Sachverständige und ihre Terminvereinbarungen

SV

Unlängst an einem spä­ten Diens­tag-Nach­mit­tag mel­det sich per Tele­fon der Rich­ter eines Bezirks­ge­richts. Die am dar­auf­fol­gen­den Frei­tag ange­setz­te Gerichts­ver­hand­lung kön­ne aus gerichts­in­ter­nen Grün­den nicht statt­fin­den und müs­se ver­scho­ben wer­den. Ein Ersatz­ter­min drei Wochen spä­ter ist rasch gefun­den und wird fixiert. Ich selbst bin gera­de außer Haus, hab‘ kei­nen Rück­griff auf Out­look, weil ich das mit vol­ler Absicht nur am Note­book habe und spei­che­re den Ter­min im Gedächt­nis. – Das Erleb­te gibt mir Anlass zu Gedan­ken über die Fra­ge: Wie kom­men gerichts­be­zo­ge­ne Ter­mi­ne zustande?

Die Tätig­keit des Sach­ver­stän­di­gen beginnt im Regel­fall mit dem Vor­lie­gen eines Gerichts­be­schlusses, der sei­nen Auf­trag ent­hält. Sehr oft wird der Sach­ver­stän­di­ge bereits zur Zeu­gen­ver­neh­mung bei­gezo­gen. Bei vie­len Zeu­gen oder in kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten kann sich der­lei in die Län­ge zie­hen. Man­che jun­gen Rich­ter möch­ten mög­lichst viel auf ein­mal erle­di­gen, dann wer­den acht oder mehr Stun­den ange­setzt. In einem Fall wur­de sogar vor­ge­schla­gen, eine gan­ze Woche für Ver­hand­lun­gen zu reser­vie­ren – was die Anwäl­te ent­setzt ablehn­ten: „Irgend­wann müs­sen wir ja auch im Büro sein …“

Abstim­mungs­ge­sprä­che

„In der Sache … habe ich Sie als Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt, ich hät­te Sie ger­ne schon bei der Par­tei­en- und dann bei der Zeu­gen­ver­neh­mung dabei. Wann haben Sie Zeit?“ „Frau Rat, hier lau­tet die Fra­ge eher: Wann haben Sie Zeit?“ – „Wir wer­den wohl zwei Stun­den brau­chen, ich hät­te die nächs­te Mög­lich­keit am …, ab neun Uhr, wie sieht das bei Ihnen aus?“ „Ja, geht, hab’s schon notiert.“  „Wird vor­aus­sicht­lich im Saal … statt­fin­den. Akten­ein­sicht wur­de schon frei­ge­stal­tet. Die Ladung bekom­men Sie auch noch schrift­lich.“ So ähn­lich lau­fen wohl die meis­ten Ter­min­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Rich­tern und Sach­ver­stän­di­gen ab.

Befund­auf­nah­men

Eine ande­re Situa­ti­on ist gege­ben, wenn ört­li­che Befund­auf­nah­men ange­setzt wer­den sol­len, denn hier liegt die Initia­ti­ve beim Sach­ver­stän­di­gen. Der kann jetzt ent­we­der im Vor­feld ver­su­chen, mit den Par­tei­en­ver­tre­tern einen Ter­min aus­zu­han­deln, was auf ein mehr­ma­li­ges Tele­fo­nie­ren hin und her hin­aus­läuft. Nach mei­ner Erfah­rung ist es effi­zi­en­ter, einen Ter­min fest­zu­set­zen, der allen Betei­lig­ten genug Zeit gibt, sich dar­auf ein­zu­stel­len und sich vor­zu­be­rei­ten. Ich war­te die Reak­tio­nen ab und ände­re den Ter­min nur, wenn  unbe­dingt not­wen­dig. Aus Erfah­rung kann ich sagen, dass in zwei Drit­tel aller Fäl­le der Ter­min auf Anhieb passt.

Ter­min bedeu­tet nicht nur Zeit­punkt, son­dern auch Ort und Umstände

Ter­min­an­ga­ben für Befund­auf­nah­men umfas­sen nicht nur Zeit­punk­te oder Zeit­räu­me, son­dern müs­sen auch den genau­en Ort der Hand­lung ange­ben. Das kann Infor­ma­tio­nen über mög­li­che Zufahr­ten, Park­ge­le­gen­hei­ten oder Erschwer­nis­se beinhal­ten. Die Mög­lich­kei­ten von Goog­le Earth haben zum Glück Not­wen­dig­kei­ten eines suchen­den Her­um­kur­vens in unbe­kann­ten Gefil­den weit­ge­hend eli­mi­niert, aber es gibt immer noch Orte, zu denen es bes­ser ist, eine Zufahrts­an­ga­be von Orts­kun­di­gen zu erbit­ten und in die Ein­la­dung zur Befund­auf­nah­me aufzunehmen.

Ter­min­ver­säum­nis­se

Es ist mir vor sehr lan­ger Zeit ein­mal pas­siert, dass ich auf dem Weg zu einem wei­ter ent­fern­ten Gericht in dich­tes­ten Schnee­fall gera­ten bin, der mein Wei­ter­kom­men sehr beein­träch­tigt und alle geplan­ten Zeit­re­ser­ven auf­ge­fres­sen hat. Nach­dem ich dann noch am Ziel­ort elend­slang nach einem Park­platz gesucht hat­te und keu­chend den Gerichts­saal betrat, mein­te der Rich­ter (nicht im Talar, son­dern jah­res­zeit­ge­recht im Schi­pull­over) als aller­ers­tes, er wer­de mich wegen mei­nes Zuspät­kom­mens zu einer Säumnis‑, Dis­zi­pli­nar- oder Was-weiß-ich Stra­fe von etli­chen Euro ver­don­nern. Mir war sofort klar, dass mir hier kein strah­len­der Auf­tritt mehr beschie­den sein wür­de, aber es ging dann doch recht gut und auf eine Stra­fe hat der Rich­ter auch verzichtet.

Kon­takt­mög­lich­kei­ten bei Problemen

Was ich mit der Geschich­te vor­hin sagen will, ist, dass eine gute Kon­takt­hal­tung mit dem Gericht und mit ande­ren Betei­lig­ten wich­tig ist. Das bedeu­tet, dass ich die Tele­fon­num­mer des Gerichts und wenn mög­lich die Han­dy­num­mer von Rich­ter oder Rich­te­rin bei der Hand haben soll­te, wenn eine Ver­stän­di­gung not­wen­dig wer­den könn­te. Im Fall von Befund­auf­nah­men in ent­le­ge­ner Gegend haben mir die Anga­be der eige­nen Han­dy­num­mer auf der Ein­la­dung zum Orts­ter­min und ein ein­ge­schal­te­tes Han­dy ermög­licht, den einen oder ande­ren Rechts­an­walt gera­de noch recht­zei­tig zum rich­ti­gen Treff­punkt zu lotsen …

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