Aus der SV-Praxis: Was kostet ein Gutachten?

Preis

„Kommt drauf an!“ – Das wäre eine der mög­li­chen Ant­wor­ten auf eine Fra­ge, die man im Vor­aus nicht oder nur sehr schwer beant­wor­ten kann. Vor allem dann, wenn weder der Inter­es­sent noch der Sach­ver­stän­di­ge so recht wis­sen, was Gegen­stand des Gut­ach­tens sein soll und was mit dem Gut­ach­ten bezweckt wird. Auch wenn noch dazu nicht bekannt ist, ob eine Exper­ti­se denn das rich­ti­ge Hilfs­mit­tel für die Lösung des Pro­blems dar­stellt, das den poten­ti­el­len Kli­en­ten bewegt. Vor allem aber dann, wenn nicht fest­steht, ob der Sach­ver­stän­di­ge über­haupt der rich­ti­ge ist, um die Sache zu behandeln.

Was tun in einem der­ar­ti­gen Fall? Ein paar Anmer­kun­gen aus der Sicht des Sach­ver­stän­di­gen. Vier Din­ge gilt es zu klä­ren: Die Sache, die Rol­le, die Ter­mi­ne und dann erst die Moda­li­tä­ten rund um das Honorar.

Die Sache

Vor­ab ist ein­mal der Sach­ver­halt zu klä­ren, um den sich alles dreht und für den Licht ins Dun­kel gebracht wer­den soll. Dazu gehört auch, dass der Inter­es­sent nicht nur die Situa­ti­on schil­dert, son­dern auch objek­ti­vier­ba­re Infor­ma­tio­nen vor­legt, also Nach­wei­se in Form von Schrift­stü­cken, Bele­gen, Plä­nen etc. also ganz all­ge­mein Doku­men­te, auf die der Sach­ver­stän­di­ge Bezug neh­men kann und die ihm hel­fen, ein mög­lichst objek­ti­ves Bild von sei­ner ange­dach­ten Auf­ga­be zu bekommen.

Eine der­ar­ti­ge Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung und ‑auf­be­rei­tung benö­tigt ihre Zeit, auch muss der Sach­ver­stän­di­ge aus­rei­chend Gele­gen­heit haben, Fra­gen zu stel­len und Unklar­hei­ten auf­zu­hel­len, bevor er sich auf die Auf­trags­an­nah­me ein­lässt. Das ist wich­tig, denn eine vor­schnel­le Zusa­ge, die Arbeit zu über­neh­men, hät­te – so mei­nen Juris­ten – bereits ein vor­ver­trag­li­ches Schuld­ver­hält­nis zur Folge.

Die Rol­le

Kli­en­ten wen­den sich zumeist des­halb an den Sach­ver­stän­di­gen, weil sie davon aus­ge­hen, dass ihnen in ihrer Lage mit einem Gut­ach­ten am bes­ten gehol­fen ist. Manch­mal viel­leicht auch aus dem Grund, weil ein Sach­ver­stän­di­ger in ihren Augen auch nichts ande­res kann, als eben Gut­ach­ten zu erstel­len. Ein Gut­ach­ten ist aber für man­chen Auf­trag­ge­ber ein zwei­schnei­di­ges Schwert: Da es objek­tiv ver­fasst sein muss, wird es auch jene Din­ge zur Spra­che brin­gen, die für den Auf­trag­ge­ber nicht vor­teil­haft sind, was uner­wünsch­te Fol­gen haben kann.

Jedoch kann der Sach­ver­stän­di­ge durch­aus auch in ande­rer Wei­se tätig wer­den, näm­lich als Bera­ter. In die­ser Rol­le agiert er aber mit dem wesent­li­chen Unter­schied, dass er Par­tei ergreift und die Inter­es­sen sei­nes Auf­trag­ge­bers ver­tritt. In die­ser Rol­le ver­bie­tet es sich grund­sätz­lich, Gut­ach­ten zu ver­fas­sen. Gerichts­ur­tei­le aus den letz­ten Jah­ren zei­gen, dass ein Ver­stoß gegen die­se Grund­re­gel nicht nur den Ver­lust der Repu­ta­ti­on, son­dern auch emp­find­li­che mate­ri­el­le Ver­lus­te zur Fol­ge haben kann.

Die Ter­mi­ne

In man­chen Fäl­len fühlt sich der Hil­fe­su­chen­de in sei­nen Umstän­den in die Situa­ti­on gedrängt, unter Zeit­druck und rasch etwas Sub­stan­ti­el­les vor­wei­sen zu müs­sen, etwa weil ihm ansons­ten von einem Geg­ner in einer Aus­ein­an­der­set­zung Unge­mach droht oder weil er finan­zi­el­le Nach­tei­le befürch­ten muss. Der Sach­ver­stän­di­ge wird sich nicht zu Hast oder gar zu über­stürz­ten Hand­lun­gen ver­lei­ten oder drän­gen las­sen. Auch vor­schnel­le Ter­min­zu­sa­gen sind zu vermeiden.

In der­ar­ti­gen Umstän­den hat sich des Öfte­ren gezeigt, dass sich allein schon durch den Hin­weis, dass der Sach­ver­stän­di­ge Sound­so sich nun­mehr der Sache ange­nom­men hat, es zu einer gewis­sen Ent­schleu­ni­gung und auch Ver­sach­li­chung der Debat­te kom­men kann. Gut Ding braucht Wei­le, das gilt auch für alle Arten von Stel­lung­nah­men und erst recht für Gut­ach­ten, wenn die­se von Nut­zen sein sollen.

Letzt­lich: Das Honorar

Doch nun zum eigent­li­chen The­ma: Was kos­tet ein Gut­ach­ten? Das ist am Anfang schwer zu sagen. Nach aus­führ­li­chen Gesprä­chen mit dem Auf­trag­ge­ber, was zu behan­deln ist und was nicht, kann der Gut­ach­tens­auf­trag for­mu­liert wer­den, der die Fra­gen beinhal­tet, die der Sach­ver­stän­di­ge zu beant­wor­ten hat. Nun muss der Sach­ver­stän­di­ge in der Lage sein, sei­nen Auf­wand abzu­schät­zen und kann einen Rah­men nen­nen, in dem sich die Kos­ten bewe­gen wer­den. Er wird dar­auf hin­wei­sen, dass er, soll­te Unvor­her­ge­se­he­nes ein­tre­ten, sofort vor Kos­ten­er­hö­hun­gen war­nen wird.

Zu guter Letzt wird der Sach­ver­stän­di­ge immer dar­auf behar­ren müs­sen, dass sei­ne Arbeit, die hohe Qua­li­fi­ka­ti­on erfor­dert, beson­de­res Wis­sen ver­langt und jah­re­lan­ge Erfah­rung vor­aus­setzt, ein wert­an­ge­mes­se­nes Hono­rar ver­dient. Auch wird er erwar­ten kön­nen, dass die erbrach­te Leis­tung unmit­tel­bar nach Rech­nungs­le­gung vom Auf­trag­ge­ber voll­um­fäng­lich begli­chen wird. Was von Gerich­ten, Unter­neh­men und ande­re Insti­tu­tio­nen beach­tet wird, muss auch für pri­va­te Auf­trag­ge­ber gelten.

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