Arrest im Wohnzimmer

SV-Stories

Es hat­te so schön begon­nen. Die alte Kes­sel­an­la­ge hat­te brav und stö­rungs­frei eini­ge Jahr­zehn­te lang treu ihren Dienst getan. Jetzt aber war ihre Zeit vor­bei. Raus aus dem Öl lau­te­te die aller­or­ten pro­pa­gier­te Devi­se. Nach lan­ger und sorg­fäl­ti­ger Über­le­gung ent­schied der Haus­herr sich für einen neu­en Wär­me­er­zeu­ger. Der wur­de auch prompt gelie­fert, von den Fach­hand­wer­kern sorg­fäl­tig instal­liert und in das bestehen­de Heiz­sys­tem ein­ge­bun­den. Gra­de noch recht­zei­tig vor Beginn der kal­ten Jah­res­zeit. Das neue Ding tat also sei­ne Arbeit, zunächst aller­dings eher schlecht als recht. Bis es end­gül­tig ausfiel.

Noch war aber nichts ver­lo­ren. Weil der Instal­la­teur den Kun­den nicht unzu­mut­bar lang auf ein Ersatz­teil war­ten las­sen woll­te, tausch­te er das defek­te Gerät kulan­ter­wei­se gleich gegen ein neu­es aus. Doch die Pro­ble­me woll­ten kein Ende neh­men, die Ser­vice­diens­te des Her­stel­lers und der des Instal­la­teurs wur­den zu Stamm­be­su­chern im Haus. So schlepp­te sich die Anla­ge durch einen zum Glück nicht all­zu stren­gen Win­ter und erreich­te mit knap­per Not das Ende der Heiz­pe­ri­ode. Das aller­dings mit reich­li­cher ther­mi­scher Unter­stüt­zung eines simp­len, schon lan­ge zum Haus gehö­ren­den Holz­ofens im Wohnzimmer.

Aus Skep­sis wur­de schließ­lich Ablehnung 

Das Früh­jahr brach­te kei­ne Ände­rung, die neue Anla­ge zeig­te ein etwas unge­wöhn­li­ches Betriebs­ver­hal­ten, so, als sei sie sich selbst ihrer Sache nicht sicher. Dazu kam noch, dass ein Ange­hö­ri­ger oder Nach­bar mit sei­nem soli­den Halb­wis­sen jedes Detail der Anla­ge madig mach­te: Er säte mäch­tig Zwei­fel an Sinn und Wert der neu­en Anschaf­fung und ver­wan­del­te die bereits wach­sen­de Skep­sis des Besit­zer­ehe­paars in glat­te Ableh­nung. Es reich­te jetzt, sie woll­ten die Anla­ge retour­nie­ren und das Geld für die geleis­te­te Anzah­lung zurück. Ihr Bestre­ben war erfolg­los. Also erschien der Gang vor Gericht als ein­zi­ger Ausweg.

Ein Sach­ver­stän­di­ger muss­te her 

Als ich schließ­lich das Anwe­sen zum Zweck einer Befund­auf­nah­me erreich­te, hat­te die Anla­ge end­gül­tig ihren Geist auf­ge­ge­ben, sie gab kei­nen Mucks mehr von sich. Aus­sa­gen über die Dimen­sio­nie­rung, die Sys­tem­tech­nik und Kom­men­ta­re zu den Ver­brauchs­da­ten waren mög­lich, nicht aber sol­che, die eine vol­le Funk­ti­ons­be­reit­schaft der Anla­ge vor­aus­ge­setzt hät­ten. Wenn eine Anla­ge kaputt ist und still­steht, lässt sich ihr Ver­hal­ten weder beob­ach­ten noch beur­tei­len. Zu mei­nem Bedau­ern und zu dem des Gerichts blieb somit die Aus­sa­ge des Gut­ach­tens unvollständig.

Funk­ti­ons­prü­fung erst nach Repa­ra­tur möglich

Das Gericht setz­te einen Ver­hand­lungs­ter­min im Anwe­sen der Klä­ger an. Weit­läu­fi­ger Ter­ras­sen­tisch, herr­li­che Aus­sicht, bes­tes Som­mer­wet­ter. Die Par­tei­en wur­den ein­ver­nom­men. Der Ver­lauf der Auf­trags­ab­wick­lung wur­de bespro­chen, die Instal­la­ti­on, die Inbe­trieb­nah­me, die Pro­ble­me der Rei­he nach. Die Klä­ger hat­ten die Funk­ti­on bemän­gelt, die jetzt lei­der nicht prüf­bar war. Was tun? Der Vor­schlag des Rich­ters: Instand­set­zen der gesam­ten Anla­ge, Durch­füh­rung der Repa­ra­tu­ren mög­lichst rasch. Prü­fung der Anla­ge im kom­men­den Win­ter. Offen bleibt vor­erst die Fra­ge der Kos­ten­über­nah­me der Aktion.

Uner­war­te­te Eskalation

Wenn sich dabei her­aus­stel­len soll­te, dass die Anla­ge doch soweit jus­tier­bar sei, dass sie klag­los lau­fen kön­ne, müss­ten die Klä­ger sie behal­ten. Das alles pass­te dem bis dahin umgäng­lich und freund­lich wir­ken­den Haus­herrn gar nicht. Er begann halb­laut sei­nen Unmut zu äußern. Die Ehe­frau ver­such­te, ihren Gat­ten zu beru­hi­gen und schei­ter­te. Der Anwalt der Klä­ger blieb eben­falls erfolg­los. Der Rich­ter sprach eine Ver­war­nung aus. Der Miss­mu­ti­ge ver­füg­te sich dar­auf­hin um die Haus­ecke und war vor­erst außer Sicht. Wir erwar­te­ten davon eine Abküh­lung der emo­tio­nal auf­ge­la­de­nen Situa­ti­on. Die Ver­hand­lung ging weiter.

Rich­ter­li­cher „Haus­ar­rest“ für einen Hausherrn

Nach einer Wei­le kam der Haus­herr zurück, wider Erwar­ten jetzt noch mehr in Rage. Sei­ne in die Run­de gewor­fe­nen Wor­te habe ich nicht ver­stan­den. Offen­sicht­lich fan­den sie aber beim Rich­ter wenig Anklang, denn jetzt war plötz­lich auch der erregt. Er droh­te dem Haus­herrn laut­stark mit einer saf­ti­gen Ord­nungs­stra­fe. Weil das auch noch nicht die gewünsch­te Beru­hi­gung bewirk­te, befahl er dem Haus­herrn sich ins Haus zu bege­ben, ins angren­zen­de Wohn­zim­mer, und zwar sofort, und hin­ter sich die Tür zu schlie­ßen. Letz­te­res tat schließ­lich der Rich­ter selbst, mit Nachdruck.

Noch kein Ende in Sicht

Der Rest der Ver­hand­lung ver­lief ruhig, zum einen, weil der in jedem Moment sou­ve­rä­ne Rich­ter gekonnt sofort auf gewohn­te Rou­ti­ne umschal­te­te und zum ande­ren, weil der Haus­herr nicht mehr auf der Bild­flä­che erschien. Wohl wirk­ten auch die som­mer­li­che Wit­te­rung und die herr­li­che Aus­sicht in die schö­ne Land­schaft beru­hi­gend auf die anwe­sen­den Gemü­ter. Zum Zeit­punkt, in dem ich die­ses schrei­be, erscheint mir der Aus­gang des Ver­fah­rens völ­lig offen. Eines ist aber jetzt schon sicher: Die zu erwar­ten­den Sach­ver­stän­di­gen­ge­büh­ren wer­den den Streit­wert des Ver­fah­rens deut­lich überschreiten.

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