Wie man Gutachten leichter lesbar macht

SV

Lud­wig Boltz­mann (1844 bis 1906) war ein öster­rei­chi­scher Wis­sen­schaft­ler und Phi­lo­soph. Er war zu sei­ner Zeit hoch­an­ge­se­hen, sei­ne Arbei­ten im Bereich der Phy­sik gel­ten in vie­ler Hin­sicht als prä­gend und zukunfts­wei­send. Von ihm wird berich­tet, er habe sei­ne Arbeit unter fol­gen­den Leit­spruch gestellt: „Bring vor, was wahr ist, schreib so, dass es klar ist, und verficht’s, bis es mit dir gar ist.“ Das ist ein Auf­ruf zu Wahr­heit, Klar­heit, Recht­schaf­fen­heit und Ver­ant­wor­tung in wis­sen­schaft­li­cher Tätig­keit. Die For­de­run­gen haben jedoch genau­so Gül­tig­keit und Berech­ti­gung für die Arbeit von Sachverständigen.

Wenn Sach­ver­stän­di­ge ein Gerichts­gut­ach­ten schrei­ben, kon­zen­trie­ren sie sich vor­ran­gig dar­auf, dass sein Inhalt fach­lich rich­tig ist. Ein Gut­ach­ten muss aber auch in einer Art und Wei­se ver­fasst sein, die Lai­en sei­nen Inhalt ver­ständ­lich ver­mit­telt, auch wenn es dar­in um kom­ple­xe Sach­ver­hal­te geht. An den Leit­satz von Boltz­mann soll­ten sich vor allem in Bezug auf Klar­heit Autoren von Gut­ach­ten immer wie­der erin­nern. Denn Rich­ter, Anwäl­te und Par­tei­en, die das Gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­di­gen lesen und ver­ste­hen müs­sen, sind im Regel­fall fach­li­che Lai­en. – Soll ein Gut­ach­ten leicht les­bar und gut ver­ständ­lich sein, gilt es, eini­ge Regeln zu beachten.

Wort­wahl

„Wer die Wahl zwi­schen zwei Wor­ten glei­cher Bedeu­tung hat, neh­me das kür­ze­re.“ „Man prü­fe, ob sich ein – in sei­ner Bedeu­tung viel­leicht nicht ein­deu­ti­ges – Fremd­wort nicht durch ein geeig­ne­tes eigen­sprach­li­ches erset­zen lässt.“ „Fach­aus­drü­cke oder nicht all­ge­mein bekann­te Begrif­fe bedür­fen einer Erläu­te­rung.“ „Die Eig­nung modi­scher Angli­zis­men ist zu prü­fen.“ … Das sind nur eini­ge aus einer Viel­zahl von Tipps für gutes Schrei­ben, wie Schrift­stel­ler sie geben oder wie sie in Schreib­kur­sen gelehrt wer­den, wenn sich die Dis­kus­si­on um die rich­ti­ge Wort­wahl dreht. Auch die Qua­li­tät der Tex­te von Sach­ver­stän­di­gen kann durch sol­che Hin­wei­se gewinnen.

Kur­ze Sätze

Ein Gut­ach­ten ver­langt nicht nach meis­ter­li­chem Stil oder her­aus­ra­gen­den lite­ra­ri­schen  Merk­ma­len. Es muss eher den Anfor­de­run­gen eines robus­ten Gebrauchs­ge­gen­san­des ent­spre­chen, des­sen Ver­wen­dung kei­ner wei­te­ren Erläu­te­rung bedarf. Dazu gehört vor­ran­gig die Ver­wen­dung von ein­fa­chen Haupt- und falls erfor­der­lich Neben­sät­zen. Kei­nes­falls darf ein Sach­ver­stän­di­ger der Ver­su­chung erlie­gen, es man­chen Juris­ten gleich­zu­tun: Die Krea­ti­on von Schach­tel­sät­zen soll­te ein Tabu sein. Das Gilt eben­so für gedrech­sel­te und umständ­lich kon­stru­ier­te Satz­un­ge­tü­me. Die beflü­geln viel­leicht die Sei­ten­zahl, nicht jedoch die Verständlichkeit.

Text­glie­de­rung

Wer vom Berg­gip­fel aus eine Land­schaft über­blickt, lässt zunächst sei­nen Blick schwei­fen. Sei­nem Inter­es­ser ent­spre­chend fasst er nach und nach ein­zel­ne Punk­te näher ins Auge. Genau­so wird der Leser eines umfang­rei­che­ren Tex­tes zunächst ver­su­chen, sich einen  Über­blick zu ver­schaf­fen, bevor er sei­ne Auf­merk­sam­keit ein­zel­nen Tei­len zuwen­det. Neben einem Inhalts­ver­zeich­nis hilft hier eine Glie­de­rung des Texts in Absät­ze, die dem Gedan­ken­gang ent­spre­chend mit Über­schrif­ten und Zwi­schen­ti­teln ver­se­hen sind. Sol­che eher kur­zen „Text­hap­pen“ sind für den Leser leich­ter erfass­bar und damit eher bekömm­lich als die „Blei­wüs­ten“ lan­ger und auf den ers­ten Blick undurch­dring­li­cher Textwürste.

Kein Fach­chi­ne­sisch

Vie­le Pro­fes­sio­nen haben ihre eige­ne Fach­spra­che. Die dient in ers­ter Linie der raschen Ver­stän­di­gung unter­ein­an­der. Für einen „Unein­ge­weih­ten“ kann sie wie eine Fremd­spra­che wir­ken, die einen Zutritt zum Ver­ständ­nis eines Texts erschwert oder gar ver­hin­dert. Für den Fach­mann mit ent­spre­chen­dem Vor­wis­sen mag dann eine Schil­de­rung völ­lig klar erschei­nen, der Laie kann jedoch vor einem Rät­sel ste­hen. Sach­ver­stän­di­ge müs­sen in der Lage sein, Sach­ver­hal­te in einer all­ge­mein ver­ständ­li­chen Spra­che zu beschrei­ben. Hier soll­ten sie den Rat des öster­rei­chisch-bri­ti­schen Phi­lo­so­phen Karl Pop­per beher­zi­gen: „Wer’s nicht ein­fach und klar sagen kann, der soll schwei­gen und wei­ter­ar­bei­ten, bis er’s klar sagen kann.“

Ein­deu­ti­ge Ausdrucksweise

Zur Ein­fach­heit gehört auch Ein­deu­tig­keit. Das Gericht stellt in sei­nem Auf­trag einem Sach­ver­stän­di­gen bestimm­te Fra­gen. Dar­auf wer­den ein­deu­ti­ge Ant­wor­ten ver­langt. Besteht Unsi­cher­heit, Unsi­cher­heit oder Zwei­fel, muss man das sagen. Kann eine Fra­ge nicht oder nur teil­wei­se beant­wor­tet wer­den, muss man auch das erwäh­nen. Wer schwam­mi­ge oder von Unsi­cher­heit gepräg­te For­mu­lie­run­gen ver­wen­det und damit Unwis­sen ver­ber­gen will, han­delt unlau­ter. Man beden­ke: Die Ergeb­nis­se eines Gerichts­gut­ach­tens kön­nen für Betrof­fe­ne ein­schnei­den­de Fol­gen haben.

Fazit

„Wie reden Men­schen mit Men­schen?“ – „Anein­an­der vor­bei.“ Die­ses böse Bon­mot kann auch für man­che schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on gel­ten, die einem im Leben so unter­kommt. Sach­ver­stän­di­ge, die hohe Ansprü­che an sich stel­len, soll­ten für das Gegen­teil ste­hen, und zwar durch Wis­sen um guten und dem Zweck ent­spre­chen­den schrift­li­chen Aus­druck. Die­ses Wis­sen soll­te sich in allen täg­li­chen Äuße­run­gen nie­der­schla­gen: In jeg­li­cher Kor­re­spon­denz, etwa in E‑Mails, in geschäft­li­chen Schrei­ben, in Arti­keln für Fach­zeit­schrif­ten, vor allem aber in leicht les­ba­ren Gutachten …

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