Verifizieren und Validieren eines Gutachtens

Befund

Gut­ach­ten fer­tig! Der Sach­ver­stän­di­ge drückt den Befehl zur Abspei­che­rung, lässt die Hän­de von der Tas­ta­tur glei­ten und lehnt sich zurück. Erst all­mäh­lich weicht die Anspan­nung. Zeit für eine Pau­se. Aber abga­be­fer­tig ist das Gut­ach­ten noch lan­ge nicht! Ein qua­li­täts­si­che­rer Sach­ver­stän­di­ger wird das Ergeb­nis zumin­dest für die Zeit­span­ne einer Nacht ruhen und „rei­fen“ las­sen. Dann wird das Gut­ach­ten noch­mals über­ar­bei­tet und ver­bes­sert, bis das Ergeb­nis in allen Punk­ten zufrie­den­stellt. Als Drauf­ga­be ist dann noch eine stren­gen Prü­fung des Gut­ach­tens not­wen­dig. Die­se hat zwei wich­ti­ge Funk­tio­nen zu erfüllen.

Exter­ne Qualitätssicht …

Ein Gut­ach­ten hat dann hohe Qua­li­tät, wenn es die objek­tiv prüf­ba­ren For­de­run­gen und sub­jek­ti­ven Erwar­tun­gen des Auf­trag­ge­bers (des Kun­den oder Kli­en­ten) erfüllt. Die­se Sicht von außen auf die Beschaf­fen­heit des Arbeits­er­geb­nis­ses hat natür­lich Vor­rang. Denn letzt­lich bestimmt der Auf­trag­ge­ber mit sei­nem Urteil dar­über, ob nun Qua­li­tät gelie­fert wor­den ist oder nicht. Von die­sem Urteil hängt auch ab, ob er künf­tig wie­der­um mit Auf­trä­gen rech­nen kann. Eben­so wird bei­spiels­wei­se davon abhän­gen, ob er mit posi­ti­ver Mund­pro­pa­gan­da kon­fron­tiert ist und dadurch ande­re poten­ti­el­le Auf­trag­ge­ber auf ihn auf­merk­sam werden.

… und inter­ne Anforderungen

Aber der Sach­ver­stän­di­ge hat auch sei­ne eige­nen Vor­stel­lun­gen von qua­li­täts­vol­ler Arbeit, von Din­gen, die ihm wich­tig sind. Auf inhalt­li­cher Sei­te etwa eine kla­re, ein­fa­che und unmiss­ver­ständ­li­che Aus­drucks­wei­se, eine leicht ver­ständ­li­che Spra­che mit mög­lichst weni­gen Fach­aus­drü­cken und ohne Fach­jar­gon des „wis­sen­den Insi­ders“. In for­ma­ler Hin­sicht wird er auf ein sau­be­res und gefäl­li­ges Schrift­bild ach­ten mit klar über­blick­ba­ren Absät­zen, mit gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen oder Licht­bil­dern unter­mau­ert. Die Glie­de­rung sei­ner Arbeit wird rasch erfass­bar sein und das Ergeb­nis wird er auf einer zusätz­li­chen Sei­te zusammenfassen.

Die rich­tig durch­ge­führ­te Schlussprüfung

Nicht nur vor Beginn der Gut­ach­ten­er­stel­lung muss der qua­li­täts­si­che­re Sach­ver­stän­di­ge Prü­fun­gen durch­füh­ren – eine Mach­bar­keits­prü­fung und eine Risi­ko­ana­ly­se – son­dern eben­so am Schluss. Bei die­ser Aus­gangs­prü­fung unter­sucht er aus zwei Gesichts­punk­ten, ein­mal aus dem eige­nen und ein wei­te­res Mal aus dem des Auf­trag­ge­bers, gemäß den Prin­zi­pi­en des Qua­li­täts­ma­nage­ments könn­te man auch von Veri­fi­zie­ren und Vali­die­ren sprechen:

Veri­fi­zie­ren …

… bedeu­tet, dass der Sach­ver­stän­di­ge prüft, ob und wie weit sei­ne eige­nen Anfor­de­run­gen an die Arbeit erfüllt wor­den sind. Bei­spiels­wei­se, ob alle Bil­der im Gut­ach­ten rich­tig bezeich­net sind und im Text auch beschrie­ben wer­den und vie­les ande­re mehr.

Die For­de­run­gen an die eige­ne Arbeit hat der Sach­ver­stän­di­ge im Rah­men sei­nes Qua­li­täts­ma­nage­ments in „Stan­dards“ fest­ge­legt und beschrieben.

Vali­die­ren …

… nennt man die Über­prü­fung, wie weit die For­de­run­gen des Auf­trag­ge­bers erfüllt wor­den sind. Das heißt zum Bei­spiel, ob alle Fra­gen beant­wor­tet wur­den und die Ant­wor­ten begrün­det und ob Nach­voll­zieh­bar­keit und Nach­prüf­bar­keit gege­ben sind.

Außer­dem wird er prü­fen, ob den Ter­min­vor­ga­ben ent­spro­chen wor­den ist und auch, ob und wie weit der vor­ge­ge­be­ne Kos­ten­rah­men ein­ge­hal­ten wer­den konnte.

Die Mehr­zahl der Sach­ver­stän­di­gen wird ähn­li­che Schluss­prü­fun­gen auch durch­füh­ren, ohne dass ihr Büro ein detail­lier­tes Qua­li­täts­ma­nage­ment besitzt. Der gro­ße Vor­teil des letz­te­ren besteht jedoch dar­in, dass wegen der sys­te­ma­ti­schen Vor­gangs­wei­se auf kei­nen wich­ti­gen Aspekt der Prü­fung ver­ges­sen wird und sich damit Qua­li­tät und Sicher­heit –  Qua­li­täts­si­cher­heit – errei­chen lässt.

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