Warum werden Sie nicht Gerichtssachverständiger?

SV

Es ist im Lau­fe der Jah­re gar nicht so sel­ten vor­ge­kom­men, dass mich Instal­la­teu­re – Fir­men­in­ha­ber oder lei­ten­de Ange­stell­te – kon­tak­tiert und um sach­ver­stän­di­ge Unter­stüt­zung oder Hil­fe ersucht haben. Die Grün­de dafür waren viel­fäl­tig, zwei Mus­ter der Anfra­gen waren aber cha­rak­te­ris­tisch: Einer­seits ein dro­hen­der Rechts­streit mit einem unzu­frie­de­nen Auf­trag­ge­ber, ande­rer­seits ein seit län­ge­rem lau­fen­des Gerichts­ver­fah­ren, das sich nicht zuguns­ten des Instal­la­teurs ent­wi­ckelt hat­te. In den gerichts­an­hän­gi­gen Fäl­len war ein Rechts­an­walt mit im Gespräch.

Die Hil­fe­su­chen­den kamen meist ohne Umschwei­fe zur Sache, meist sehr offen und scho­nungs­los auch sich selbst gegen­über. Kon­kret bedeu­te­te das, dass nach Schil­de­rung der Sach­ver­hal­te und Umstän­de der auf­ge­tre­te­nen Pro­ble­me auch gleich aus­führ­lich auf die eige­nen Feh­ler und Säum­nis­se ein­ge­gan­gen wur­de. Sehr oft waren es schließ­lich schein­ba­re Klei­nig­kei­ten, die ein ansons­ten bis­her posi­tiv ver­lau­fen­des Pro­jekt auf eine Art schie­fe Ebe­ne brach­ten, in der es dann fast unver­meid­lich Fahrt auf­nahm und zum Ein­gang des zustän­di­gen Gerichts schlitterte.

Geschäfts­welt und Tech­nik sind komplex

Dazu ist ers­tens anzu­mer­ken, dass die heu­ti­ge Geschäfts­welt doch schon sehr kom­plex gewor­den ist: Sie ent­hält jede Men­ge Stol­per­stei­ne und Fuß­an­geln, einer­seits vom Fach­ge­biet her, aber auch, was die Kun­den­be­zie­hun­gen angeht. Zwei­tens sind des­halb die Instal­la­teu­re von heu­te im Nor­mal­fall fach­lich und orga­ni­sa­to­risch sehr gut geschult, kön­nen gut erklä­ren und auf Kun­den ein­ge­hen und haben auch wirt­schaft­li­chen Durch­blick, denn sonst hät­ten sie gar nicht über­lebt. Drit­tens stellt aber die tech­ni­sche Kom­ple­xi­tät, stän­di­ge Erneue­rung und Viel­falt der Haus­tech­nik eine immense Her­aus­for­de­rung dar, in der auch bei bes­ter Vor­sor­ge man­che Anfor­de­run­gen erst dann zuta­ge tre­ten, wenn das Mal­heur schon pas­siert ist.

Enor­mes Poten­ti­al an Wis­sen vorhanden

Zählt man all die­se Fak­to­ren zusam­men, ist leicht zu erken­nen, dass ein gestan­de­ner Instal­la­teur wie auch vie­le ande­re Hand­wer­ker einen Erfah­rungs­schatz ansam­melt, der zusam­men mit der umfang­rei­chen Aus­bil­dung – vie­le Instal­la­teu­re haben zum Bei­spiel einen HTL-Abschluss – ein beacht­li­ches Poten­ti­al an Wis­sen dar­stellt, das eine gute Grund­la­ge für eine Tätig­keit als Sach­ver­stän­di­ger ergibt. Wie aus Gesprä­chen mit die­sen Leu­ten her­vor­geht, sind sie sich der genann­ten Tat­sa­chen durch­aus bewusst und vie­le haben auch schon ins­ge­heim oder offen mit der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit gelieb­äu­gelt. Aber der kon­kre­te Schritt fehlt, weil zu wenig Zeit, weil viel­leicht von der Per­sön­lich­keit her doch nicht ganz geeig­net etc., etc.

Ein Vor­be­rei­tungs­se­mi­nars kann weg­wei­send sein

Letzt­lich fällt es mir leicht, einen dafür geeig­net schei­nen­den Gesprächs­part­ner zu über­zeu­gen, dass er wenigs­tens ein Vor­be­rei­tungs­se­mi­nar besu­chen soll, in dem er mit wich­ti­gen Grund­zü­gen ver­traut gemacht wird und in dem er auch Gleich­ge­sinn­te ken­nen­ler­nen kann. Auch bekommt er direk­ten Kon­takt mit den Vor­tra­gen­den, die übli­cher­wei­se selbst ein Rich­ter­amt aus­üben. Der zeit­li­che und finan­zi­el­le Auf­wand für ein der­ar­ti­ges Semi­nar oder einen ähn­li­chen Kurs hält sich in Gren­zen, selbst wenn der Betref­fen­de sich ent­schei­det, nicht Sach­ver­stän­di­ger zu wer­den. Was mei­ner Beob­ach­tung nach eher sel­ten der Fall sein dürfte.

Die Anzahl der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen in Öster­reich ist rückläufig

Dass in der Jus­tiz stän­dig neue Sach­ver­stän­di­ge gebraucht wer­den, liegt auf der Hand, schließ­lich ist mensch­li­ches Leben zeit­lich begrenzt, es wäre zu erwar­ten, dass sich Zu- und Abgän­ge wenigs­tens die Waa­ge hal­ten. Inter­es­san­ter­wei­se ist dies in Öster­reich nicht der Fall: Über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg betrach­ten ist  die Zahl der Sach­ver­stän­di­gen gesun­ken, und zwar recht beträcht­lich. Wenn ich mich recht erin­ne­re, lag deren Zahl in der Sach­ver­stän­di­gen­lis­te der Jus­tiz vor etwa zwan­zig bis fünf­und­zwan­zig Jah­ren bei etwa zehn- oder gar elf­tau­send. Aktu­ell beträgt sie etwas über achttausend.

Mög­li­che Grün­de für den Rückgang

Mir ist nicht bekannt, was die tat­säch­li­chen Grün­de für die­sen Rück­gang sind. Auf eine ent­spre­chen­de Fra­ge äußer­te eine Rich­te­rin die Ver­mu­tung, dass ins­be­son­de­re für medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten viel­fach zu gerin­ge Hono­ra­re üblich oder gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sei­en, zugleich aber die Ver­ant­wor­tung der ärzt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen sehr hoch sei und auch das Risi­ko, wegen eines Gut­ach­tens in einen Rechts­streit gezo­gen zu wer­den. Dadurch sei zu erwar­ten, dass sich weni­ger Ärz­te der­ar­ti­gen Gefah­ren aus­set­zen woll­ten. – Wie dies in ande­ren Fach­ge­bie­ten aus­sieht, kön­ne sie nicht sagen.

Auf­ruf zum Handeln

Nun, Kla­gen gegen Gut­ach­ten sind auch in der Haus­tech­nik schon vor­ge­kom­men: In einem sol­chen Ver­fah­ren bin ich als Ober­gut­ach­ter bestellt wor­den, als Gut­ach­ter, der ein Gut­ach­ten zu begut­ach­ten hat­te. Aber der­lei Fäl­le dürf­ten im genann­ten Fach nach mei­nem Ein­druck sehr sel­ten sein, jeden­falls lässt sich dar­aus kein Grund ablei­ten, das Metier zu scheu­en. – Herr Instal­la­teur, den­ken Sie auch dar­an: Als Gerichts­gut­ach­ter kommt Ihnen in fach­li­chen Fra­gen des geschäft­li­chen All­tags auto­ma­tisch erhöh­te Glaub­wür­dig­keit zugu­te. Damit las­sen sich gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen von vorn­her­ein leich­ter ver­mei­den. Das ist im Geschäfts­le­ben kein Nach­teil. Also: War­um wer­den Sie nicht mög­lichst bald selbst Gerichtssachverständiger?

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