Aufbewahrungsfristen

SV

„Wie lan­ge sind Sie als Sach­ver­stän­di­ger bei Gericht ver­pflich­tet, Unter­la­gen zu einem Gut­ach­ten in einem Ver­fah­ren auf­zu­be­wah­ren?“ – Die meis­ten Teil­neh­mer des Semi­nars für Sach­ver­stän­di­ge hat­ten noch nie ein Gut­ach­ten ver­fasst und hät­ten die Ant­wort auf die­se Fra­ge wohl nicht als beson­ders wich­tig erach­tet. Aber der Vor­tra­gen­de hat­te die Fra­ge direkt an mich gerich­tet. „Wenn ich die Auf­be­wah­rungs­pflicht für Unter­la­gen für das Finanz­amt als Richt­li­nie neh­men wür­de, wären das sie­ben Jah­re“, ant­wor­te­te ich. „Das ist falsch!“ mein­te er kurz und bün­dig. „Ich weiß …“ ant­wor­te­te ich prompt …

„… sie beträgt drei­ßig Jah­re.“ „Das ist kor­rekt, es sind drei­ßig Jah­re.“ – Drei Jahr­zehn­te sind eine äußerst lan­ge Zeit­span­ne. Selbst die Unter­la­gen zu mei­nem ers­ten Gerichts­gut­ach­ten, das ich 1997 gemacht habe, darf ich noch nicht ver­nich­ten! Das ist nicht unwich­tig, denn wie bewahrt man schrift­li­che Unter­la­gen sicher auf? Denn um sol­che geht es ja hier haupt­säch­lich. Etwa zwei­hun­dert Gerichts­ver­fah­ren hin­ter­las­sen eine schö­ne Men­ge an Papier. Die meis­ten Ver­fah­ren las­sen sich in einem Ord­ner sam­meln, aber es gibt doch grö­ße­re Ver­fah­ren, die sich über län­ge­re Zeit hin­zie­hen und – im Extrem­fall – ein Dut­zend zusammenbringen!

Papier braucht Platz

Jetzt ist Papier ein dau­er­haf­tes und ver­läss­li­ches Spei­cher­me­di­um, wenn wir an alte Biblio­the­ken den­ken und an Bücher, die Jahr­hun­der­te alt sind. Aus­nah­men sind etwa licht- und tem­pe­ra­tur­emp­find­li­che Papie­re, wie wir sie in den frü­hen Fax­ge­rä­ten ver­wen­det haben. Die sind meist schon nach ein paar Jah­ren unle­ser­lich und damit unbrauch­bar. Und natür­lich kann fal­sche Lage­rung Papier zer­stö­ren, in einem feuch­ten Kel­ler etwa. Akten aus Papier und vor allem die genann­ten Ord­ner brau­chen aber Platz, und davon nicht zu wenig. Was also bleibt einem übrig, als etli­che Meter an mög­lichst gut zugäng­li­chen Rega­len dafür bereitzustellen.

Aber heu­te ist doch alles digital?

Jein. Zwar arbei­tet heu­te jeder Sach­ver­stän­di­ge auf digi­ta­ler Basis, aber wie wir alle wis­sen, fal­len immer wie­der Unter­la­gen aus Papier an. Ande­rer­seits ist es in Arbeits­pro­zes­sen manch­mal auch vor­teil­haft, digi­ta­le Unter­la­gen aus­zu­dru­cken, weil man sich mit Gedruck­tem aus Gewohn­heit leich­ter tut. De fac­to arbei­ten wir alle mehr oder weni­ger hybrid, also teils mit Papier, in der Haupt­sa­che aber digi­tal. Was wie­der die Fra­ge nach der Sicher­heit der gespei­cher­ten Daten auf­wirft. Und nach der Sicher­heit und Lebens­dau­er von Daten­trä­gern ins­be­son­de­re dann, wenn man einen Daten­ver­lust durch Plat­ten­scha­den eins zu eins auf das Siche­rungs­me­di­um über­tra­gen bekommt, was eigent­lich nicht pas­sie­ren dürf­te, mir aber unter­ge­kom­men ist.

Was tun mit Originalen?

Es ist im Beson­de­ren unan­ge­nehm, wenn von einem Daten­ver­lust eine Men­ge von Bil­dern aus ört­li­chen Befund­auf­nah­men betrof­fen ist, die man aus einem Akt nicht ver­mis­sen mag, denn wer weiß, ob nicht genau die­se Unter­la­gen als Beweis in einem Fol­ge­fall benö­tigt wer­den kön­nen. Das­sel­be gilt auch für tech­ni­sche Zeich­nun­gen oder ande­re bild­li­che Dar­stel­lun­gen, die unan­ge­nehm viel Spei­cher­platz benö­ti­gen. – Was aber geschieht mit Ori­gi­na­len von Schrift­stü­cken, Urkun­den etc.? Mei­nes Erach­tens soll­te man kei­ne im Archiv haben. Ori­gi­na­le sind für mich wie hei­ße Kar­tof­feln zu hand­ha­ben, die ich bei ers­ter Gele­gen­heit und beson­ders schnell an den Eigen­tü­mer rückübermittle.

Was tun mit Gegenständen?

Im Lauf von Gut­ach­tens­auf­trä­gen wer­den mir oft Maschi­nen­tei­le oder Instal­la­ti­ons­ma­te­ria­li­en über­ge­ben oder ich muss sie mir beschaf­fen, um sie unter­su­chen zu kön­nen. Im Prin­zip gilt das für Ori­gi­na­le Gesag­te. Aber manch­mal befin­den sich auch Din­ge dar­un­ter, die gerin­gen mate­ri­el­len Wert haben und sper­rig sind oder schwer von Gewicht. Oder beschä­di­ge Tei­le, die prak­tisch nur mehr Schrott sind. Was tun damit? Sehr oft tei­le ich dem Auf­trag­ge­ber mit, bis zu wel­chem Ter­min nach Ende mei­ner Tätig­keit ich die Tei­le im Archiv auf­be­wah­re und dann ent­sor­ge. Noch nie hat sich jemand danach erkundigt.

Jeder Fall ist einzigartig

Was besag­te Gegen­stän­de betrifft, sind auch Stü­cke dar­un­ter, die kuri­os sind, oder gering von Wert, aber einen Mil­lio­nen­scha­den aus­ge­löst haben oder sol­che, aus denen man etwas ler­nen kann. Der­lei Din­ge bewah­re ich mir manch­mal auf, auch weil ich die Erfah­run­gen damit an Kol­le­gen wei­ter­ge­ben kann. – Eine Erfah­rung habe ich auch gemacht: Gleich­ar­ti­ge Pro­ble­me, aus denen man die Erfah­rung vor­her­ge­hen­der Fäl­le direkt nut­zen kann, sind äußerst sel­ten. Ich suche bei einem neu­en Auf­trag auch nie danach, was ich ein­mal in ähn­li­chen Fäl­len gemacht habe. In mei­nen Augen ist jeder Fall neu und ein­zig­ar­tig und ver­dient mei­ne vol­le Auf­merk­sam­keit. Dar­an ändern auch gut auf­be­wahr­te alte Gut­ach­ten nichts …

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