Checklisten, Checklisten …

Checkliste

Beson­ders Tech­ni­ker lie­ben sie: Check­lis­ten! Die kor­rek­te deut­sche Bezeich­nung für der­ar­ti­ge Doku­men­te lau­tet zwar „Prüf­lis­ten“, aber der Begriff ist nicht so sehr üblich und auch nicht so gla­mou­rös. Wie auch immer man sie benennt, Check- oder Prüf­lis­ten haben sich ihren Platz erobert, wenn es um die Kon­trol­le geht, ob bestimm­te Stan­dards oder Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Ihre Anwen­dung spart Zeit, ver­bes­sert die Genau­ig­keit und man braucht dabei auch nicht viel nach­zu­den­ken. Genau dar­in aber liegt auch ihre Gefahr. Ins­be­son­de­re Sach­ver­stän­di­ge sind auf­ge­for­dert, Vor­sicht wal­ten zu lassen.

Neue Sach­ver­stän­di­ge – und hier sind haupt­säch­lich Tech­ni­ker gemeint – ver­spü­ren nach den ers­ten Gut­ach­ten den Wunsch, die Her­stel­lung der­sel­ben mög­lichst zu stan­dar­di­sie­ren, ja zu auto­ma­ti­sie­ren, da Gut­ach­ten doch irgend­wie ähn­lich auf­ge­baut sind. Am liebs­ten hät­ten sie fer­ti­ge Text­bau­stei­ne, die man nach Bedarf abruft, dazu eben jede Men­ge Lis­ten zum Ankli­cken, mit denen gan­ze Kapi­tel sich sel­ber fer­tig­stel­len usw. Nur das spielt es lei­der halt (noch) nicht. Die Abar­bei­tung von Check­lis­ten kann krea­ti­ves Den­ken nicht ersetzten.

Check­lis­ten haben ande­re Vor­tei­le. Sehen wir uns der Rei­he nach eini­ge Sta­tio­nen des Gut­ach­tens­auf­trags an, in denen sie gute Diens­te leis­ten kön­nen, ach­ten wir aber auch auf ihre Grenzen:

Mach­bar­keits­prü­fung und Risikoanalyse

Nach Ein­lan­gen des Gut­ach­tens­auf­tra­ges wird der Sach­ver­stän­di­ge die Prü­fung und Ana­ly­se durch­füh­ren. Hier­zu sind Fra­ge­lis­ten natür­lich eine gute Hil­fe, um wesent­li­che Aspek­te der Gut­ach­ten­ser­stel­lung ins Gedächt­nis zu rufen und zu bewer­ten. Jeder Punkt der Lis­te erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Über­le­gung, es ist rat­sam, nach Fer­tig­stel­lung die Lis­te eini­ge Zeit weg­le­gen und danach noch­mals kurz zu kon­trol­lie­ren. Vor­sicht ist den­noch nötig: Eine Merk- oder Fra­ge­lis­te darf nicht zur „Denk­rou­ti­ne“ ver­füh­ren, die blind macht. Sie kann eine per­sön­li­che und eher „gefühls­ori­en­tier­te“ Ana­ly­se und Bewer­tung des Auf­trags­um­fel­des nicht ersetzen.

Befund­auf­nah­me

Hier haben sich zwei Arten von Check­lis­ten gut bewährt: Zum einen eine Zusam­men­stel­lung der Fra­gen und Besich­ti­gungs­punk­te, die man vor Ort erle­di­gen möch­te; Die­se Lis­te wird den Erfor­der­nis­sen der jewei­li­gen ört­li­chen und fach­li­chen Gege­ben­hei­ten ange­passt sein und ist logi­scher­wei­se nicht stan­dar­di­sier­bar. Sie hilft, die vor­be­rei­te­ten Punk­te sys­te­ma­tisch abzu­ar­bei­ten, auch wenn das Umfeld Ablen­kungs- und Stör­fak­to­ren ent­hält. Zum zwei­ten ist eine stan­dar­di­sier­te fach­lich gepräg­te Check­lis­te emp­feh­lens­wert, die auf jene viel­leicht simp­len, aber immer wie­der­keh­ren­den Punk­te auf­merk­sam macht, die in der Hit­ze des Gefechts all­zu leicht ver­ges­sen wer­den und über deren Feh­len man sich zurück im Büro ärgern würde.

Prü­fung des Gutachtens

Auch die qua­li­ta­ti­ve Schluss­prü­fung des Gut­ach­tens kann über eine stan­dar­di­sier­te Check­lis­te stark ver­ein­facht wer­den. Auch hier gilt, dass jeder ein­zel­ne Punkt der Lis­te außer gewis­sen­haf­ter Prü­fung ein gewis­ses reflek­ti­ves Nach­den­ken erfor­dert und nicht mit einem schnel­len Häk­chen allein erle­digt ist. Sinn­vol­ler­wei­se wird man auch nach die­ser erle­dig­ten Prü­fung eine gewis­se Zeit­span­ne war­ten und dann noch­mals die Lis­te zumin­dest stich­pro­ben­ar­tig durchgehen.

Gut­ach­tens­er­ör­te­rung

Eine gute Vor­be­rei­tung zur Gut­ach­tens­er­ör­te­rung ist ent­schei­dend für den Erfolg im Gerichts­saal. Dabei gilt es nicht nur, im Vor­feld bereits die von den Par­tei­en gestell­ten Fra­gen gut und vor allem schrift­lich in Lis­ten­form aus­zu­ar­bei­ten, son­dern sich auch auf das Umfeld der Per­so­nen und ihre Cha­rak­te­re ein­zu­stel­len. Denn ein gro­ßer Teil des Erfol­ges – viel­leicht sogar der ent­schei­den­de – liegt im rich­ti­gen Umgang mit den Beteiligten.

Schluss­fol­ge­rung

Check­lis­ten kön­nen die Arbeit erleich­tern, wenn sie als Gedächt­nis­stüt­ze die­nen, damit man kei­ne wesent­li­chen Punk­te ver­gisst, die in einer bestimm­ten Situa­ti­on beach­tet wer­den müs­sen. Sie kön­nen aber eigen­stän­di­ges kri­ti­sches Den­ken nie­mals erset­zen und dür­fen nicht als Ruhe­kis­sen oder als Ersatz für feh­len­de Auf­merk­sam­keit in Bezug auf das Umfeld der Gut­ach­ten­ser­stel­lung dienen.

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Haben sie Erfah­run­gen zum The­ma? Über eine Ant­wort wür­den wir uns freuen!

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