Aus der SV-Praxis: Scheinbar einfache Dinge …

Einfach

Unter­schied­li­che Sicht­wei­sen auf einen im ers­ten Moment ein­fach erschei­nen­den Sach­ver­halt erge­ben sich zwangs­läu­fig immer dann, wenn ihn Sach­ver­stän­di­ge ver­schie­de­ner Fach­ge­bie­te ins Auge fas­sen. Es kann anfangs durch­aus inter­es­sant und ver­gnüg­lich sein, mit­zu­er­le­ben, wie die­se schein­bar ein­fa­chen Din­ge aus jewei­li­gem fach­li­chem Blick­win­kel sich in eine Viel­zahl von wei­te­ren und mög­li­cher­wei­se kom­ple­xen Sach­vers­hal­ten auf­fä­chern kön­nen. Unan­ge­nehm wird die gan­ze Ange­le­gen­heit aber dann, wenn dadurch die Lösung eines anfangs als sim­pel ein­ge­schätz­ten Pro­blems erschwert, ver­zö­gert, oder gar ver­un­mög­licht wird.

Von der Gips­kar­ton­de­cke einer Gewer­be­im­mo­bi­lie rie­sel­te Was­ser. Die sofort alar­mier­te Gebäu­de­ver­wal­tung ließ die Decken­kon­struk­ti­on vor­sich­tig öff­nen und stell­te fest, dass die Flüs­sig­keit einer Rohr­lei­tung der Kli­ma-Kalt­was­ser­an­la­ge ent­stamm­te. Die Wär­me­däm­mung wur­de vor­sich­tig besei­tigt, offen­sicht­lich war das Stahl­rohr der Lei­tung leck, die Undicht­heit konn­te vor­erst nur unge­fähr loka­li­siert wer­den. Der betrof­fe­ne Rohr­be­reich lag zum Glück in einem leicht zugäng­li­chen Gang­ab­schnitt. Die Schad­stel­le wur­de mit­tels Repa­ra­tur­schel­le pro­vi­so­risch abge­dich­tet, der Betrieb im Haus ist zum Glück nicht behindert.

Eine ris­kan­te Angelegenheit …

In einem zwei­ten Schritt wur­de zu geeig­ne­ter Zeit das schad­haf­te Rohr­stück her­aus­ge­schnit­ten und durch ein neu­es ersetzt. Die Gebäu­de­ver­wal­tung stell­te das ent­nom­me­ne Rohr­stück für wei­te­re Unter­su­chun­gen sicher. Auf den ers­ten Blick fie­len die zahl­rei­chen Rost­stel­len an der Außen­sei­te des Rohr­stü­ckes auf, die Innen­sei­te hin­ge­gen erschien weit­ge­hend unver­sehrt. Die betrof­fe­ne Rohr­lei­tung war gera­de ein­mal eini­ge Jah­re in Betrieb, das unvor­her­seh­ba­re plötz­li­che Auf­tre­ten eines Lecks hat­te berech­tig­te Sor­ge der Gebäu­de­ver­wal­tung zur Fol­ge, dass noch mehr sol­che Undicht­hei­ten auf­tre­ten könnten.

… die rasches Han­deln verlangte

Besag­te Gebäu­de­ver­wal­tung wur­de dem­entspre­chend unver­züg­lich aktiv. Der Zustand der Lei­tun­gen muss­te erho­ben wer­den. Alle zugäng­li­chen Rohr­be­rei­che wur­den unver­züg­lich inspi­ziert. Ins­be­son­de­re an Rohr­ver­bin­dun­gen zu Ein­bau­tei­len wie Wär­me­zäh­ler, Absperr­or­ga­nen oder Tauch­hül­sen für Füh­ler zeig­ten sich Rost­stel­len, zumeist punk­tu­ell, ver­ein­zelt aber such voll­flä­chig. An ein­zel­nen Stel­len des Lei­tungs­ver­laufs wur­de die Wär­me­däm­mung geöff­net und abge­tra­gen. Dabei zeig­te sich, dass der Rost­schutz­an­strich an die­sen Stel­len unver­sehrt war, die Wär­me­däm­mung dem­nach ihre Iso­lier­funk­ti­on erfüllt hatte.

Wel­che Mecha­nis­men wirken … 

Wer sich als Sach­ver­stän­di­ger mit einer der­ar­ti­gen Sach­la­ge befasst, muss sehr umsich­tig vor­ge­hen. Fak­tum ist, dass die betrof­fe­ne Kalt­was­ser-Vor­lauf­lei­tung mit einer Tem­pe­ra­tur von weni­ger als sie­ben Grad Cel­si­us betrie­ben wird und es an der Ober­flä­che des Roh­res zur Tau­punkt­bil­dung kom­men kann, sobald ganz nor­ma­le Raum­luft an die­se Ober­flä­che gelangt. Des­halb wer­den Wär­me­däm­mun­gen für der­ar­ti­ge Lei­tun­gen mit geschlos­sen­po­ri­gem Kau­tschuk­ar­ti­gem Dämm­stoff ver­se­hen, der nicht nur den Wär­me­ver­lust ver­hin­dert, son­dern auch als Iso­lie­rung gegen Durch­tritt von Was­ser­dampf aus der Luft dient.

… und wie man dar­auf reagiert

Um Luft­zu­tritt zu ver­hin­dern, muss die­se in Mat­ten auf­ge­brach­te Wär­me­däm­mung aber nicht nur stoff­sei­tig luft­dicht sein, son­dern auch an den Stoß­stel­len luft­dicht ver­klebt wer­den. Ist das nicht der Fall, kann in einen schlecht ver­kleb­ten Rohr­ab­schnitt Luft und damit Feuch­tig­keit ein­drin­gen und die kon­den­sier­te Feuch­tig­keit kann den Rohr­werk­stoff angrei­fen, ins­be­son­de­re dann, wenn der Rost­schutz­an­strich am Rohr nicht auf Dau­er gegen die­se Feuch­tig­keit bestän­dig ist. Im gegen­ständ­li­chen Fall schien in einer ers­ten Dia­gno­se genau die­se Situa­ti­on vorzuliegen.

Was wur­de gemacht …

Genau die­ser Rost­schutz­an­strich war nun von Inter­es­se. Wie in den Stan­dard-Leis­tungs­ver­zeich­nis­sen vor­ge­se­hen, hat­te der Haus­tech­nik-Pla­ner bedun­gen, dass die Rohr­ober­flä­che zu ent­ros­ten und danach mit einem zwei­fa­chen Rost­schutz­an­strich in unter­schied­li­cher Fär­bung zu ver­se­hen sei. Also ein Fall für den Sach­ver­stän­di­gen für Male­rei und Anstrei­cher­ar­bei­ten. Eine ein­ge­hen­de Unter­su­chung ergab gemäß sei­ner gut­ach­ter­li­chen Stel­lung­nah­me, dass am defek­ten Rohr­stück durch­ge­hend ledig­lich ein ein­fa­cher Rost­schutz­an­strich fest­zu­stel­len war, An Schweiß­stel­len für Abzwei­ger über­haupt keiner.

… und was ist dar­aus geworden?

Der am Schad­stück aus­ge­führ­te Rost­schutz­an­strich war dem­nach nicht ver­trags­kon­form gewe­sen. Der Male­rei-Sach­ver­stän­di­ge warf auch den Dis­kus­si­ons­punkt auf, dass sich Rost­schutz­an­stri­che durch ihre Schutz­dau­er unter­schei­den, ein Fak­tum, dass dem Haus­tech­nik­pla­ner wohl eher nicht geläu­fig sein dürf­te. Ers­te­rer hielt auch fest, dass für den gege­be­nen Anwen­dungs­fall ein Zwei­kom­po­nen­ten­an­strich auf Basis von Epoxid­harz der rich­ti­ge gewe­sen wäre. Die Rück­fra­ge bei einem Stahl­groß­händ­ler ergab, dass heu­te Roh­re für Kühl­an­la­gen mit sol­chen oder ähn­li­chen Anstri­che bereits seri­en­mä­ßig lie­fer­bar seien.

Ver­mu­tun­gen sind unzulässig …

Um die Leck­stel­le näher in Augen­schein neh­men zu kön­nen, wur­de die Repa­ra­tur­schel­le vor­sich­tig ent­fernt. Sie erwies sich als der­art win­zig, dass sie nur durch vor­sich­ti­ges Abtas­ten mit einer Steck­na­del gefun­den wer­den konn­te. Auf­fäl­lig war eine grö­ße­re schwärz­li­che Ver­fär­bung der Rohr­ober­flä­che mit ein­zel­nen kra­ter­för­mi­gen Ver­tie­fun­gen. Als Ursa­che für die Ver­fär­bung wur­de die Fär­bung des Kühl­was­sers ver­mu­tet. Eine Rück­spra­che bei einem Exper­ten für der­ar­ti­ge Wär­me­däm­mun­gen ergab, dass hier aber durch­aus eine Wech­sel­wir­kung zwi­schen Sys­tem­was­ser und Wär­me­däm­mung vor­lie­gen könnte.

… aber Mög­lich­kei­ten kön­nen ver­wir­rend sein

Auch die Ver­mu­tung, dass die Wär­me­däm­mung selbst Aus­lö­ser für die Kor­ro­si­on gewe­sen sein könn­te, wur­de ange­spro­chen. Dem stand wie­der­um die Tat­sa­che ent­ge­gen, dass am gesam­ten Rohr­stück eine Viel­zahl von Kor­ro­si­ons­an­grif­fen fest­zu­stel­len waren, die nicht schwarz, son­dern rost­far­big erschie­nen. – Als wären alle die­se unter­schied­li­chen Aspek­te noch nicht genug, sah der eben­falls bei­gezo­ge­ne Sach­ver­stän­di­ge für Metall­ur­gie es als kei­nes­wegs erwie­sen an, dass hier zwei­fels­frei Außen­kor­ro­si­on als Scha­dens­aus­lö­ser vor­lie­gen wür­de, Gewiss­heit kön­ne nur eine nicht zer­stö­rungs­freie Unter­su­chung geben.

Man muss sich an die mate­ri­el­le Wahr­heit herantasten

Die vori­gen Zei­len soll­ten nur auf­zei­gen, dass schein­bar ein­fa­che Sach­ver­hal­te nicht auto­ma­tisch ein­fach blei­ben müs­sen. Wie geht man in einem sol­chen als Sach­ver­stän­di­ger vor? Nun, zuerst ein­mal ist mit dem Auf­trag­ge­ber zu klä­ren, was er mit der Ein­schal­tung des Sach­ver­stän­di­gen bezweckt. Soll ein Gut­ach­ten erstellt wer­den, ist vom Auf­trag­ge­ber anzu­ge­ben, wel­che Fra­gen er beant­wor­tet haben möch­te. Dann ist mit der Kos­ten­fra­ge auch zu klä­ren, ob Sub­s­ach­ver­stän­di­ge bei­gezo­gen wer­den kön­nen. Und so wird man sich lang­sam an das her­an­tas­ten, was man die mate­ri­el­le Wahr­heit nennet …

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