Zu wenige Sachverständige?

SV

(IRS) Zu Beginn mei­ner Tätig­keit als Gerichts­sach­ver­stän­di­ger im Jah­re 1997 gab es in Öster­reich über alle Fach­ge­bie­te hin­weg – wenn ich mich rich­tig erin­ne­re – zusam­men­ge­zählt über elf­tau­send in Lis­ten der Lan­des­ge­rich­te ein­ge­tra­ge­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Die­se Zahl an Exper­ten stand damals der öster­rei­chi­schen Jus­tiz zur Ver­fü­gung. Wie man dem Online-Ver­zeich­nis der Jus­tiz am Ende mei­ner „Kar­rie­re“ mit Stich­tag 31.12.2024 ent­neh­men konn­te, waren es zu die­sem Zeit­punkt nur mehr 8.096 Sach­ver­stän­di­ge, das ist also über ein Vier­tel weni­ger! Was hat die­ser dra­ma­ti­sche Schwund an Sach­ver­stand zu bedeuten?

Die Jus­tiz macht das Feh­len von Sach­ver­stän­di­gen bereits zum Thema

Der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Graz, Micha­el Schwan­da, hat in einem Inter­view in der Klei­nen Zei­tung Graz vom 22.12.2024 fol­gen­de Anmer­kung gemacht:

„Der Rechts­staat ist doch die Grund­la­ge der Demo­kra­tie, er sichert das fried­li­che Zusam­men­le­ben und auch den Wirt­schafts­stand­ort. Dafür bedarf es einer funk­tio­nie­ren­den Jus­tiz, die ihre Auf­ga­ben erfül­len kann. Eine Jus­tiz, die die Ver­fah­ren im Inter­es­se der rechts­su­chen­den Bevöl­ke­rung rasch und in hoher Qua­li­tät erle­di­gen kann. Dafür ist es erfor­der­lich, dass sie mit den ent­spre­chen­den Res­sour­cen aus­ge­stat­tet wird. Dazu gehö­ren auch Plan­stel­len im Sup­port­be­reich für die Kanz­lei­en und Team­as­sis­ten­zen, aber auch in ande­ren Berei­chen wie den Sach­ver­stän­di­gen. Wir haben zum Teil Pro­ble­me, genug Sach­ver­stän­di­ge zu bekom­men. Wenn sich die Gut­ach­tens­auf­trä­ge auf weni­ge Sach­ver­stän­di­ge auf­tei­len, führt auch das dazu, dass die Ver­fah­ren län­ger dauern.“

Mög­li­che Erklä­run­gen für den Rückgang

Die mög­li­chen Grün­de für den ekla­tan­ten Rück­gang ver­mu­tet eine im Jahr 2024 dies­be­züg­lich befrag­te Rich­te­rin in zwei Ursa­chen: Zum einen haben bestimm­te Fach­grup­pen es aus Haf­tungs­grün­den mit stei­gen­den Risi­ken zu tun – etwa die aus der Medi­zin – die abschre­ckend wir­ken könn­ten für poten­zi­el­le neue Sach­ver­stän­di­ge. Zum ande­ren exis­tie­ren gera­de für bestimm­te medi­zi­ni­sche Tätig­kei­ten rigo­ros vor­ge­ge­be­ne und offen­bar sehr nied­ri­ge Hono­rar­gren­zen, die eine Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit wenig attrak­tiv erschei­nen las­sen. Es könn­te sein, dass es der­ar­ti­ge Ein­schrän­kun­gen auch für Sach­ver­stän­di­ge aus ande­ren Fach­be­rei­chen gibt.

Gibt es noch ande­re Gründe?

In Erman­ge­lung von Ergeb­nis­sen aus soli­den Unter­su­chun­gen lässt sich die Fra­ge nicht objek­tiv beant­wor­ten. Es blei­ben somit nur Schlüs­se aus Beob­ach­tun­gen der Ent­wick­lun­gen im eige­nen Fach­be­reich – hier in Haus­tech­nik und Ener­gie­tech­nik – sowie Wahr­neh­mun­gen bezüg­lich der Kan­di­da­ten, die sich einer Sach­ver­stän­di­gen-Prü­fung unter­zie­hen. Vor­ab ist anzu­mer­ken: Eine Tätig­keit als Sach­ver­stän­di­ge kön­nen nur jene Per­so­nen anstre­ben, die sich zeit­lich und bezo­gen auf die täg­li­che Arbeits­men­ge Frei­räu­me schaf­fen und in gewis­sem Maß fle­xi­bel genug sein kön­nen, um ein nicht vor­aus plan­ba­res gericht­li­ches Auf­trags­vo­lu­men zu bewältigen.

Man­che Geeig­ne­ten sind desinteressiert

Das bedeu­tet, dass zum Bei­spiel sol­che Unter­neh­mer oder Füh­rungs­kräf­te die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit als Neben­be­ruf wäh­len, deren Betrieb eine dafür geeig­ne­te Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur besitzt, sodass sie nicht direkt in das ope­ra­ti­ve Tages­ge­schäft ein­ge­bun­den oder zumin­dest aus die­sem ent­las­tet sind. Die­se Per­so­nen ver­fü­gen im Regel­fall auch über eine aus­rei­chend lan­ge akti­ve Berufs­er­fah­rung und auf­grund ihrer per­sön­li­chen Rei­fe auch jene Sozi­al­kom­pe­tenz, die für das Agie­ren in Gerichts­fäl­len uner­läss­lich ist. Aus eige­ner Erfah­rung sind lei­der gera­de sol­che Leu­te meist schwer davon zu über­zeu­gen, dass Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit für sie und auch für die Jus­tiz ein Gewinn wäre.

Man­che Inter­es­sier­te sind ungeeignet

Ande­rer­seits wäre schon „Nach­schub“ vor­han­den, lei­der von einem unge­eig­ne­ten Per­so­nen­kreis: Von Leu­ten, die zu einer Prü­fung antre­ten, ohne die nöti­ge Wis­sens- und Erfah­rungs­ba­sis zu haben. Die sich von der Bezeich­nung „Sach­ver­stän­di­ger“ viel­leicht ein gewis­ses Pres­ti­ge oder sons­ti­ge Vor­tei­le erwar­ten. Oder von Men­schen, die zwar aus­rei­chend Wis­sen und Erfah­rung haben, aber nicht wil­lens sind, sich ent­spre­chend vor­zu­be­rei­ten und zu einer Prü­fung halt ein­mal so aufs Gera­te­wohl antre­ten. – Es wäre der fal­sche Weg, die Prü­fungs­stan­dards zu sen­ken, nur um mit sol­chen Inter­es­sier­ten „die Rei­hen zu füllen“.

Wel­cher Weg führt zu mehr Sachverständigen? 

Soll­te sich der Man­gel an Sach­ver­stän­di­gen ver­stär­ken, läge es in ers­ter Linie an Sach­ver­stän­di­gen­ver­bän­den und Jus­tiz, sich dar­um zu bemü­hen, zunächst unzu­mut­ba­re Ein­schrän­kun­gen und Benach­tei­li­gun­gen auf­zu­zei­gen, die die Attrak­ti­vi­tät behin­dern und soweit mög­lich, auf deren Besei­ti­gung zu drän­gen. Um geeig­ne­ten „Nach­wuchs“ zu bekom­men, müss­te die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit viel mehr bekannt gemacht wer­den, auch die Vor­tei­le, die die­ser erfül­len­de und loh­nens­wer­te Neben­be­ruf mit sich bringt. Schließ­lich kann man heut­zu­ta­ge nie­man­den mehr in einen Beruf drän­gen. Man kann aber einen Beruf begeh­rens­wert machen.

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