Was tun, wenn Fakten fehlen?

Fragezeichen

In der Gerichts­ver­hand­lung die­ser Woche war die Ver­neh­mung von vier Zeu­gen vor­ge­se­hen gewe­sen. Für mich als Sach­ver­stän­di­gen waren sie inso­fern „Schlüs­sel­zeu­gen“, als die die Ver­hält­nis­se und Vor­gän­ge auf der Bau­stel­le, um die es in die­sem Streit­fall ging, gut gekannt haben muss­ten. Von die­sen Per­so­nen durf­te ich mir des­halb für die Beant­wor­tung der Fach­fra­gen aus dem Gerichts­auf­trag wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen erwar­ten. Von den gela­de­nen vier sind aber dann letzt­lich nur zwei erschie­nen. Wun­der­sa­mer­wei­se hat die Ver­hand­lung trotz­dem den vor­ge­se­he­nen Zeit­raum von vier Stun­den voll ausgeschöpft.

Das des­halb, weil in der frei gewor­de­nen Zeit die bei­den Anwäl­te auf Betrei­ben des Rich­ters ver­such­ten, wenigs­tens gewis­se Ent­schär­fun­gen in eini­gen zen­tra­len Streit­punk­ten zu errei­chen. Es begann das übli­che Rin­gen um Vor­schlag und Gegen­vor­schlag. Die Bemü­hun­gen um einen Ver­gleich hat­ten bis­her noch nicht erfolg­reich sein kön­nen, weil ein­fach die Vor­stel­lun­gen der Par­tei­en zu weit aus­ein­an­der­la­gen. In Kennt­nis der invol­vier­ten Akteu­re und in sub­jek­ti­ver Ein­schät­zung deren See­len­la­ge gehe ich davon aus, dass auch die Zeit für einen trag­ba­ren Kom­pro­miss noch nicht reif ist.

Der Sach­ver­stän­di­ge freut sich an Leu­ten sei­nes Fachs

Aber dar­auf will ich jetzt nicht wei­ter ein­ge­hen. Mir war die Ver­neh­mung der bei­den Zeu­gen wich­tig. Bei­de schon vom Äuße­ren her das, was man gestan­de­ne Hand­wer­ker nennt, die ihr Geschäft von der Lehr­lings-Pike auf gelernt hat­ten und jetzt im Auf­trag ihres Unter­neh­mens für die Lei­tung und Koor­di­nie­rung ihres Gewerks auf der Bau­stel­le zustän­dig waren. Leu­te, die wis­sen, wie eine Bau­stel­le läuft, die den Draht zu Archi­tek­ten und Bau­herrn hal­ten, auch wenn die­ser Draht oft droht, durch­zu­bren­nen. So wie es hier der Fall war. Wahr­schein­lich jeder Unter­neh­mer hat frü­her oder spä­ter Kun­den, die – sagen wir es vor­nehm – aus sei­ner Sicht nicht ganz ein­fach sind.

Wenn Fak­ten fehlen

Aber auch das ist hier nicht das The­ma. Der Kern, auf den ich heu­te hin­aus­will, ist ein ande­rer: Was tut ein Sach­ver­stän­di­ger mit Män­gel­be­haup­tun­gen, für die es kei­ne Nach­wei­se gibt, für die kei­ne greif­ba­ren, kei­ne nach­prüf­ba­ren Fak­ten exis­tie­ren? Es han­delt sich dabei zum Bei­spiel um die Ein­ord­nung geäu­ßer­ter Sin­nes­wahr­neh­mun­gen: Etwas ist zu laut, zu warm oder zu kalt, etwas stinkt fürch­ter­lich, etwas funk­tio­niert nicht. Das alles lässt sich nach­prü­fen, durch Laut­stär­ke- oder Tem­pe­ra­tur­mes­sung oder durch „olfak­to­ri­sche Wahr­neh­mung“ – sprich eige­nes Her­um­schnup­pern, durch Funk­ti­ons­tests. So weit, so gut.

Tem­po­rä­re Phänomene

Was aber ist dann zu tun, wenn besag­te Phä­no­me­ne nur tem­po­rär auf­tre­ten, also zu bestimm­ten, viel­leicht gar nicht regel­mä­ßi­gen Zei­ten? Wenn es dafür kei­ner­lei Bele­ge oder Nach­wei­se, kei­ne Spu­ren gibt? Wenn die ein­zi­gen Bele­ge dafür blo­ße Aus­sa­gen eines Bewoh­ners oder gar eines zeit­wei­li­gen Gas­tes in besag­tem Objekt sind? Wenn besag­te Per­so­nen noch dazu mit dem Gegen­über „im Clinch“ sind und einem sach­li­chen Her­an­ge­hen nicht beson­ders auf­ge­schlos­sen gegen­über­ste­hen? Oder wenn – was zum Glück sel­te­ner vor­kommt – Betrof­fe­ne von sich aus nicht koope­ra­tiv sind, weil die „ande­ren sowie­so alles Gau­ner“ sind?

Erklä­run­gen, Mög­lich­kei­ten und Wahrscheinlichkeiten

Wenn nun das Gericht die übli­che Fra­ge stellt, ob denn nun der behaup­te­te Man­gel tat­säch­lich vor­liegt, ob er beheb­bar ist und was dies­falls Kos­ten dafür sind, was macht dann der Sach­ver­stän­di­ge? – Ich habe mir abge­wöhnt, mich inner­lich auf ein „Kann nix dazu sagen“ ein­zu­stel­len. Ganz ein­fach des­halb, weil ich schon zu viel erlebt habe, um grund­sätz­lich etwas aus­zu­schlie­ßen. Ich gehe also stets davon aus, dass hin­ter der Behaup­tung ein Fak­tum steht, das aller­dings die unan­ge­neh­me Eigen­schaft hat, dass ich es noch nicht ken­ne und viel­leicht – meist sehr wahr­schein­lich – auch gar nicht ken­nen­ler­nen werde.

Behaup­tun­gen grund­sätz­lich ernstnehmen

In einem wei­te­ren Schritt ver­su­che ich mög­li­che Erklä­run­gen für die Behaup­tun­gen zu fin­den. Dabei kann ich mich natür­lich nicht fest­le­gen, son­dern mich nur auf Wahr­schein­lich­kei­ten bezie­hen. – Mit die­ser Vor­gangs­wei­se ver­mei­de ich es, den­je­ni­gen, der Män­gel behaup­tet, in einer Ecke der Unglaub­wür­dig­keit ste­hen zu las­sen, son­dern ich hole ihn her­aus und ver­su­che, ihn in kon­struk­ti­ve Denk­mög­lich­kei­ten und Über­le­gun­gen mit­ein­zu­be­zie­hen. Mei­ne Erfah­rung ist schlicht die, dass durch die­ses „Ernst­neh­men“ von Anlie­gen letz­te­re weni­ger gewich­tig wer­den und oft von selbst ver­schwin­den, aus wel­chen Grün­den auch immer.

Denk­ar­beit ist auch hier gefragt

Was die kon­kre­te Beant­wor­tung der Fra­gen des Gerichts betrifft, gehe ich eben­so vor: Ich wei­se dar­auf hin, dass kon­kre­te Anhal­te oder Fak­ten feh­len, dass kei­ne Doku­men­te vor­lie­gen etc. Dann schil­de­re ich denk­mög­li­che Ursa­chen, erläu­te­re sie bei Bedarf detail­liert, viel­leicht bewer­te ich auch ihre Wahr­schein­lich­kei­ten, schil­de­re Lösungs­mög­lich­kei­ten zur Abhil­fe, schät­ze viel­leicht sogar nöti­ge Auf­wen­dun­gen zur Behe­bung ab. Dies aber immer unter dem deut­li­chen Hin­weis, dass es sich hier­bei um Ver­mu­tun­gen oder Annah­men han­delt, für die kei­ne Evi­denz besteht.

Zurück zur Gegenwart

In der vor­hin erwähn­ten Ver­hand­lung habe ich mit den Zeu­gen auch eini­ge sol­cher Män­gel­be­haup­tun­gen bespre­chen kön­nen. Eini­ge Din­ge wur­den mir wesent­lich ver­ständ­li­cher, ande­re wie­der­um – bei­spiels­wei­se Sin­nes­wahr­neh­mun­gen zu Geruchs­phä­no­me­nen – konn­ten von kei­nem der bei­den Zeu­gen bestä­tigt wer­den. In der Beant­wor­tung eini­ger ande­rer Fra­gen des Gerichts­auf­trags bin ich nach den bis­he­ri­gen schon zahl­rei­chen Ver­neh­mun­gen aber noch gar nicht wei­ter­ge­kom­men, weil auch hier die Fak­ten feh­len. Ich wer­de mir also wie­der etwas über­le­gen müssen …

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