Vom Umgang mit Parteien

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Nein, hier­mit sind nicht poli­ti­sche Par­tei­en gemeint, son­dern viel­mehr die in einem Gerichts­ver­fah­ren auf­tre­ten­den Geg­ner, also Klä­ger und Beklag­te. Dabei wird in den fol­gen­den Anmer­kun­gen davon aus­ge­gan­gen, dass es sich bei den Kon­tra­hen­ten um natür­li­che Per­so­nen han­delt. Ein Sach­ver­stän­di­ger kommt haupt­säch­lich zu drei Anläs­sen mit ihnen in Kon­takt: Anläss­lich einer Gerichts­ver­hand­lung, bei einer ört­li­chen Befund­auf­nah­me oder im Rah­men einer Gut­ach­tens­er­ör­te­rung. Bei den Per­so­nen han­del­te es sich in mei­nem Fall typi­scher­wei­se ein Instal­la­teur und ein Auf­trag­ge­ber, meist Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Wie schon so oft in der Serie die­ser Arti­kel muss auch dies­mal wie­der auf ein grund­le­gen­des Prin­zip erfolg­rei­chen mensch­li­chen Zusam­men­wir­kens hin­ge­wie­sen wer­den: Die Gol­de­ne Regel. Sie ver­langt, dass man ande­re so behan­delt, wie man selbst ger­ne behan­delt wer­den will. Sie ist für Sach­ver­stän­di­ge beson­ders dann von Bedeu­tung, wenn sie sich mit fach­li­chen Lai­en aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. Kon­kret und zu aller­erst soll­te daher das wich­tigs­te Mit­tel für Ver­stän­di­gung – die Spra­che – auf den Nicht­fach­mann ange­passt wer­den, sie soll­te in mög­lichst ein­fa­chen Wor­ten gehal­ten sein, Fach­aus­drü­cke wären zu erklären.

Begeg­nung auf Augenhöhe

Der Instal­la­teur ande­rer­seits hat natür­lich mit Fach­aus­drü­cken kein Pro­blem, er ver­steht, was gemeint ist. Dem Sach­ver­stän­di­gen gegen­über hat er einen gewis­sen Respekt und er wird viel­leicht vor­sich­tig aus­zu­lo­ten ver­su­chen, wor­an er bei sei­nem fach­li­chen Gegen­über ist. Der Sach­ver­stän­di­ge kann hier gute Kom­mu­ni­ka­ti­on dadurch för­dern, dass er einer­seits dem Hand­wer­ker auf Augen­hö­he begeg­net und ande­rer­seits dar­auf hin­weist, dass auch ein Sach­ver­stän­di­ger kein Unfehl­ba­rer, son­dern ein stän­dig Ler­nen­der ist. Dass außer­dem ein wenig Humor beim kom­mu­ni­ka­ti­ven Brü­cken­bau­en hilf­reich sein kann, weiß man auch.

Respekt und Rücksichtnahme

Respekt muss auch vom Sach­ver­stän­di­gen gefor­dert wer­den dür­fen. Bei vie­len ört­li­chen Befund­auf­nah­men hat man Woh­nun­gen oder Häu­ser zu betre­ten. Man dringt dabei not­ge­drun­gen und unbe­ab­sich­tigt in Pri­vat­sphä­ren ein. Es ist ein Gebot der Höf­lich­keit, vor Betre­ten von Woh­nun­gen – beson­ders von ganz neu errich­te­ten – die Schu­he aus­zu­zie­hen oder dies zumin­dest anzu­bie­ten. Ein ande­res Gebot besteht dar­in, um Erlaub­nis zu fra­gen, wenn foto­gra­fiert wer­den muss. Sie wird übli­cher­wei­se sofort gewährt, es gibt aber Ver­bots­fäl­le, etwa wenn dadurch uner­wünscht wert­vol­le Kunst­schät­ze mit ins Bild kom­men würden.

Erklä­ren und Fra­gen stellen

Der Sach­ver­stän­di­ge hat bei Orts­ter­mi­nen auch freund­lich zu erklä­ren, war­um er da ist und hat zu erläu­tern, wor­in sein Auf­trag besteht. Für Rück­fra­gen wird er offen sein, er wird auch die Geduld haben, glei­che Fra­gen wie­der­holt zu beant­wor­ten. Er hat auch sorg­fäl­tig dar­auf zu ach­ten, dass er einer­seits zwar Fra­gen stel­len kann, aber ande­rer­seits nicht berech­tigt ist, Ein­ver­nah­men durch­zu­füh­ren, das bleibt aus­schließ­lich dem Gericht vor­be­hal­ten. Bei alle­dem ist sorg­fäl­tig auf ein ange­mes­se­nes Maß an glei­cher Distanz zu den Par­tei­en zu ach­ten, auch schon der blo­ße Anschein jeg­li­cher Befan­gen­heit ist strikt zu vermeiden.

Hilf­reich sein

Beson­de­res Augen­merk ver­die­nen jene Par­tei­en, die im Ver­fah­ren zu unter­lie­gen dro­hen, ins­be­son­de­re dann, wenn dies auf­grund der Gut­ach­tens­er­geb­nis­se der Fall sein soll­te. Erör­te­run­gen des Gut­ach­tens vor Gericht bie­ten einen wich­ti­gen Anlass, dies umzu­set­zen. Man wen­de dem wahr­schein­lich Ver­lie­ren­den sei­ne gan­ze Auf­merk­sam­keit zu (und tue dies auch gegen­über sei­nem Rechts­ver­tre­ter), sei beson­ders freund­lich, beant­wor­te sorg­fäl­tig alle Fra­gen, auch wenn sie pole­misch, sug­ges­tiv oder unter­grif­fig sein soll­ten. Damit zeigt man, dass man Per­so­nen ernst­nimmt und sie ach­tet, egal ob sie gewin­nen oder verlieren.

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