Fünf Leitsätze zur Gelassenheit vor Gericht

SV

Auch wenn sich die fol­gen­de Geschich­te schon vor vie­len Jah­ren ereig­net hat, blei­ben mir Ein­drü­cke davon immer noch leb­haft vor Augen. Das ist ange­sichts vie­ler wei­te­rer prä­gen­der Erleb­nis­se bemer­kens­wert. Viel­leicht ist die Epi­so­de des­halb so prä­sent, weil sie mir eine Leh­re mit­ge­ge­ben hat, die mir äußerst wert­voll wur­de und deren Aus­wir­kun­gen ich nicht mis­sen möch­te. Zuge­tra­gen hat sie sich im Zuge einer Gerichts­ver­hand­lung, die der Erör­te­rung mei­nes Gut­ach­tens und der Beant­wor­tung einer Fra­ge­lis­te die­nen soll­te, die der Par­tei­en­ver­tre­ter der kla­gen­den Par­tei ein­ge­bracht hatte.

Der Streit­wert des Ver­fah­rens war nicht unbe­trächt­lich, bei­de Anwäl­te leg­ten sich argu­men­ta­tiv ordent­lich ins Zeug, schenk­ten sich nichts und wuss­ten ihre Auf­trit­te weid­lich zu nut­zen. Die erwähn­te Lis­te hat­te es wahr­lich in sich: Sie umfass­te – wenn ich mich recht erin­ne­re – über zwei­hun­dert Fra­gen an den Sach­ver­stän­di­gen, die wirk­lich jede noch so fei­ne Facet­te der gut­ach­ter­li­chen Äuße­run­gen aus unter­schied­lichs­ten Per­spek­ti­ven beleuch­te­te und kri­ti­sier­te. Etwa jede zehn­te Fra­ge lau­te­te außer­dem: „Ist der Herr Sach­ver­stän­di­ge immer noch der Mei­nung, dass …“.

Geduld ist gefragt

Die Erör­te­rung erfolg­te aus­schließ­lich münd­lich, ich hat­te mich gut vor­be­rei­tet, aber die den Sach­ver­halt aus mei­ner Sicht zer­fled­dern­de Fra­ge­rei und die Zähig­keit des Ablaufs zerr­ten arg an mei­ner Geduld. Damals war ich etwas weni­ger zurück­hal­tend, kor­rekt gesagt weni­ger vor­sich­tig, als ich es heu­te in sol­chen Situa­tio­nen bin. Kurz­um, irgend­wann rutsch­te mir die zuge­ge­ben reich­lich unbe­dach­te Äuße­rung her­aus, die Fra­ge, um die es gera­de ging, sei im Grun­de genom­men für das Ver­fah­ren gar nicht rele­vant. – Nach ein paar Sekun­den Stil­le brach – so habe ich es damals emp­fun­den – im Gerichts­saal die Höl­le los.

Die Höl­le bricht los

Der Rechts­ver­tre­ter, dem ich die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Kon­vo­lut von Fra­gen zu ver­dan­ken hat­te, schien zunächst in die Wort­lo­sig­keit gut gespiel­ten Ent­set­zens zu ver­fal­len, müh­te sich dar­auf­hin, sei­ner Fas­sung Herr zu wer­den, stei­ger­te sich anschlie­ßend in eine aus­gie­bi­ge Sua­da, die im gebrüll­ten Begriff „Befan­gen­heit“ ihren Höhe­punkt fand und schließ­lich um Atem rin­gend in einen Vor­trag aus­lief, der die umge­hen­de Abset­zung des Sach­ver­stän­di­gen zum Inhalt hat­te, der nun nicht mehr trag­bar sei, vor allem wegen man­geln­den Respekts vor dem Gericht etc., etc.

Blei­ben Sie gelassen!

Die Rich­te­rin hat­te sich gegen Ende des Wort­schwalls zu mir gebeugt und mir ins Ohr geflüs­tert: „Blei­ben sie gelas­sen! Das geht jetzt nicht gegen Sie, son­dern gegen mich, man will mich aus dem Ver­fah­ren drau­ßen haben …“ Mitt­ler­wei­le hat­te sich der Schall­pe­gel im Saal wie­der nor­ma­li­siert, der geg­ne­ri­sche Anwalt war auf­ge­stan­den und nun am Wort. Aus der vor ihm auf­ge­schla­ge­nen Zivil­pro­zess­ord­nung zitier­te er die Grün­de, die zur Abbe­ru­fung eines Sach­ver­stän­di­gen füh­ren hät­ten kön­nen, klapp­te den Text wie­der zu, stell­te den Antrag, dem Begeh­ren der Gegen­sei­te nicht zu fol­gen und setz­te sich. „Ich hät­te eh nicht zuge­stimmt“, mein­te die Rich­te­rin tro­cken, womit die Sache erle­digt war. Der Rest der Ver­hand­lung ver­lief friedlich …

Die fünf Leitsätze

Mit­ge­nom­men habe ich dar­aus: Ers­tens darf ein Sach­ver­stän­di­ger sich nie zu einer unbe­dach­ten Reak­ti­on ver­lei­ten las­sen, auch wenn er noch so sehr pro­vo­ziert und ver­bal per­sön­lich ange­grif­fen wird. Zwei­tens soll er sich bewusst zurück­hal­ten, betont ruhig blei­ben, nicht direkt reagie­ren und sich nicht ver­tei­di­gen. Drit­tens soll er erst dann aktiv wer­den, wenn ihn der Rich­ter oder jemand Auto­ri­sier­ter dazu auf­for­dert. Vier­tens soll er immer dar­an den­ken, dass sei­ne Tätig­keit oder sein Ver­hal­ten als Sach­ver­stän­di­ger ange­grif­fen wird, nicht aber sei­ne Per­son. Fünf­tens soll er jeder Ver­su­chung wider­ste­hen, auch nur sanft iro­nisch oder zynisch zu ant­wor­ten, son­dern statt­des­sen kor­rekt sach­li­chen Ton beibehalten.

Fazit

Auch noch so aggres­siv auf­tre­ten­de Anwäl­te spie­len letzt­lich nur ihre Rol­le als Rechts­ver­tre­ter, eben jeder auf sei­ne Art. Aus Sicht eines Sach­ver­stän­di­gen sind in der Fül­le der täg­li­chen Ereig­nis­se Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht recht schnell ver­ges­sen. Es bleibt kei­ne Zeit für Res­sen­ti­ments irgend­wel­cher Art, egal ob gegen Rich­ter, Anwäl­te oder sach­ver­stän­di­ge Kol­le­gen. Für psy­chisch gesun­de Men­schen, zu denen auch Sach­ver­stän­di­ge gehö­ren müs­sen, haben per­sön­li­cher Respekt, gegen­sei­ti­ge Wert­schät­zung und Aner­ken­nung Vor­rang, egal ob in ent­spann­ter Lage oder in der Hit­ze irgend­ei­nes Wort­ge­fechts. Also: Blei­ben Sie gelassen!

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