Aus der SV-Praxis: Duell der Experten

Diss

Ein Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men wird von einem Auf­trag­ge­ber mas­siv beschul­digt, unzu­rei­chen­de Leis­tun­gen erbracht zu haben. Der Scha­den soll beträcht­lich sein, ein sehr gro­ßer Betrag wird dazu ins Spiel gebracht. Unter­mau­ert ist der Angriff mit dem umfang­rei­chen Gut­ach­ten eines Pri­vat­sach­ver­stän­di­gen mit zum Teil schwer nach­voll­zieh­ba­ren Äuße­run­gen. Eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung wird ver­langt. Der Geschäfts­füh­rer des Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­mens fühlt sich unge­recht­fer­tigt atta­ckiert, aber auch argu­men­ta­tiv über­for­dert. Gemein­sam mit sei­nem Rechts­bei­stand sucht er Hil­fe bei einem Sach­ver­stän­di­gen sei­nes Vertrauens.

Gleich vor­ab eine Warnung

Ein der­ar­ti­ger Auf­trag ist nicht ein­fach abzu­wi­ckeln, setzt abso­lu­te Sat­tel­fes­tig­keit in fach­li­cher Sicht vor­aus und lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im Umgang mit dif­fi­zi­len Pro­blem­stel­lun­gen. Auch ist soli­de Kennt­nis im Umgang mit Men­schen und rich­ti­ges Ver­hal­ten in Ver­hand­lungs­si­tua­tio­nen Vor­aus­set­zung. Enge Zusam­men­ar­beit mit dem Rechts­ver­tre­ter ist eben­falls erfor­der­lich. Alles in allem kei­ne Sache für ein „Green­horn“! Des­halb nach­ste­hend eini­ge Grund­sät­ze und Hil­fe­stel­lun­gen, die bei­tra­gen sol­len, der­ar­ti­ge Situa­tio­nen zu meistern.

1. Fest­le­gen der Rolle

Zual­ler­erst wird der Sach­ver­stän­di­ge die Rol­le klä­ren und fest­le­gen, in der er auf­tre­ten soll:

-         Ist er als Sach­ver­stän­di­ger tätig, also unpar­tei­isch? Das wird dann der Fall sein, wenn man von ihm im End­ef­fekt ein Pri­vat­gut­ach­ten erwar­tet, auf des­sen Ergeb­nis der Auf­trag­ge­ber kei­nen Ein­fluss neh­men kann. Ein Gut­ach­ten hat als Exper­ten­äu­ße­rung wegen der Ver­pflich­tung zur Objek­ti­vi­tät ent­spre­chen­des Gewicht, auch vor Gericht. Dem Auf­trag­ge­ber muss aber bewusst sein, dass das Gut­ach­tens­er­geb­nis für ihn auch „nach hin­ten“ los­ge­hen kann.

-         Oder ist er par­tei­isch tätig, also nicht in einer Funk­ti­on als Sach­ver­stän­di­ger, son­dern als Bera­ter, als Hel­fer, als „Tech­ni­scher Anwalt“? Arbei­tet er „im Hin­ter­grund“ oder tritt er der ande­ren Sei­te gegen­über in Erschei­nung? Bei­des ist mög­lich. Ent­schei­dend ist, dass er dies­falls nicht in einer Funk­ti­on als Sach­ver­stän­di­ger tätig sein kann.

Es ist durch­aus denk­bar, dass sei­ne Rol­le nicht schon zu Beginn der Tätig­keit fest­steht, son­dern erst nach einer Zeit der Ein­ar­bei­tung ergibt. Wich­tig ist, dass er bei sei­ner Rol­le bleibt. So darf er sich etwa nicht in die Rol­le eines Anklä­gers drän­gen las­sen – das soll­te aus­schließ­lich Auf­ga­be des Rechts­bei­stan­des sein.

2. Klä­ren der Aufgabenstellung

Ist die Rol­le fest­ge­legt, muss in einem nächs­ten Schritt geklärt wer­den, wel­che sach­li­chen und fach­li­chen Auf­ga­ben gestellt wer­den. Fol­gen­de Fra­gen an den Auf­trag­ge­ber tun sich auf:
–         Als Sach­ver­stän­di­ger: Wel­che Fra­gen sol­len beant­wor­tet wer­den? Wel­che Sach­ver­hal­te sol­len erho­ben und beur­teilt werden?
–         Als Bera­ter: Zu wel­chen The­men sind Argu­men­ta­ti­ons­hil­fen aus­zu­ar­bei­ten? Wel­che For­mu­lie­run­gen wer­den benö­tigt? Auf wel­che Wei­se und mit wel­chen Mit­teln kann ich am bes­ten helfen?
Ganz beson­ders ist dabei zu berück­sich­ti­gen, dass Erwar­tun­gen und For­de­run­gen der Auf­trag­ge­ber zwar beach­tet wer­den müs­sen, aber nicht immer auch erfüllt wer­den können.

3. Bear­bei­ten des Falles

Wie in allen sei­nen Arbei­ten wird man auch hier mit hoher Sorg­falt an die Auf­ga­be herangehen:
–         Die Dar­stel­lun­gen und Behaup­tun­gen im vor­lie­gen­den Gut­ach­ten wird man genau auf ihre Stich­hal­tig­keit prü­fen, Stär­ken und Schwä­chen der Argu­men­ta­tio­nen ausloten.
–         Man wird auch jene Stel­len fin­den, an denen Ver­mu­tun­gen plötz­lich zu Tat­sa­chen ver­dreht werden.
–         Auf pole­mi­sche Ein­wür­fe oder gar abwer­ten­de Bemer­kun­gen wird man nicht ein­ge­hen, dafür aber feh­len­de Logik in ver­meint­li­chen Beweis­füh­run­gen aufdecken.

Sein aus­schließ­li­ches Bestre­ben der Tätig­keit wird sein, in unauf­ge­reg­ter Art und Wei­se die gege­be­nen Sach­ver­hal­te zu klä­ren, um die mate­ri­el­le Wahr­heit herauszufinden.

4. Duell der Experten

Wenn die Arbeit in schrift­li­cher Form vor­liegt, kann eine per­sön­li­che Kon­fron­ta­ti­on mit dem Gegen­über aus dem­sel­ben Fach­ge­biet gewünscht sein. Natür­lich wird man in eine sol­che Situa­ti­on gut vor­be­rei­tet gehen. Außer­dem sind eini­ge Din­ge zu beachten:

-         Es ist wich­tig, sich im Vor­feld der Aus­ein­an­der­set­zung mit den ande­ren Betei­lig­ten der eige­nen Sei­te stra­te­gisch und ope­ra­tiv vor­zu­be­rei­ten, damit man weiß, wer wel­chen Part in der Dis­kus­si­on über­nimmt, wer mode­riert etc.

-         Auch wenn der ande­re Sach­ver­stän­di­ge Geg­ner in einer Dis­kus­si­on ist, ist er des­halb noch kein Feind. Man wird gegen­sei­ti­ge Wert­schät­zung auf­recht­erhal­ten, auch wenn es in fach­li­cher Sicht gra­vie­ren­de Mei­nungs­un­ter­schie­de gibt.

-         Emo­tio­nen kann man nie ver­mei­den, aber sie dür­fen nicht an die Stel­le der fach­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung tre­ten. Man darf auch dann nicht die Ner­ven ver­lie­ren, wenn die ande­re Sei­te unfair agiert oder sich ver­ba­le Unter­grif­fe leistet.

-         Wer sozi­al kom­pe­tent ist wird, wenn er die Ober­hand hat, den Geg­ner nicht „fer­tig­ma­chen“, auch wenn die eige­ne Sei­te ein der­ar­ti­ges Ver­hal­ten favo­ri­siert. Im Gegen­teil wird er ver­su­chen, einen Gesichts­ver­lust des in der Argu­men­ta­ti­on unter­le­ge­nen Geg­ners zu vermeiden.

Letzt­lich soll man dar­an den­ken, dass einem die eine oder ande­re Per­son wahr­schein­lich irgend­wann wie­der über den Weg lau­fen wird und dann soll kein nega­ti­ves Gefühl auf­kom­men. Ein Teil­neh­mer einer Gerichts­ver­hand­lung hat dazu ein­mal geäu­ßert, dass er vor­mit­tags sei­nen Geg­ner im Gerichts­saal besie­gen möch­te, aber ger­ne am Nach­mit­tag mit ihm Ten­nis spie­len wür­de. Der­lei erfor­der­te all­seits Akteu­re mit einer aus­ge­gli­che­nen und gelas­se­nen Per­sön­lich­keit. Eigen­schaf­ten, die auch jeder Sach­ver­stän­di­ge hat oder haben sollte…

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