Vom richtigen Umgang mit Einflüssen

SV

„Wenn Sie mei­ne Fra­ge mit einem Nein beant­wor­ten, kann ich die Kla­ge zurück­wei­sen und der Fall ist been­det. Andern­falls geht die Sache wei­ter mit den nächs­ten Ver­neh­mun­gen etc., etc.“ Die Äuße­rung des Rich­ters war nicht mani­pu­la­tiv vor­ge­bracht, ich hat­te auch kei­nen Druck in eine bestimm­te Rich­tung ver­spürt. Den­noch war unse­re kur­ze Gesprächs­pau­se danach wohl geprägt von etwas wie dem ins­ge­hei­men Wunsch, dass die­ser sowohl für ihn als auch für mich als Sach­ver­stän­di­ger müh­sa­me und lang­wie­ri­ge Fall ein rasches Ende fin­den könn­te. Allein: Den kur­zen Flucht­weg eines Nein konn­te ich ihm und mir nicht weisen …

Wenn Men­schen inten­siv mit­ein­an­der zu tun haben oder jeman­dem in Aus­ein­an­der­set­zun­gen begeg­nen, hat das – wie wir nur all­zu gut wis­sen – Aus­wir­kun­gen auf die Betei­lig­ten. Sach­ver­stän­di­ge sehen sich nicht nur Rich­tern gegen­über, mit denen sie von Geset­zes wegen gut zusam­men­ar­bei­ten sol­len, son­dern sie tref­fen auch auf Rechts­an­wäl­te, Par­tei­en und Zeu­gen. Es sind vor allem Rechts­an­wäl­te, die im Dienst ihrer Par­tei­en ver­su­chen (müs­sen), Sach­ver­stän­di­ge für ihre Sicht auf Din­ge zu gewin­nen. Das geschieht aber in den sel­tens­ten Fäl­len indi­rekt und zurück­hal­tend, wie dies anfangs geschil­dert wur­de, son­dern sehr oft direkt, knall­hart und wort­stark. Für einen Sach­ver­stän­di­gen-Neu­ling mag der­lei Ver­hal­ten sogar bedroh­lich wirken.

Gegen Ein­fluss­nah­men gewapp­net sein

Sach­ver­stän­di­ge müs­sen sich vor­ran­gig auf die Erle­di­gung ihres Auf­trags kon­zen­trie­ren. Das gilt nicht nur für den Gerichts­saal, son­dern für Anläs­se jeg­li­cher Art, ins­be­son­de­re auch für ört­li­che Befund­auf­nah­men. Gegen unlieb­sa­me und kon­tra­pro­duk­ti­ve Ein­fluss­nah­men oder Ein­flüs­te­run­gen im Sin­ne einer Par­tei müs­sen sie stets gewapp­net sein. Sie dür­fen sich weder durch pro­vo­zie­ren­des Ver­hal­ten auf­sta­cheln noch durch geschick­tes, undurch­schau­ba­res oder uner­klär­li­ches Vor­ge­hen täu­schen las­sen. Sie müs­sen zum ziel­füh­ren­den Umgang mit Men­schen befä­higt sein und über ein aus­rei­chend hohes Maß an sozia­ler Kom­pe­tenz verfügen.

Auch Umstän­de kön­nen Ner­ven fordern

Dass von Sach­ver­stän­di­gen erwar­tet wer­den darf, Herr ihrer Emo­tio­nen zu sein, ist wohl klar. Das gilt aber nicht nur in Bezug auf Men­schen, son­dern auch auf Umstän­de. Auch wid­ri­ge äuße­re Gege­ben­hei­ten kön­nen Ein­fluss dar­auf haben, dass unse­re Ner­ven ange­spannt sind: Wer ein­mal schein­bar nicht enden wol­len­de Erhe­bun­gen an defek­ten Anla­gen gemacht hat, dies unter Käl­te, Fins­ter­nis und noch dazu in schmutz­star­ren­der Umge­bung, unter dem Druck eines engen zeit­li­chen Kor­setts und mit unwil­li­gen Aus­kunfts­per­so­nen, muss durch­hal­ten kön­nen, auch unter stän­di­ger Ver­su­chung, jetzt aber wirk­lich alles hinzuwerfen …

Beein­flus­sun­gen durch per­sön­li­ches Verhalten

Das lei­tet uns über zu einem wei­te­ren wich­ti­gen Gesichts­punkt: Wir sind Men­schen und kei­ne Maschi­nen. Zu den Ein­fluss­nah­men von außen – durch Per­so­nen und Umstän­de – kom­men daher noch etli­che Beein­flus­sun­gen aus den Tie­fen der eige­nen Per­sön­lich­keit. Auch wenn es hart klin­gen mag, ist Vor­sicht gebo­ten: Sym­pa­thien dür­fen in Ange­le­gen­hei­ten der Jus­tiz kei­ne Rol­le spie­len. Etwa in die­sem Fall: Da steht jemand vor dem Rich­ter, von dem ich anneh­men kann, dass er durch das Ergeb­nis mei­nes Gut­ach­tens den Pro­zess ver­lie­ren wird und damit auch sei­ne wirt­schaft­li­che Exis­tenz. Auch wenn er mir per­sön­lich leid­tut, darf die­se mei­ne Hal­tung die Arbeit am Gut­ach­ten in kei­ner Wei­se beein­flus­sen. Das­sel­be hat für Anti­pa­thien zu gel­ten, auch ein noch so ungu­ter Zeit­ge­nos­se hat – was die Arbeit des Sach­ver­stän­di­gen betrifft – bedin­gungs­lo­sen Anspruch auf Korrektheit.

Beein­flus­sung durch fal­sche Selbsteinschätzung

Rich­ter ver­lan­gen von Sach­ver­stän­di­gen kla­re Aus­sa­gen und nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dun­gen. Ist sich ein Sach­ver­stän­di­ger einer Sache nicht sicher, muss er das offen­le­gen und darf das – etwa aus fal­schem Stolz – nicht mit Schwur­be­lei­en über­tün­chen. Genau­so gefähr­lich kann sich Selbst­über­schät­zung aus­wir­ken, ins­be­son­de­re Anfän­ger kön­nen dem Dun­ning-Kru­ger-Effekt unter­lie­gen. Eine kri­ti­sche Sicht auf die eige­ne Arbeit ist ein Muss für die Dau­er der gesam­ten Berufs­lauf­bahn eines Sach­ver­stän­di­gen! Im Zwei­fels­fall wen­de sich ein Neu­ling an einen bewähr­ten Kol­le­gen und las­se sei­ne Arbeit von ihm beur­tei­len. Letz­te­res ist auch für alle jene zu emp­feh­len, die am Anfang viel­leicht eine Spur zu ängst­lich an ihre Auf­ga­be herangehen.

Fazit

Mit zwei­er­lei Her­aus­for­de­run­gen sehen sich Sach­ver­stän­di­ge stets kon­fron­tiert: Einer­seits mit den ver­such­ten Ein­fluss­nah­men von außen, in ers­ter Linie durch Rechts­an­wäl­te, die Stand­punk­te ihrer Kli­en­ten ver­tre­ten müs­sen, aber auch durch wid­ri­ge Umstän­de; Ande­rer­seits durch Beein­flus­sun­gen von innen, durch Ver­hal­tens­wei­sen wie Sym­pa­thie oder Anti­pa­thie, durch unge­zü­gel­te Emo­tio­nen, durch fal­sche Selbst­ein­schät­zung der eige­nen Fähig­kei­ten oder schlicht durch Angst. Beson­ders Neu­lin­ge wer­den hier acht­sam sein müs­sen. Die Ent­wick­lung und Rei­fung der Per­son eines Sach­ver­stän­di­gen wird die geschil­der­ten Her­aus­for­de­run­gen im Lauf der Jah­re leich­ter beherrsch­bar machen. Aber Vor­sicht: Auch „Alte Hasen“ ler­nen nie aus …

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