Schönen Sommer!

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Letz­ter von drei Ver­hand­lungs­ter­mi­nen mit Zeu­gen­ein­ver­nah­men. Gesamt­dau­er etwa drei­zehn Stun­den, dies­mal nur zum Teil mit Mas­ke. Erst­mals sehe ich den neu ein­ge­stie­ge­nen Par­tei­en­ver­tre­ter der Klä­ge­rin von Ange­sicht zu Ange­sicht, sei­ne tat­säch­li­chen Gesichts­zü­ge wei­chen erheb­lich von denen ab, die ich zuvor hin­ter der Mas­ke ver­mu­tet habe, unver­hüllt sieht er jeden­falls bes­ser aus. – Die letz­ten bei­den Zeu­gen sind oder waren Mit­ar­bei­ter eines Pla­nungs­bü­ros, des­sen Name im Zuge des Ver­fah­rens mehr­mals zur Spra­che kam. Zu den bis­her gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen kön­nen bei­de nicht viel Neu­es beitragen.

Schon im kur­zen Abstim­mungs­ge­spräch mit dem Rich­ter vor Ver­hand­lungs­be­ginn waren sei­ne Über­le­gun­gen zur wei­te­ren Vor­gangs­wei­se im Ver­fah­ren zur Spra­che gekom­men, ins­be­son­de­re der zu erwar­ten­de Gerichts­auf­trag. Als nun der letz­te Zeu­ge den Gerichts­saal ver­las­sen hat­te, wur­den die­se Den­kübun­gen unter Ein­be­zie­hung der bei­den Anwäl­te wie­der auf­ge­nom­men. Es war für mich Sach­ver­stän­di­gen sehr wich­tig, deren Wün­sche und Erwar­tun­gen zu hören. Gera­de in die­ser Pha­se des Ver­fah­rens ent­schei­det sich, wel­che Arbeit und wel­cher Auf­wand den Sach­ver­stän­di­gen noch erwar­ten wird.

Umgang mit laten­ter Unzufriedenheit …

Kon­kret ging es um Män­gel­be­haup­tun­gen, für die kei­ne sach­li­chen Anhal­te und auch kei­ne schrift­li­chen Nach­wei­se vor­lie­gen. Dar­un­ter sind auch Anga­ben, in denen Unzu­frie­den­heit oder Unbe­ha­gen mit­schwin­gen über Vor­fäl­le oder Pro­ble­me, die es in der Ver­gan­gen­heit zwi­schen den Par­tei­en gege­ben hat, die aber mitt­ler­wei­le längst posi­tiv erle­digt sind. Die Hei­zung funk­tio­niert nicht – es gibt aber kei­ne Pro­to­kol­le, das Haus wird seit zwei, drei Win­tern bewohnt. Viel­leicht wur­den auch nöti­ge War­tungs­auf­for­de­run­gen oder klei­ne­re und unbe­deu­ten­de Stö­run­gen als Aus­füh­rungs- oder Qua­li­täts­man­gel interpretiert.

… und mit schwam­mi­gen Angaben

Ein Teil der Anla­ge bringt sei­ne Leis­tun­gen nicht, wird behaup­tet. Je unge­nau­er und vager die Beschwer­den, des­to schwie­ri­ger wird die Auf­ga­be für den Sach­ver­stän­di­gen. Was kann ich tun? Mes­sen, tes­ten, prü­fen, denn ich brau­che ZDF – Zah­len, Daten, Fak­ten. Um das nicht ins Ufer­lo­se aus­glei­ten zu las­sen, muss ich Gren­zen set­zen, den Par­tei­en­ver­tre­tern Vor­schlä­ge dar­über machen, was ohne zer­stö­ren­de Unter­su­chung mög­lich ist und was nicht. Muss mir Erlaub­nis­se holen. Muss auf Bei­zie­hung von Kol­le­gen bestehen, wenn die Fach­fra­gen in ein ganz spe­zi­el­les Auf­ga­ben­ge­biet rei­chen, das nicht zu mei­nem Kern­wis­sen gehört.

Stets im Auge: Die Kostenfrage

Bei allem muss ich die Kos­ten im Auge behal­ten. Der Befund wur­de in die­sem Ver­fah­ren schon vor einem hal­ben Jahr erstellt und hat bei den ver­gan­ge­nen Zeu­gen­ver­neh­mun­gen immer wie­der als eine Art Check­lis­te gedient. Jetzt wird ein ergän­zen­der Befund zu machen sein. Eine ein­fa­che Mes­sung wird in dem noch zu erwar­ten­den Rah­men von fünf‑, sechs­tau­send Euro unter­zu­brin­gen sein. Wenn die Arbeit aber wegen über­zo­ge­ner Ansprü­che aus­ufert, bin ich gleich bei zwanzig‑, viel­leicht sogar drei­ßig­tau­send Euro. Das ist ein Rie­sen­un­ter­schied, das sehen auch die Anwäl­te ein.

Nägel mit Köp­fen machen

Viel wird am Rich­ter lie­gen und dar­an, wie er die Sache sieht und wei­ter abzu­han­deln gedenkt. Das Ver­fah­ren umfasst bereits eine Viel­zahl unter­schied­lichs­ter Sach­ver­hal­te, es ist allein schon aus mei­ner Sicht müh­sam, den Über­blick zu behal­ten. Jeden­falls will der Rich­ter Nägel mit Köp­fen machen, das Gut­ach­ten soll alles Not­wen­di­ge beinhal­ten, sei­ne Erör­te­rung soll den Schluss­punkt im Ver­fah­ren set­zen. Den Vor­schlag eines der Anwäl­te, das Gut­ach­ten halt ein­mal vor­läu­fig mit dem zu machen, was bereits am Tisch liegt, dann zu erör­tern und zu sehen, ob noch etwas gut­ach­ter­lich zu ergän­zen ist, lehnt der Rich­ter rund­weg ab.

Nach­be­spre­chung

Die Anwäl­te sind rasch weg, der Rich­ter hat den Saal schon abge­schlos­sen, ein kur­zes Gespräch ergibt sich noch im Weg­ge­hen am Gang. Er wird sich die Sache noch­mals genau anse­hen, dann die Fra­gen für den Beschluss for­mu­lie­ren. Wun­dern Sie sich nicht über die Fra­gen, die da kom­men wer­den, meint er dann schmun­zelnd. Die letz­ten Mona­te im Gericht sei­en hart gewe­sen, viel muss­te auf­ge­holt wer­den, lang­sam sei aber ein Ende des Rück­staus in Sicht und es sei­en wie­der ruhi­ge­re Fahr­wäs­ser zu erwar­ten. Letzt­lich sei dann ein län­ge­rer Urlaub geplant. Sie hören aber vor­her noch von mir, meint er, jeden­falls wün­sche er jetzt schon: Schö­nen Sommer!

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