Preis und Wert (2) – Der Honorark®ampf

Honorare

(IRS) – Sach­ver­stän­di­ge bei Gericht sind gene­rell dazu ange­hal­ten, ihre Dienst­leis­tun­gen nach ange­fal­le­nem Zeit­auf­wand unter Ansatz von Stun­den­ta­ri­fen abzu­rech­nen. Auch etli­che Auf­trag­ge­ber von Frei­be­ruf­lern und Selbst­stän­di­gen ver­lan­gen dies. In freund­schaft­li­chem Aus­tausch mit Tech­ni­kern aus dem Sachverständigen‑, Pla­ner- und Bera­ter­kreis wird oft beklagt, dass in den meis­ten Fäl­len nur sehr mode­ra­te Stun­den- oder Tag­sät­ze ver­rech­net wer­den könn­ten. Es fällt auf, dass es meist hoch qua­li­fi­zier­te Kol­le­gen mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung sind, die so auf ihre unbe­frie­di­gen­de Ertrags­si­tua­ti­on auf­merk­sam machen.

Als Grund für zu nied­ri­ge Honorare …

Fragt man nach den Aus­lö­sern für die­se Malai­se, wer­den ver­schie­de­ne Grün­de genannt: Wegen des Wett­be­werbs und ange­sichts der Markt­si­tua­ti­on kön­ne man kei­ne höhe­ren Stun­den­sät­ze ver­lan­gen; Bestimm­te Auf­trag­ge­ber, etwa aus dem öffent­li­chen Bereich, wür­den kei­nes­falls einen höhe­ren Satz akzep­tie­ren; Tari­fe sei­en in Hono­rar­ord­nun­gen oder gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ein­ze­men­tiert; Als Anfän­ger müs­se man klei­ne­re Bröt­chen backen; Zwecks Neu­kun­den­ge­win­nung oder wegen eines Pres­ti­ge­pro­jek­tes wegen sei ein Tief­preis nötig gewe­sen; Markt­neu­lin­ge wür­den stän­dig mit Tiefst­prei­sen das Niveau rui­nie­ren, etc., etc.

… wer­den in ers­ter Linie äuße­re Ursa­chen genannt

Aus all den geschil­der­ten Äuße­run­gen über die zu ertra­gen­de Unbill lässt sich ein deut­li­cher gemein­sa­mer Fin­ger­zeig unschwer über­se­hen: Die aus­schließ­li­che Schuld­zu­wei­sung an äuße­re Ursa­chen, das Haft­bar­ma­chen schick­sals­glei­cher Umstän­de, die fast reflex­ar­ti­ge Zuwei­sung an gesetz­li­che oder sonst wie orga­ni­sa­to­ri­sche Hemm­nis­se, die kaum zu ändern und daher nolens volens hin­zu­neh­men sei­en. All den Wort­mel­dun­gen zum The­ma Hono­ra­re ist eine gewis­se Resi­gna­ti­on gemein, Rezep­te für Gegen­maß­nah­men scheint es nicht zu geben, tie­fer­ge­hen­de Ursa­chen­for­schun­gen wer­den erst gar nicht angedacht.

Suche nach tie­fer­lie­gen­den Grün­den notwendig …

Man könn­te jetzt mit Ach­sel­zu­cken und der Zuschrei­bung, dass Jam­mern halt zum Geschäft gehört, die Sache auf sich bewen­den las­sen, wie­der zur Tages­ord­nung über­ge­hen, die kla­gen­de Kol­le­gen­schaft pflicht­schul­digst bemit­lei­den und sie anschlie­ßend in die gewohn­ten Ver­hal­tens­mus­ter zurück­fal­len las­sen. Doch das wäre wohl zu ein­fach gedacht. Man muss sich ange­sichts eige­ner Erfah­run­gen und ange­sichts etli­cher finan­zi­ell erfolg­rei­cher Kol­le­gen viel­mehr die Fra­ge stel­len, wel­che Ver­säum­nis­se hin­ter unbe­frie­di­gend nied­ri­gen Hono­ra­ren lie­gen und ob dafür Ver­hal­tens­wei­sen eine Rol­le spie­len, die im Wesen oder den Denk­wei­sen der han­deln­den Per­so­nen gründen.

… bereits im übli­chen Umfang der Ausbildung 

Dazu auf­schluss­reich kann bereits der Blick auf die per­sön­li­che Vor­ge­schich­te und den Wer­de­gang vie­ler Selbst­stän­di­ger sein. Stu­di­um und fol­gen­de Berufs­aus­bil­dung waren etwa für in tech­ni­schen Berei­chen Täti­ge im Wesent­li­chen auf die Bewäl­ti­gung fach­li­cher Auf­ga­ben aus­ge­rich­tet. Dies gilt bei­spiels­wei­se auch für Wirt­schafts­in­ge­nieu­re. Denn sofort brauch­ba­res und für einen frei­en Beruf unmit­tel­bar anwend­ba­res unter­neh­me­ri­sches Wis­sen wur­den auch in sol­chen Stu­di­en­gän­gen in nur sehr gerin­gem Aus­maß ver­mit­telt. Woher hät­te es auch kom­men sol­len? Ist doch Vor­be­rei­tung auf die beruf­li­che Pra­xis nicht Haupt­an­lie­gen eines Studiums.

Die beruf­li­che Lauf­bahn in der Unselbständigkeit…

Die anschlie­ßen­de beruf­li­che Kar­rie­re – meist in der Indus­trie oder einem mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men – moch­te zwar in Manage­ment-Auf­ga­ben füh­ren oder in das Hin­ein­wach­sen in ande­re Arten der Ermäch­ti­gung, wohl sel­ten aber war ein umfas­sen­der Erwerb jener Fähig­kei­ten mög­lich, wie sie frei­be­ruf­li­che Selbst­stän­dig­keit ein­for­dert. Tech­ni­kern bleibt es bei­spiels­wei­se meist fremd, Vor­zü­ge eige­ner Leis­tun­gen vor­teil­haft dar­zu­stel­len und sei es nur dem direk­ten Vor­ge­setz­ten gegen­über. Man­gels eines rech­ten Instru­men­ta­ri­ums und Sen­so­ri­ums für deren Bewer­tung und Bewer­bung tun sich sol­che Leu­te in die freie Selbst­stän­dig­keit ein­ge­tre­ten dem­entspre­chend schwer, ihren Kun­den den wah­ren Wert ihrer über­wie­gend nicht­ma­te­ri­el­len Leis­tun­gen über­zeu­gend näher zu bringen.

… ver­mit­telt kein aus­rei­chen­des Wertbewusstsein

Unzu­rei­chen­des Wert­be­wusst­sein führt dann in eine unan­ge­neh­me Zwangs­la­ge: Da sind auf der einen Sei­te Freu­de und Stolz, dass man kapa­zi­tiv gut aus­ge­las­tet ist und auf einem aus­rei­chend gro­ßen Auf­trags­pols­ter sitzt. Der Arbeits­ein­satz ist groß, muss es auch sein, um finan­zi­ell über die Run­den zu kom­men. Muss man aber am Jah­res­en­de nach Abzug aller Auf­wen­dun­gen, Steu­ern und Sozialversicherungs­beiträge die Früch­te sei­nes Bemü­hens als mager bewer­ten, wird die Not­wen­dig­keit einer Ein­nah­men­stei­ge­rung unaus­weich­lich. Kurz gesagt ist man damit genau in der uner­sprieß­li­chen Situa­ti­on ange­langt, die zu Beginn geschil­dert wur­de. – Was nun tun?

(Wird fort­ge­setzt)

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