Zur Arbeitsmethodik von Sachverständigen

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Klingt für den Außen­ste­hen­den äußerst fad, hat es aber in sich! Denn von der Art, wie der Sach­ver­stän­di­ge vor­geht, um sei­ne Auf­ga­be zu erfül­len, hängt sein Erfolg ab. Das klingt jetzt dra­ma­tisch und ist es auch. Denn wer einen Gut­ach­tens­auf­trag bekommt, muss schon vor­her wis­sen, was er tun wird, obwohl er im Detail noch gar nicht wis­sen kann, was ihn erwar­tet. Er muss die Sache rich­tig ange­hen („effek­tiv“) und mit mög­lichst wenig Umwe­gen („effi­zi­ent“) zum Ziel kom­men, allein schon aus wirt­schaft­li­chem Inter­es­se, aber auch des­halb, weil er sich immer in einem engen Rah­men von Kos­ten und Ter­mi­nen bewe­gen muss.

In den fol­gen­den Über­le­gun­gen geht es weni­ger um den krea­ti­ven Pro­zess der Gut­ach­tens­wer­dung, son­dern dar­um, zu über­le­gen, ob und wie weit eine prag­ma­ti­sche Vor­gangs­wei­se emp­foh­len wer­den kann, die sich der älte­re Kol­le­ge fest­ge­legt hat und an der sich der jun­ge Kol­le­ge ori­en­tie­ren kann. Der Sach­ver­stän­di­ge ist ja nicht nur Fach­mann, son­dern er heißt Sach­ver­stän­di­ger, weil er gelernt hat, mit einer kniff­li­gen Sache umzugehen.

Dem Neu­ling ist zwar klar, dass jeder sei­ne Eigen­hei­ten hat, er möch­te aber ger­ne wis­sen, ob sich denn nicht ein paar Gemein­sam­kei­ten fin­den lie­ßen oder wenigs­tens Hin­wei­se, wor­auf denn nun aus lan­ger Pra­xis­er­fah­rung her­aus zu ach­ten wäre. Ver­su­chen wir eine Ant­wort, indem wir uns in den Ablauf eines Gut­ach­tens­auf­trags hin­ein­ver­set­zen und gedank­lich die not­wen­di­gen Schrit­te nach­voll­zie­hen, die wir gehen, nach­dem wir den Auf­trag ange­nom­men haben, dies­mal in einer unge­wohn­ten Art.

1. Den Auf­trag im Auge behalten

Der Sach­ver­stän­di­ge hat die Auf­ga­be, Fra­gen zu beant­wor­ten. Die­se Fra­gen muss er sich stän­dig wie einen Weg­wei­ser vor Augen hal­ten, um sich in der Hit­ze des Gefechts nicht auf irgend­ei­nem Sei­ten­weg zu ver­lie­ren oder gar zu ver­ir­ren. Dem Auf­trag­ge­ber geht es um eine kla­re Ant­wort, nicht mehr und nicht weni­ger soll er auch bekommen.

2. Die Grund­la­gen kennen

Genau­so wich­tig ist es, die vor­han­de­nen Unter­la­gen und sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur Sache zu ken­nen, den Über­blick zu behal­ten und trotz­dem kein wesent­li­ches Detail zu über­se­hen. Die Unter­la­gen müs­sen voll­stän­dig erfasst und durch­ge­ar­bei­tet wer­den, viel­leicht mehr­mals, wenn deren Umfang sehr groß ist. Es kann sinn­voll sein, Unter­la­gen zu kopie­ren und wesent­li­che Text­stel­len, die für das Gut­ach­ten wich­tig sein kön­nen, zu markieren.

3. Offe­ne Fra­gen zusammenstellen

Alle Unklar­hei­ten und feh­len­den Infor­ma­tio­nen müs­sen erfasst und in über­sicht­li­cher Wei­se zusam­men­ge­stellt wer­den, damit man ent­we­der bei Befund­auf­nah­men oder bei Gerichts­ter­mi­nen dar­auf Bezug neh­men kann. Eige­ne Ein­ver­nah­men hat man strikt zu ver­mei­den, das ist aus­schließ­lich Sache des Gerichts.

4. Ist­zu­stand ermitteln

Grund­la­gen und die Ant­wort auf die eige­nen offe­nen Fra­gen geben ein Gesamt­bild. Der schrift­li­che Befund dient dazu, die­sen Ist­zu­stand zu erfas­sen und dar­zu­stel­len. Er ist die Grund­la­ge für alle wei­te­ren Schrit­te, ein unvoll­stän­di­ger oder gar schlam­pi­ger Befund kann Scha­den ver­ur­sa­chen. Hin­der­nis­se oder gar Behin­de­run­gen muss der Sach­ver­stän­di­ge sei­nem Auf­trag­ge­ber melden.

5. Soll­zu­stand definieren

Jedes Gut­ach­ten muss auf Beur­tei­lungs­grund­la­gen beru­hen, die offen­ge­legt wer­den müs­sen. Dazu wird auf schrift­lich doku­men­tier­te Richt­li­ni­en, Nor­men, Fach­li­te­ra­tur zurück­ge­grif­fen wer­den müs­sen, je trag­fä­hi­ger die Nach­wei­se, des­to bes­ser. Das Stüt­zen auf die eige­ne Erfah­rung hat dage­gen weit­aus weni­ger Überzeugungskraft.

6. Abwei­chun­gen feststellen

Aus dem Ver­gleich Ist zu Soll las­sen sich Abwei­chun­gen fest­stel­len, die es zu iden­ti­fi­zie­ren gilt und die auf all­ge­mein ver­ständ­li­che Wei­se dar­ge­legt wer­den müs­sen. Die Beur­tei­lung die­ser Abwei­chun­gen muss schlüs­sig sein, also auch für einen Lai­en nach­voll­zieh­bar und für einen Fach­mann nachprüfbar.

7. Bericht ver­fas­sen

Das Gut­ach­ten im enge­ren Sinn fasst das Ergeb­nis der Bemü­hun­gen des Sach­ver­stän­di­gen zusam­men. Die Spra­che des Berichts muss ver­ständ­lich sein und die Gege­ben­hei­ten knapp und deut­lich auf den Punkt brin­gen. Flos­keln und pseu­do-fach­li­ches Kau­der­welsch wären nicht nur fehl am Platz, son­dern wür­den der Auto­ri­tät des Sach­ver­stän­di­gen abträg­lich sein.

8. Reflek­tie­ren und korrigieren

Die­se Pha­se darf kei­nes­falls über­se­hen wer­den. Ein Gut­ach­ten braucht eine gewis­se Zeit, um her­an­rei­fen zu kön­nen. Nach Fer­tig­stel­lung lässt es der Sach­ver­stän­di­ge eine kur­ze Zeit lie­gen, um Abstand zu gewin­nen. Danach kann er es mit „fri­schem Auge“ noch­mals durch­ar­bei­ten, kor­ri­gie­ren und ver­bes­sern, schließ­lich absenden.

9. Los­las­sen

Beson­ders als Neu­ling muss man das Gut­ach­ten nach Fer­tig­stel­lung und Absen­dung auch inner­lich los­las­sen. Es hat wenig Sinn, lan­ge nach­zu­grü­beln, ob man denn nichts ver­ges­sen und wohl alles rich­tig gemacht hat. Soll­te etwas nach­träg­lich auf­fal­len, hat man spä­ter immer noch die Mög­lich­keit einer Kor­rek­tur, wir sind ja schließ­lich Men­schen und daher nicht immer perfekt.

Wie sehen Sie die­se Zusam­men­hän­ge? Über eine Ant­wort wären wir erfreut!

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