Wissensdatenbanken für Sachverständige …

Eule… exis­tie­ren bereits. Aller­dings nicht der­art, dass sich dar­in kon­kre­te Ant­wor­ten auf die gro­ße Brei­te fach­li­cher oder auch recht­li­cher Fra­gen von Sach­ver­stän­di­gen fin­den lie­ßen. Also Daten­ban­ken, die auf Knopf­druck und in Sekun­den­bruch­tei­len müh­sa­me Recher­che­ar­bei­ten über­flüs­sig machen. Daten­ban­ken, die auf Fra­gen im Klar­text sofort eben­sol­che Ant­wor­ten lie­fern. Wis­sens­spei­cher, die stets am Puls der fach­li­chen Ent­wick­lun­gen ste­hen und etwa rasch Abschnit­te rele­van­ter Nor­men aus­fin­dig machen. Sol­che Werk­zeu­ge wün­schen sich vie­le Sach­ver­stän­di­ge, wie vor eini­ger Zeit mei­ne Umfra­ge unter Kol­le­gen ergab.

Das kommt hof­fent­lich noch. Uns Sach­ver­stän­di­gen muss aber klar sein, dass eine sol­che Daten­bank nicht von selbst ent­ste­hen kann. Vie­le möch­ten die Initia­ti­ve dafür auf irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on abwäl­zen, das Gan­ze soll dann aber kos­ten­los funk­tio­nie­ren. Das wird sich so aber nicht machen las­sen, denn in der Pra­xis wird eine inter­es­san­te Daten­bank nur dann ent­ste­hen kön­nen, wenn Sach­ver­stän­di­ge und aner­kann­te Exper­ten ihres Fachs aktiv mit­wir­ken etwa indem sie ihr Wis­sen dort­hin ein­spei­sen. Was aber mit Arbeit ver­bun­den ist, die nicht jeder bereit sein wird, höhe­rer Idea­le wegen kos­ten­los durch­zu­füh­ren. Es wür­de dem spä­te­ren Nut­zer also etwas kosten.

Wer macht den Anfang?

Dazu muss zuerst jemand bereit sein, den Anfang zu machen, was jede Men­ge Denk­ar­beit in Rich­tung Stra­te­gie und prak­ti­sche Umset­zung erfor­dern wird. Denn die Daten­bank muss von Beginn an für poten­zi­el­le Nut­zer attrak­tiv sein. Mei­nes Erach­tens ist das aber nur dann rea­lis­tisch, wenn eine brei­te Basis an Kol­le­gen einen finan­zi­el­len oder ande­ren prak­ti­schen Nut­zen dar­aus zie­hen kann. Die­ser könn­te kon­kret etwa dadurch ent­ste­hen, dass Kol­le­gen ihre Gut­ach­ten anony­mi­sie­ren und in die Daten­bank ein­stel­len, die dann von ande­ren Kol­le­gen gegen Gebühr her­un­ter­ge­la­den wer­den können.

Es geht um ein Riesenpotenzial!

Der gro­ße Vor­teil bestün­de dar­in, dass für die Fül­lung der Daten­bank rela­tiv wenig Extra-Arbeit erfor­der­lich sein wür­de. Jeder Sach­ver­stän­di­ge ver­fügt in Form erstell­ter Gut­ach­ten selbst schon über eine klei­ne Wis­sens­da­ten­bank. Das ist ein laten­ter Schatz, der geho­ben wer­den könn­te, vor­aus­ge­setzt, dass das „Roh­ma­te­ri­al“ auf geeig­ne­te Wei­se auf­be­rei­tet wer­den kann und die­ser Vor­gang einen ver­tret­ba­ren Auf­wand nicht über­schrei­tet. Über bestimm­te Moda­li­tä­ten und Vor­ga­ben muss natür­lich Einig­keit bestehen, auch über Kos­ten und Ver­gü­tun­gen. Hier besteht ein gewal­ti­ges Poten­zi­al mit gro­ßem Nut­zen, nicht nur für Sach­ver­stän­di­ge, son­dern für die gesam­te Gesellschaft!

Ein klei­nes Bei­spiel gibt es schon …

Wer an einer der­ar­ti­gen Initia­ti­ve inter­es­siert ist und viel­leicht sogar aktiv mit­ma­chen möch­te, soll sich bei mir per E‑Mail mel­den. –  In der Zwi­schen­zeit müs­sen wir uns aber mit dem zufrie­den geben, was wir bereits vor­fin­den, im Inter­net natür­lich. Über­ra­schung: Sie­he, das Gute liegt gar nicht so fern, denn hier fin­det sich bereits etwas, das in der oben genann­ten Form – wenn auch auf einer ganz ande­ren Grund­la­ge bestehen­den Wis­sens – ent­stan­den ist: Die Wis­sens­da­ten­bank des Haupt­ver­ban­des der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen! Die exis­tiert schon eini­ge Jah­re und führt aus mei­ner Sicht zu Unrecht noch ein Dasein eher im Verborgenen.

… auch wenn des­sen Inhalt noch eher beschränkt ist

Zu fin­den ist sie unter der Adres­se https://widab.gerichts-sv.at. Was fin­det sich dar­in? Im Wesent­li­chen sind es Arti­kel aus der Zeit­schrift „Sach­ver­stän­di­ge“. Über eine Stich­wort­su­che ist man rasch mit­ten­drin, wenn­gleich man sich als Sach­ver­stän­di­ger nicht gleich Wun­der erwar­ten darf, ist doch der Inhalt der Zeit­schrift – aus mei­ner sehr sub­jek­ti­ven Sicht – eher las­tig in Rich­tung Recht, weni­ger in Rich­tung Sach­ver­stän­di­gen­pra­xis. Das hängt natür­lich auch mit der gewal­ti­gen fach­li­chen Band­brei­te der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit zusam­men, aus der viel­leicht weni­ge all­ge­mein inter­es­sie­ren­de The­men kom­men. – Aber die Wis­sens­da­ten­bank des Haupt­ver­bands der Gerichts­sach­ver­stän­di­gen ist eine lobens­wer­te Sache und soll­te mög­lichst oft genutzt werden.

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