Sachverständigen-Prüfung

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Es ist nach einer Pan­de­mie-Pau­se wie­der Prü­fungs­zeit für Sach­ver­stän­di­ge. Dies­mal möch­te ein bereits akti­ver Kol­le­ge sein Tätig­keits­feld erwei­tern, mit Beto­nung in Rich­tung erneu­er­ba­rer Ener­gie. Die „Haupt­prü­fung“ über sei­ne Gebäu­de­tech­nik-Fächer hat er schon vor eini­gen Jah­ren abge­legt. Jetzt will er auch in den ihm in sei­ner Berufs­pra­xis wich­tig gewor­de­nen spe­zi­el­len Gebie­ten tätig wer­den. Die nöti­gen For­ma­li­tä­ten wur­den schon vor etli­chen Mona­ten erle­digt, ein bereits vor einem hal­ben Jahr ange­setz­ter Prü­fungs­ter­min muss­te der Umstän­de hal­ber abge­sagt wer­den. Jetzt ist es aber end­lich soweit.

Der­lei Prü­fun­gen lau­fen grosso modo in einem vor­ge­ge­be­nen Rah­men ab und nach einem bestimm­ten Ritu­al. Den funk­tio­nel­len Rah­men bil­det eine Beur­tei­lungs­kom­mis­si­on. Den Vor­sitz hat fast immer ein Mit­glied des Prä­si­di­ums des Lan­des­ge­richts inne, so ist es auch dies­mal. Der Vor­sit­zen­de wird unter­stützt von in der Regel zwei Fach­prü­fern. Der äuße­re, ört­li­che Rah­men wird übli­cher­wei­se geprägt vom Ambi­en­te des reprä­sen­ta­ti­ven Sit­zungs­saals. Allein schon des­sen Grö­ße und Weit­läu­fig­keit bewir­ken in jedem neu Antre­ten­den gebüh­ren­den Respekt vor jus­ti­zi­el­ler Würde.

Kar­ges Ambiente

Das ist der Nor­mal­fall, der heu­te nicht zum Tra­gen kommt. Wegen des gan­zen Pan­de­mie-Brim­bo­ri­ums müs­sen sich die Akteu­re mit dem kar­gen Ambi­en­te eines gewöhn­li­chen Ver­hand­lungs­saals zufrie­den­ge­ben. Mit den obli­ga­ten Ple­xi­glas-Trenn­wän­den, aber die Mas­ken kön­nen wir wenigs­tens able­gen. Der Vor­sit­zen­de hat auf dem Rich­ter­stuhl platz­ge­nom­men, die Fach­prü­fer bele­gen die Sitz­ge­le­gen­hei­ten der Par­tei­en­ver­tre­ter und der Prü­fungs­kan­di­dat muss sich in den Zeu­gen­stand bege­ben. Für uns Fach­prü­fer, die wir als Sach­ver­stän­di­ge in der­lei Sälen ansons­ten etwas erhöht zu sit­zen gewohnt sind, eine neue Perspektive.

Das Juris­ti­sche zuerst

Das wohl seit vie­len Jah­ren bewähr­te Ritu­al des Ablaufs sieht dann übli­cher­wei­se so aus, dass der Vor­sit­zen­de den recht­li­chen Teil der Prü­fung vor­nimmt. Dazu gehö­ren Fra­gen zur Gerichts­or­ga­ni­sa­ti­on, zu den Pflich­ten und Rech­ten des Sach­ver­stän­di­gen, zum rech­ten Ver­hal­ten bei Gericht etc. Hier ist natür­lich wich­tig, dass der Kan­di­dat die Lek­tio­nen aus dem Vor­be­rei­tungs­se­mi­nar auch wirk­lich gelernt hat und zumin­dest in den wich­tigs­ten Inhal­ten sat­tel­fest ist. Die­ser Teil könn­te heu­te ent­fal­len, der Vor­sit­zen­de aber nützt die Gele­gen­heit, dem Kol­le­gen mit auch für uns Fach­prü­fer inter­es­san­ten Bei­spie­len aus der Pra­xis etwas auf den Zahn zu fühlen.

Nicht in allen Punk­ten sattelfest …

Dann aber beginnt mein Kol­le­ge mit den Fra­gen aus sei­nem Fach­ge­biet, in dem auch der Kan­di­dat in Zukunft reüs­sie­ren möch­te. Es ist ver­ständ­lich, dass ein Sach­ver­stän­di­ger das Feld sei­ner Exper­ti­se mög­lichst breit auf­stel­len möch­te, er darf aber dar­ob nicht auf des­sen Tie­fe ver­zich­ten. Nun, die Fra­gen mei­nes Kol­le­gen sind klar und prä­zi­se, die Ant­wor­ten kom­men etwas sto­ckend, nicht all­zu erschöp­fend und nicht immer ganz rich­tig. Wie sich dann spä­ter zei­gen wird, haben sie mei­nen Kol­le­gen nicht davon über­zeugt, dass der Kan­di­dat in die­sem Teil­ge­biet der Gebäu­de­tech­nik künf­tig als Sach­ver­stän­di­ger glän­zen wür­de können.

… dann aber Fach­ge­spräch auf Augenhöhe

Dann bin ich mit mei­nen Fra­gen an der Rei­he. Wie sich rasch zeigt, hat der Kan­di­dat in den bei­den Kom­pe­tenz­fel­dern, um die es hier geht, ent­we­der sich gut vor­be­rei­tet oder aber – was wahr­schein­li­cher ist – grund­le­gen­de Pra­xis­er­fah­rung. Es ent­wi­ckelt sich etwas wie ein kur­zes Fach­ge­spräch auf Augen­hö­he. Ein Kan­di­dat muss nicht elo­quent sein, wenn die Ant­wor­ten rich­tig sind oder wenigs­tens ein Gefühl geben, dass das Gegen­über weiß, wovon es redet, soll es genü­gen. Die letz­te Ver­ant­wor­tung dar­über, ob er aus­rei­chend beschla­gen ist, sich auf eine Fra­ge­stel­lung des Gerichts ein­zu­las­sen, wird immer beim Sach­ver­stän­di­gen sel­ber bleiben.

Das Komi­tee berät

Nach dem Fra­ge-und-Ant­wort-Spiel ver­lässt der Kan­di­dat den Raum und das Komi­tee star­tet sei­ne Bera­tun­gen. Der Prü­fer­kol­le­ge legt sei­ne Sicht­wei­se dar, ich die mei­ne. Die Ent­schei­dung des Gre­mi­ums muss ein­deu­tig aus­fal­len, es darf spä­ter nicht von einem Mehr­heits­ent­scheid gespro­chen wer­den. Ein vom Kan­di­da­ten begehr­tes Teil­fach wird abge­lehnt. Die Ableh­nung wird genau begrün­det. Es hat kei­nen Sinn, ja wäre sogar ver­ant­wor­tungs­los, wür­de man Teil­wis­sen durch­ge­hen las­sen, man wür­de weder den künf­ti­gen Auf­trag­ge­bern etwas Gutes tun und dem Kol­le­gen schon gar nicht …

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