Vom Sinn eines Gutachtens

Befund

Hin und wie­der lan­den Gut­ach­ten ande­rer Sach­ver­stän­di­ger auf mei­nem Schreib­tisch, mit denen ich mich ein­ge­hend befas­sen muss. Zum Bei­spiel, weil es zu einem Gerichts­akt gehört. Oder aber ein Gut­ach­ter-Kol­le­ge lässt mir eines zukom­men, um mich in einer Sache zu infor­mie­ren, zu der er mich bei­zie­hen will. Manch­mal lässt mich ein Ein­stei­ger in das Sachverständigen-„Handwerk“ sein Erst­lings­werk Ein­sicht neh­men, um mei­ne Mei­nung dazu zu erfah­ren. Ein­ge­hend ist auch die Beschäf­ti­gung mit einem Sub­gut­ach­ten, weil das Ergeb­nis der Arbeit eines Kol­le­gen für mein eige­nes Gut­ach­ten von Bedeu­tung ist.

Das Stu­di­um frem­der Gut­ach­ten kann für Sach­ver­stän­di­ge inter­es­sant und lehr­reich sein. Denn ers­tens gilt es, den Inhalt zu erfas­sen und zu ver­ste­hen, was zugleich einer Kon­trol­le der Nach­voll­zieh­bar­keit ent­spricht. Der Inhalt soll­te auf eine Wei­se ver­fasst sein, dass er für einen Lai­en ver­ständ­lich ist. Vor allem soll­te das Ergeb­nis so klar und deut­lich dar­ge­legt sein, dass kei­ne Nach­fra­gen mehr erfor­der­lich sind. In zwei­ter Linie wer­den Äußer­lich­kei­ten wie Gestal­tung, Glie­de­rung und Les­bar­keit ins Auge ste­chen. Ich per­sön­lich bin in sol­chen Stu­di­en frem­der Gut­ach­ten stets auf der Suche nach Anre­gun­gen für Ver­bes­se­run­gen an mei­nen eige­nen Ausarbeitungen.

Ver­tief­te Qualitätsbeurteilung

Was ich in einem wei­te­ren Schritt ver­su­che, ist eine ver­tief­te Prü­fung der Qua­li­tät des Gut­ach­tes. Schlie­ßen wir den schlech­ten Fall aus, dass noch Fra­gen offen­ge­blie­ben wären. Set­zen wir den bes­ten Fall vor­aus, dass die Aus­sa­gen des Gut­ach­tens klar und deut­lich sind. Neh­men wir auch an, dass auch das äußer­li­che Erschei­nungs­bild einen posi­ti­ven Ein­druck ver­mit­telt hat. So weit, so gut. Aber: Die dar­ge­stell­ten Schrit­te rei­chen in mei­nen Augen noch nicht aus, um dar­aus so etwas wie eine voll­stän­di­ge Qua­li­täts­be­ur­tei­lung für ein Gut­ach­ten ablei­ten zu kön­nen. War­um das so ist, will ich kurz erklären.

Der Sinn eines Gutachtens

Der Sinn eines Gut­ach­tens besteht dar­in, eine oder meh­re­re Fra­gen zu beant­wor­ten, die das Gericht oder ein pri­va­ter Auf­trag­ge­ber dem Sach­ver­stän­di­gen eines bestimm­ten Fach­ge­biets stel­len. Nicht mehr, aber auch nicht weni­ger, und das genau und prä­zi­se. Der Auf­trag­ge­ber stellt Fra­gen, die er selbst nicht beant­wor­ten kann, da ihm dazu die Exper­ti­se fehlt. Oder er besitzt wohl die nöti­ge Exper­ti­se, will aber trotz­dem die Mei­nung eines Unab­hän­gi­gen hören (oder lesen). Die­se Fra­gen des Auf­trag­ge­bers sind der Kern der Auf­ga­ben­stel­lung an den Sach­ver­stän­di­gen. Die­se Fra­gen darf er wäh­rend der Auf­trags­er­le­di­gung nie­mals aus dem Auge verlieren.

Auf Kurs bleiben

Will ein Sach­ver­stän­di­ger erfolg­reich arbei­ten, muss er das Ziel auch wirk­lich ken­nen, auf das er zuar­bei­tet. Zen­tra­le Vor­aus­set­zung dafür ist, dass eine kla­re, ein­deu­ti­ge und ver­ständ­li­che Auf­ga­ben­stel­lung vor­liegt. Erst dann darf ein Sach­ver­stän­di­ger mit sei­ner Arbeit begin­nen. Soll­te die­se Auf­ga­ben­stel­lung nicht ein­deu­tig oder für den Sach­ver­stän­di­gen nicht klar ein­ge­grenzt sein, muss er die Initia­ti­ve ergrei­fen und den Auf­trag­ge­ber um Klä­rung ersu­chen. Das wird bei Gericht zumeist ein­fach sein. Bei Unklar­hei­ten oft schwie­ri­ger sind Pri­vat­auf­trä­ge, wenn der Sach­ver­stän­di­ge den Auf­trag­ge­ber dar­in unter­stüt­zen muss, die rich­ti­gen Absich­ten zu defi­nie­ren und dazu pas­sen­de For­mu­lie­run­gen zu finden.

Umwe­ge kos­ten Geld

Ein Sach­ver­stän­di­ger unter­liegt bestimm­ten Gefah­ren, die ihn von der Ver­fol­gung eines gera­den Lösungs­wegs abhal­ten kön­nen: Tech­ni­ker etwa nei­gen dazu, ihre Schrit­te durch das Ein­schmug­geln von Eigen­in­ter­es­sen abzu­brem­sen, wenn etwas „sooo inter­es­sant wird, das unbe­dingt in Betracht gezo­gen wer­den muss …“ Der­lei Umwe­ge kön­nen viel Zeit ver­schlin­gen. Das­sel­be gilt für ver­meint­li­che Abkür­zun­gen, die gar in Sack­gas­sen enden. Das alles resul­tiert in Zeit­ver­lust und ver­ur­sacht unnö­ti­ge Eigen­kos­ten, die am Ende nie­mand bezahlt. Ein extre­mes Ergeb­nis sol­chen Abir­rens wäre eine The­men­ver­feh­lung, die eine Zurück­wei­sung des Gut­ach­tens zur Fol­ge hät­te, ver­bun­den mit völ­li­gem Honorarverlust.

Weni­ger ist mehr

Die Sicht, dass Sinn eines Gut­ach­tens im Gesam­ten dar­in besteht, Fra­gen ohne Umschwei­fe so direkt wie mög­lich zu beant­wor­ten, hat eine logi­sche Kon­se­quenz: Jeder Teil, ja jede Äuße­rung im Gut­ach­ten muss sich den Test gefal­len las­sen, ob und wie weit sie für die Beant­wor­tung der Fra­ge aus dem Auf­trag dien­lich und not­wen­dig sind. Das mag dann nicht ein­fach sein, wenn sich bei­spiels­wei­se Din­ge anbie­ten, die das „Herz­blut“ – sprich die fach­li­che Kern­kom­pe­tenz – des Sach­ver­stän­di­gen betref­fen, die so schön zu sagen gewe­sen wären, aber bei genau­em Hin­schau­en nichts mit der zu beant­wor­ten­den Fra­ge zu tun haben. Weni­ger ist mehr! Noch­mals gesagt, aber in ande­ren Wor­ten: Fra­gen fach­kun­dig fun­diert mit mög­lichst weni­gen Wor­ten genau und prä­zi­se beant­wor­ten – das ist der Sinn eines Gutachtens.

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