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Wie wohl jeder Unter­neh­mer oder Frei­be­ruf­ler weiß, sind Emp­feh­lun­gen zufrie­de­ner Kun­den der bes­te Weg, ohne gro­ßen Auf­wand neue Geschäfts­part­ner zu gewin­nen. Das ist auch in Bezug auf Sach­ver­stän­di­ge nicht anders. Ein Sach­ver­stän­di­ger, mit des­sen Leis­tun­gen ein Rich­ter zufrie­den war, wird ande­ren Rich­ter­kol­le­gen wei­ter­emp­foh­len. Aber auch Sach­ver­stän­di­ge selbst kön­nen bei Bedarf dem Gericht oder ande­ren Kun­den Namen von Kol­le­gen nen­nen, mit denen sie gut zusam­men­ar­bei­ten konn­ten und von deren Leis­tun­gen sie über­zeugt sind, das kommt sogar recht häu­fig vor. Wor­auf ist dabei zu achten?

Per­sön­li­che Emp­feh­lun­gen set­zen ein­mal grund­sätz­lich vor­aus, dass man den emp­foh­le­nen Sach­ver­stän­di­gen selbst gut kennt und mög­lichst über einen län­ge­ren Zeit­raum mit ihm beruf­lich zusam­men­ge­ar­bei­tet hat. Das beinhal­tet bis zu einem gewis­sen Grad eine gute pri­va­te Bezie­hung und das Vor­han­den­sein wech­sel­sei­ti­ger Wert­schät­zung. Jeder Mensch hat sei­ne Eigen­hei­ten und aus mehr oder weni­ger regel­mä­ßi­ger Zusam­men­ar­beit von Fall zu Fall soll­te die Per­so­nen­kennt­nis aus­rei­chend sein, um zu beur­tei­len, für wel­che Auf­ga­ben- oder Pro­blem­kon­stel­la­tio­nen der Kol­le­ge oder die Kol­le­gin ein­ge­setzt wer­den kann.

Vor­aus­set­zung Integrität

Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung ist kla­rer­wei­se Inte­gri­tät, das Ein­hal­ten von Ver­ein­ba­run­gen und Ver­pflich­tun­gen, beson­ders im Fall von gemein­sa­men Ein­sät­zen oder Auf­trit­ten. Dazu gehört gute und vor allem recht­zei­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on, ins­be­son­de­re, wenn Pro­ble­me auf­tre­ten, eben­so wie das Ein­hal­ten aller Stan­dards wie Ver­trau­lich­keit, Ver­schwie­gen­heit etc. In mei­nen Augen sind Attri­bu­te wie Ver­läss­lich­keit oder Zuver­läs­sig­keit genau­so wich­tig wie pro­fun­des Fach­wis­sen, wozu zu ergän­zen ist, dass feh­len­de fach­li­che Kom­pe­tenz not­falls von drit­ter Sei­te kom­men kann, aber für ethisch sau­be­res Ver­hal­ten ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Pro­fes­sio­nel­ler Auftritt

Die beruf­li­chen Umgangs­for­men was Klei­dung, Büro­um­feld und Umgangs­for­men betrifft, sind mit den Jah­ren wesent­lich locke­rer gewor­den. Bis zu einem gewis­sen Grad gilt aber immer noch die Regel, dass Aus­se­hen das Anse­hen prägt. Mitt­ler­wei­le scheint das zwar den meis­ten egal zu sein, aber nicht jeder poten­ti­el­le Auf­trag­ge­ber tole­riert ein unschö­nes Erschei­nungs­bild. Bei einer Erst­be­geg­nung wird es daher wohl bes­ser ankom­men, „slight­ly over­dres­sed“ anzu­tre­ten, als „schla­wut­zig“ – also nach­läs­sig – daher­zu­kom­men. Ich den­ke, dass das die meis­ten Kol­le­gen auch so sehen.

Befan­gen­heit ausschließen

Eine gewis­se Vor­sicht ist aber in ande­rer Hin­sicht ange­bracht: Kol­le­gen, die man emp­feh­len will, könn­ten befan­gen sein. Wie wir wis­sen, genügt bei Gericht bereits der Anschein von Befan­gen­heit als Aus­schlie­ßungs­grund. Das hat zur Fol­ge, dass genau zu hin­ter­fra­gen ist, ob der betrof­fe­ne Sach­ver­stän­di­ge in irgend­ei­nem Zusam­men­hang zum Bei­spiel für eine der Streit­par­tei­en eines Zivil­ver­fah­rens bereits ein­mal tätig war. Der­lei könn­te bereits zwan­zig Jah­re zurück­lie­gen, für den Par­tei­en­ver­tre­ter des Kon­tra­hen­ten könn­te dies immer noch ein Aus­schlie­ßungs­grund sein. Auch das Gericht wür­de das höchst­wahr­schein­lich so sehen.

Zeit­li­che Verfügbarkeit

Ein ande­rer Gesichts­punkt ist die zeit­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­füg­bar­keit eines Sach­ver­stän­di­gen. Unselbst­stän­dig erwerbs­tä­ti­ge Kol­le­gen sind mög­li­cher­wei­se an fes­te Arbeits­zei­ten gebun­den und in der Ver­füg­bar­keit nicht so fle­xi­bel wie Selbst­stän­di­ge. Dar­auf wäre bei der Bestel­lung bereits zu ach­ten, oder der Betrof­fe­ne müss­te das Gericht auf die­sen Umstand hin­wei­sen. Auch ist zu beach­ten, dass in einem kon­kre­ten Gerichts­fall auch im Hin­blick auf das Ver­hält­nis der Betei­lig­ten zum Arbeit­ge­ber des ange­dach­ten Sach­ver­stän­di­gen kei­ne Befan­gen­hei­ten existieren.

Gefah­ren für Techniker

Ein Wort noch an uns Tech­ni­ker. Sehr oft begeis­tert uns ein Pro­blem der­art, dass wir schon in der ers­ten Ein­schät­zung Wer­tun­gen abge­ben oder Schluss­fol­ge­run­gen zie­hen, die sich nach genaue­rer Betrach­tung als vor­schnell, weil nicht­zu­tref­fend her­aus­stel­len. Anders gesagt: Wir reden zu viel und kön­nen uns in Details in einer Wei­se ver­lie­ren, die man andern­orts als „Rab­bit Hole“ bezeich­net. Es ist aber für alle Betei­lig­ten weit­aus vor­teil­haf­ter, wenn Sach­ver­stän­di­ge ihr Wis­sen der Auf­nah­me­fä­hig­keit der Ansprech­part­ner ange­passt dosiert und in einer für Lai­en ver­ständ­li­chen Wei­se wei­ter­ge­ben, was sich auch posi­tiv auf Wei­ter­emp­feh­lun­gen aus­wir­ken kann …

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