Gutachter – der ideale Nebenberuf!

SV

Unter den in der Wirt­schaft Täti­gen gibt es eine Per­so­nen­grup­pe, die das Kar­rie­re­schiff eins­tens erfolg­reich durch Tur­bu­len­zen gesteu­ert hat, nun aber längst schon in ruhi­ge­ren Fahr­was­sern unter­wegs ist. Das soli­de beruf­li­che Niveau sichert einen gewis­sen Wohl­stand, was an sich guter Grund zu Freu­de und Gelas­sen­heit wäre. Den­noch beschleicht sie in der täg­li­chen Rou­ti­ne, viel­leicht gar in Pha­sen auf­kei­men­den Frusts das ungu­te Gefühl, dass das doch nicht schon alles gewe­sen sein kann, dass es in der Zeit bis zum noch fer­nen Ruhe­stand doch mehr geben müss­te. – Mein Rezept gegen die­ses Unwohl­sein: Wer­det Gerichtsgutachter!

Zwei Din­ge möch­te ich vor­aus­schi­cken: Ers­tens ver­wen­de ich hier absicht­lich den Begriff „Gut­ach­ter“ und nicht „Sach­ver­stän­di­ger“. Letz­te­rer kann – nach mei­ner Defi­ni­ti­on – auch als Bera­ter tätig sein, was hier aber nicht Gegen­stand sein soll; Ein Gut­ach­ter han­delt zwar auch in einem Auf­trag, muss aber in sei­ner Arbeit immer unab­hän­gig und in sei­ner Ent­schei­dungs­fin­dung ergeb­nis­of­fen blei­ben. Zwei­tens zie­le ich in den fol­gen­den Aus­füh­run­gen bewusst in ers­ter Linie auf unselbst­stän­dig Berufs­tä­ti­ge, da ihnen die Gut­ach­ter­tä­tig­keit genau­so offen­ste­hen soll­te wie Frei­be­ruf­lern, Unter­neh­mern und ande­ren Selbstständigen.

Not­wen­di­ge Klä­run­gen im Vorfeld

Die Beto­nung liegt auf „soll­te“, denn ein Ange­stell­ter etwa wird sich mit sei­nem Arbeit­ge­ber vor­her ver­stän­di­gen und abstim­men müs­sen, ob ihm die neben­be­ruf­li­che Aus­übung sei­ner Tätig­keit gestat­tet wird. Dies auch im Hin­blick dar­auf, dass ange­sichts von Gerichts­ter­mi­nen fall­wei­se zeit­li­che Abwe­sen­hei­ten vom Arbeits­platz not­wen­dig sein könn­ten. Aber viel­leicht ist der­lei im Zeit­al­ter des Home­of­fice und der fle­xi­blen Arbeits­zei­ten ohne­hin kein The­ma mehr. Zu beden­ken ist auch, dass der künf­ti­ge Gut­ach­ter aus Befan­gen­heits­grün­den kei­ne Gerichts­fäl­le anneh­men darf, die sein Unter­neh­men oder einen Mit­be­wer­ber betreffen.

Die Her­aus­for­de­rung

Jeder ver­nunft­be­gab­te, sei­ner Sin­ne mäch­ti­ge und psy­chisch gesun­de Mensch will sich wei­ter­ent­wi­ckeln, in beruf­li­cher Hin­sicht genau­so wie in der Ent­fal­tung sei­ner Per­sön­lich­keit. Es ist zu hof­fen, dass dies mög­lichst vie­len gera­de­her­aus gelingt. Was die ange­spro­che­ne Grup­pe betrifft, wer­den Aus­we­ge in Form von betrieb­li­chen Ände­run­gen und Anpas­sun­gen eher begrenzt sein, ins­be­son­de­re dann, wenn die Hier­ar­chie kei­ne oder nur gerin­ge Chan­cen auf wei­te­ren Auf­stieg bereit­hält. Man­che lieb­äu­geln mit Kün­di­gung, wol­len oder kön­nen aber den Schritt wegen des damit ver­bun­de­nen Risi­kos und des mög­li­chen Ver­lusts von Abfin­dun­gen (noch) nicht vollziehen.

Eine Erwei­te­rung

Wenn ich mich wie erwähnt vor­zugs­wei­se auf die Grup­pe unselb­stän­dig Beschäf­tig­ter bezie­he, sei ange­merkt, dass  auch Selbst­stän­di­ge – egal ob Neu­lin­ge oder Rou­ti­niers – sich oft genö­tigt sehen, ihre Tätig­keit zu ergän­zen oder um ein neu­es Stand­bein zu erwei­tern. Gut­ach­ter­tä­tig­keit kann für bei­de Grup­pen eine inter­es­san­te Berei­che­rung der bis­he­ri­gen beruf­li­chen Tätig­keit dar­stel­len. Gut­ach­ter­tä­tig­keit ist zudem von Haus aus ein Neben­be­ruf, oder wie ein juris­ti­scher Kom­men­tar es kor­rekt nennt: Eine berufs­ähn­li­che Tätig­keit, die nur in Ver­bin­dung mit einem aktu­ell aus­ge­üb­ten Beruf oder zumin­dest auf der Grund­la­ge der Erfah­rung eines Berufs­le­bens aus­ge­übt wer­den kann.

Vor­aus­set­zun­gen und Anforderungen 

Die Ent­schei­dung, Gut­ach­ter wer­den zu wol­len – genau­er gesagt: Gerichts­gut­ach­ter – kann der Rou­ti­ne der All­tags­ar­beit und auch der per­sön­li­chen Ent­fal­tung eine Art fri­schen Wind ver­pas­sen. Es gibt eini­ges zu ler­nen, das über das beruf­li­che und fach­li­che Umfeld hin­aus­geht, wich­tig ist, dass der Inter­es­sent Klar­heit hat über die Bedin­gun­gen, die ihm gestellt wer­den, so da sind: Unpar­tei­lich­keit, Unab­hän­gig­keit, geord­ne­te finan­zi­el­le Ver­hält­nis­se, Zuver­läs­sig­keit, Unbe­schol­ten­heit, um die wich­tigs­ten zu nen­nen. Dass gute Beherr­schung von schrift­li­cher und münd­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on vor­aus­ge­setzt wer­den, braucht wohl nicht extra erwähnt zu werden.

Fri­scher Wind, auch für den ange­stamm­ten Beruf

In der Pra­xis wird der Lern­wil­li­ge einen vom Sach­ver­stän­di­gen­ver­band ver­an­stal­te­ten Vor­be­rei­tungs­kurs besu­chen, der die recht­li­che Sei­te der Tätig­keit beleuch­tet. Er wird sich gewis­sen­haft auf die Prü­fung vor­be­rei­ten, die aus einem recht­li­chen Teil und einem Fach­ge­spräch mit Kol­le­gen besteht. Schaff­ter die­se, wird er in die Lis­te der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen ein­ge­tra­gen. Wenn der ers­te Auf­trag ins Haus flat­tert, wird er Neu­land betre­ten und neben dem Ernst der neu­en Ver­ant­wor­tung auch Freu­de über die Ent­wick­lung neu­er Fähig­kei­ten ver­spü­ren, die auf die täg­li­che Berufs­ar­beit zurück­strah­len und die­se wert­vol­ler machen.

Der Wunsch nach mehr

Eini­ge wer­den sich nicht mit der neu­en Erfah­rung zufrie­den­ge­ben und bemer­ken, wie die gewon­ne­ne Bereit­schaft zu Eigen­ver­ant­wor­tung den Wir­kungs­kreis der Per­sön­lich­keit erwei­tert. Sie wer­den den Impuls ver­spü­ren, in die beruf­li­che Selbst­stän­dig­keit wech­seln zu wol­len. Die­ser Schritt wird sorg­fäl­tig durch­dach­te Vor­gangs­wei­se und viel­leicht die Hil­fe eines erfah­re­nen Kol­le­gen oder Bera­ters benö­ti­gen. Es ist inter­es­sant, mit­zu­ver­fol­gen, wie sich der­lei ent­wi­ckeln kann: Ein lie­ber Bekann­ter und höhe­rer Ange­stell­ter hat­te das Ansin­nen von Selbst­stän­dig­keit eins­tens recht barsch zurück­ge­wie­sen. Zwei Jah­re spä­ter war er nicht nur Sach­ver­stän­di­ger, son­dern auch glück­li­cher Freiberufler …

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