ten, das vom Auf­trag­ge­ber und den sons­ti­gen an der Sache Inter­es­sier­ten auch ver­stan­den wird. Dazu eini­ge Beispiele.

Aus­wer­tun­gen

Wenn Mess­da­ten vor­lie­gen, sind die­se für sich meist wenig aus­sa­ge­kräf­tig. Daher sind sie so dar­zu­stel­len, dass sie rasch erfasst wer­den kön­nen und zudem spä­ter auch eine Inter­pre­ta­ti­on mög­lich ist. Der bes­te Weg dazu ist eine gra­fi­sche Auf­be­rei­tung in Form von Dia­gram­men, Tabel­len oder ver­glei­chen­den Gegen­über­stel­lun­gen. Meist ist dazu eine farb­li­che Dar­stel­lung vor­teil­haft. Die übli­chen Office-Pro­gram­me bie­ten dazu aus­rei­chend Werk­zeu­ge mi vie­len Möglichkeiten.

Berech­nun­gen

In vie­len Fäl­len kön­nen Fra­gen aus dem Auf­trag erst nach Durch­füh­run­gen von Berech­nun­gen zufrie­den­stel­lend beant­wor­tet wer­den. Aus Grün­den der Nach­voll­zieh­bar­keit und Nach­prüf­bar­keit wird man den Berech­nungs­weg und Zwi­schen­er­geb­nis­se offen­le­gen und ent­spre­chend kom­men­tie­ren. Die Berech­nung von Kos­ten etwa setzt eine über­sicht­li­che tabel­la­ri­sche Gestal­tung vor­aus, die künf­ti­gen Gesprä­chen als Dis­kus­si­ons­grund­la­ge oder als Hil­fe zu Ver­gleichs­ge­sprä­chen die­nen kann.

Abschät­zun­gen

Sehr oft sind exak­te Berech­nun­gen nicht mög­lich, weil die dazu not­wen­di­gen Anga­ben feh­len oder nicht zugäng­lich sind. Hier kön­nen Schät­zun­gen hilf­reich sein, wenn sie zum Bei­spiel den bes­ten und den schlech­tes­ten mög­li­chen Fall betrach­ten. Manch­mal han­delt es sich dabei auch nur um die stark diver­gie­ren­den Stand­punk­te von Par­tei­en, für die so die jewei­li­ge Sicht­wei­se dar­ge­stellt und auf deren Basis spä­ter ver­sucht wer­den kann, einen für bei­de Sei­ten gang­ba­ren Kom­pro­miss zu finden.

Beur­tei­lungs­grund­la­gen

Für die im Gut­ach­ten vor­zu­neh­men­den Beur­tei­lun­gen müs­sen die Grund­la­gen bekannt sein. Letz­te­re soll­ten des­halb genannt und deren Wahl soll­te auch begrün­det wer­den. Es kann sich dabei um Fol­gen­des handeln:

Gesetz­li­che Bestim­mun­gen, Nor­men, Richtlinien

Die­se Anga­ben müs­sen auch den Quel­len­ver­weis und das Datum deren Aus­ga­be auf­wei­sen. Vor­teil­haft ist meist die Zitie­rung von Kern­pas­sa­gen im Originaltext.

Lite­ra­tur­an­ga­ben

Auch hier gilt, dass die exak­ten Quel­len­an­ga­ben vor­lie­gen, um allen Inter­es­sier­ten eine nach­träg­li­che Kon­trol­le zu ermöglichen.

Fir­men­pro­spek­te

Fir­men­un­ter­la­gen wer­den bei­spiels­wei­se zum Nach­weis des Stan­des der Tech­nik her­an­ge­zo­gen. Bei Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net kön­nen Screen­shots von rele­van­ten Sei­ten sinn­voll sein.

Erfah­run­gen

Hier könn­te etwa der Ver­weis auf ähn­lich gela­ger­te Pro­blem­fäl­le und den dort erreich­ten Ergeb­nis­sen Platz finden

Zu beach­ten ist, dass in die­sem Teil des Befun­des zwar viel­fach irgend­wel­che Ergeb­nis­se dar­ge­stellt wer­den, dass aber dar­aus noch kei­ne Schluss­fol­ge­run­gen gezo­gen wer­den. Die­se Auf­ga­be ist dem eigent­li­chen Gut­ach­ten­s­teil vorbehalten.

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