Hintergrundgespräche bei Gericht

Adler

Wenn Poli­ti­ker der Öffent­lich­keit Wich­ti­ges mit­zu­tei­len haben, ver­an­stal­ten sie Pres­se­kon­fe­ren­zen. Wol­len sie nicht direkt für die Außen­welt bestimm­te Infor­ma­tio­nen an Jour­na­lis­ten wei­ter­ge­ben, laden sie zu Hin­ter­grund­ge­sprä­chen. Man­che Beob­ach­ter sehen sol­che Anläs­se – so sie publik wer­den – eher kri­tisch, weil sie dahin­ter und oft nicht zu Unrecht die Gefahr der „Ver­ha­be­rung“ von Poli­tik und Medi­en sehen. – Hin­ter­grund­ge­sprä­che gibt es fall­wei­se eben­so zwi­schen Gericht und Sach­ver­stän­di­gen. Jedoch haben die den aus­schließ­li­chen Zweck, den Ablauf eines Gerichts­ver­fah­rens zu unterstützen.

Hilfs­or­ga­ne des Gerichts: Das Gesetz ord­net den Sach­ver­stän­di­gen auch die­se Funk­ti­ons­be­zeich­nung zu. Kon­kret bedeu­tet dies, dass Sach­ver­stän­di­ge den Rich­ter oder die Rich­te­rin in deren Ver­fah­rens­füh­rung nach Bedarf best­mög­lich unter­stüt­zen sol­len. Dies tun Sach­ver­stän­di­ge für die Par­tei­en sicht­bar durch Anwe­sen­heit bei Ver­neh­mun­gen, in Durch­füh­rung ört­li­chen Befund­auf­nah­men und bei Erör­te­rung ihrer Gut­ach­ten. Zu ihren Auf­ga­ben gehört aber auch der für die Par­tei­en „unsicht­ba­re“ – weil infor­mell ver­lau­fen­de – Aus­tausch und Abgleich von Infor­ma­tio­nen mit dem Gericht.

Son­die­run­gen sind informell

Aus mei­ner Pra­xis kann ich dazu sagen, dass der­zeit die ers­ten infor­mel­len Kon­takt­nah­men durch Rich­ter in den meis­ten Fäl­len vor der Beauf­tra­gung erfol­gen. Anders als in frü­he­ren Jah­ren ertei­len Rich­ter nicht ein­fach einen Auf­trag, der auf dem Tisch des Sach­ver­stän­di­gen lan­det, son­dern sie suchen zuerst das Gespräch, um her­aus­zu­fin­den, ob ich denn der rich­ti­ge Adres­sat für die Gut­ach­ter­tä­tig­keit in einer lau­fen­den Gerichts­sa­che bin. Ist dies nicht der Fall oder kann ich einen Auf­trag aus Kapa­zi­täts­grün­den nicht über­neh­men, sind sie dank­bar für die Nen­nung der Namen von Kol­le­gen, die ent­spre­chen­de Fach­kom­pe­tenz besit­zen und die ein­sprin­gen könnten.

Bespre­chun­gen sind ver­trau­lich, aber nicht geheim

Wenn Ver­fah­ren schließ­lich lau­fen, wird der infor­mel­le Infor­ma­ti­ons­aus­tausch tele­fo­nisch oder per E‑Mail geführt, der Inhalt bleibt für den Sach­ver­stän­di­gen ver­trau­lich, ist aber nicht geheim, weil Rich­ter etwa in Ver­hand­lun­gen durch­aus über sol­che Gesprä­che berich­ten kön­nen. Man­che Infor­ma­tio­nen sind sen­si­bel und nicht für den Gerichts­saal bestimmt, so etwa wenn ich über Erfah­run­gen mit Par­tei­en aus vor­her­ge­hen­den Ver­fah­ren erzäh­le oder wenn ein Rich­ter Stim­mungs­bil­der und Ein­schät­zun­gen zur Glaub­wür­dig­keit wei­ter­gibt, die Per­so­nen von Par­tei­en oder Zeu­gen betreffen.

Sehr lan­ge Gesprä­che sind selten

Zum Glück nicht oft sind aus­führ­li­che und zeit­auf­wen­di­ge Gesprä­che erfor­der­lich, die Sach­ver­hal­te und deren mög­li­che Aus­wir­kung auf den Ver­lauf oder gar Aus­gang eines Ver­fah­rens zum Inhalt haben. Es kann vor­kom­men, dass sich sehr kom­ple­xe und umfang­rei­che Gerichts­pro­zes­se auf eine Fra­ge zuspit­zen, bei der ein „Nein“ als Ant­wort die Wei­ter­füh­rung zur Fol­ge hat und ein „Ja“ den sofor­ti­gen Abbruch. Dann kön­nen ein­ein­halb­stün­di­ge Tele­fo­na­te mit einem Rich­ter einen aus­ge­dehn­ten Wald­spa­zier­gang an einem spä­ten Nach­mit­tag in der Wei­se mit­ge­stal­ten, dass man die schö­ne Umge­bung nur mehr sche­men­haft wahr­nimmt, wäh­rend die rück­sichts­vol­le Ehe­frau stumm neben­her trabt …

Vor­be­rei­tung von Verhandlungen

Hin­ter­grund­ge­sprä­che fin­den zudem fast immer vor dem Beginn von Gerichts­ver­hand­lun­gen statt. Sie sind für Rich­ter und Sach­ver­stän­di­gen wich­tig. Ich bie­te dem Rich­ter im Vor­feld übli­cher­wei­se an, etwas frü­her da zu sein, wir tref­fen uns ent­we­der in sei­ner Kanz­lei oder gleich im Gerichts­saal. Hier gibt der Rich­ter letz­te Infor­ma­tio­nen bekannt und will wis­sen, ob sich an mei­nen Erkennt­nis­sen seit der letz­ten Ver­hand­lung oder seit der Gut­ach­tens­ab­ga­be etwas geän­dert hat. Im Fall von Gut­ach­tens­er­ör­te­run­gen und wenn dies gewünscht wird, lei­te ich schrift­li­che Unter­la­gen ein paar Tage vor der Ver­hand­lung an den Rich­ter weiter.

Pflich­ten des Sachverständigen

Aus all den Schil­de­run­gen ist unschwer zu erken­nen, dass ein Sach­ver­stän­di­ger über Hin­ter­grund­ge­sprä­che ein gutes Maß zum geord­ne­ten Ablauf eines Ver­fah­rens bei­tra­gen kann. Eben­so aber auch, dass er hohe Ver­ant­wor­tung trägt und sich streng an die ihm vom Gesetz auf­er­leg­ten Pflich­ten hal­ten muss, wie etwa Ver­schwie­gen­heit. An den Bei­spie­len ist aber auch zu sehen, wie Hin­ter­grund­ge­sprä­che – oder in ande­ren Wor­ten: Anläs­se zu  infor­mel­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on – im Sin­ne aller Betei­lig­ten posi­tiv auf Gerichts­ver­fah­ren ein­wir­ken kön­nen. Sach­ver­stän­di­ge tun gut dar­an, dies im Auge zu behalten!

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