Aus der SV-Praxis: Stiefkind Wärmemengenmessung

Kilo

Ener­gie­ver­bräu­che und damit ‑kos­ten sind ein nicht unwe­sent­li­cher Fak­tor in jedem Bud­get, das den Betrieb und die Ver­wal­tung von Gebäu­den mit­ein­schließt. Das gilt für Pri­va­te genau­so wie für Unter­neh­men und ande­re Orga­ni­sa­tio­nen. Wis­sen soll­te man auch, wohin die Ener­gie und damit das Geld fließt. Ver­bräu­che an elek­tri­schem Strom las­sen sich leicht erfas­sen und zuord­nen. Schwie­ri­ger wird es bei ther­mi­schen Ener­gie­strö­men, etwa in Hei­zungs­an­la­gen. Wegen des übli­cher­wei­se hohen Ener­gie- und Kos­ten­auf­wands in der­ar­ti­gen Anla­gen wäre aber gera­de dort mehr Auf­merk­sam­keit für mess­tech­ni­sche Erfas­sun­gen gefragt.

Aus Sach­ver­stän­di­gen­sicht hät­ten sich vie­le Pro­ble­me und Unstim­mig­kei­ten ver­mei­den las­sen, hät­te man von vorn­her­ein mehr Sorg­falt auf den Ein­bau von Wär­me­men­gen­mes­sern – die nicht ganz rich­tig oft als „Wär­me­zäh­ler“ bezeich­net wer­den – ver­wen­det. Dazu sei­en eini­ge Bei­spie­le aus der Pra­xis genannt.

Wär­me­pum­pen­an­la­ge

Ein Haus­be­sit­zer bezwei­felt die Wirk­sam­keit einer Wär­me­pum­pen­an­la­ge mit Erd­wär­me­nut­zung und zieht dazu den Instal­la­teur zur Ver­ant­wor­tung, der die Anla­ge gelie­fert hat. Die Heiz­kos­ten lie­gen sei­nen Anga­ben zufol­ge deut­lich über denen der zuvor ein­ge­bau­ten ölbe­feu­er­ten Kes­sel­an­la­ge. Fest steht auch, dass der Her­stel­ler der Wär­me­pum­pen­an­la­ge eine Leis­tungs­ga­ran­tie abge­ge­ben hat: Die Jah­res­ar­beits­zahl darf mit einem Wert von 4,0 erwar­tet wer­den. Eine Mess­mög­lich­keit der von der Wär­me­pum­pe gelie­fer­ten Wär­me­men­ge ist nicht gegeben.

Die Jah­res­ar­beits­zahl errech­net sich, indem man die in einem Jahr von der Wär­me­pum­pe für die Hei­zung zur Ver­fü­gung gestell­ten Wär­me­men­ge (in Kilo­watt­stun­den) durch die dafür auf­ge­wen­de­te Elek­tro­en­er­gie (eben­falls in Kilo­watt­stun­den) divi­diert. Dazu ist es aber not­wen­dig, die in das Heiz­sys­tem abge­ge­be­ne Wär­me über einen Wär­me­men­gen­mes­ser zu erfas­sen. In der Pra­xis wird es also not­wen­dig sein, nach­träg­lich einen sol­chen ein­zu­bau­en und nach Ende der Heiz­sai­son die Jah­res­ar­beits­zahl zu kon­trol­lie­ren. Erreicht sie den garan­tier­ten Wert, ist die Anla­ge in Ordnung.

Bio­mas­se-Heiz­kes­sel­an­la­ge

Der Besit­zer eines Gewer­be­ob­jekts ist sich nicht sicher, ob der neu errich­te­te Heiz­kes­sel für Hack­schnit­zel die gefor­der­te Leis­tung erbringt. Zwar lie­gen für den Kes­sel ent­spre­chen­de Prüf­zeug­nis­se vor, jedoch reicht das dem Besit­zer, der auch zugleich als Betrei­ber der Hei­zungs­an­la­ge fun­giert, nicht aus. Er beharrt dar­auf, dass der Kes­sel zu wenig Heiz­leis­tung zeigt und knüpft dar­an auch den Ver­dacht, dass er wegen schlech­ter Ver­bren­nung zu viel Hack­gut ver­braucht. Ein Gerichts­ver­fah­ren nimmt sei­nen Lauf.

Will der Sach­ver­stän­di­ge zu einem Ergeb­nis kom­men, besteht die Lösung auch hier dar­in, dass in den hei­zungs­sei­ti­gen Anschluss des Kes­sels ein Wär­me­zäh­ler ein­ge­bun­den wird. Woll­te man ledig­lich die Kes­sel­leis­tung bei Voll­last mes­sen, wür­de ein mobi­ler Wär­me­zäh­ler aus­rei­chen. Ein fest ein­ge­bau­ter Wär­me­men­gen­mes­ser wäre dann erfor­der­lich, wenn man die Leis­tung dau­ernd über­wa­chen und am Ende eines Betriebs­jah­res aus der gelie­fer­ten Wär­me­men­ge und dem gemes­se­nen Brenn­stoff­ein­satz den Jah­res-Nut­zungs­grad als Qua­li­täts­kri­te­ri­um errech­nen wollte.

Lüf­tungs­an­la­gen

Ein Indus­trie­be­trieb hat im Zuge einer Erwei­te­rung eine Rei­he gleich­ar­ti­ger Lüf­tungs­ge­rä­te in Betrieb genom­men, die der Erwär­mung der Zuluft einer Pro­duk­ti­ons­hal­le die­nen. Als Ener­gie­quel­le für die Heiz­re­gis­ter der Lüf­tungs­ge­rä­te dient die Abwär­me des Wer­kes. Auch hier ist die tat­säch­li­che Leis­tung der Heiz­ge­rä­te strit­tig. Fest instal­lier­te Wär­me­men­gen­mes­ser sind nicht vor­han­den. Eines der Gerä­te soll stell­ver­tre­tend für alle unter­sucht wer­den, wobei die Tem­pe­ra­tur der Aus­sen­luft mög­lichst den Bedin­gun­gen am Prüf­stand glei­chen sollen.

Die Leis­tungs­mes­sung wird auf der Hei­zungs­was­ser­sei­te mit­tels eines mobi­len Durch­fluss­wär­me­men­gen­mes­sers vor­ge­nom­men. Um Ein­wir­kun­gen von Son­nen­ein­strah­lung zu ver­mei­den, erfolgt die Mes­sung früh­mor­gens vor Son­nen­auf­gang an einem Früh­jahrs­tag, an dem die loka­le Wet­ter­pro­gno­se prüf­stand­ähn­li­che Bedin­gun­gen erwar­ten lässt, sodass nur gerin­ge rech­ne­ri­sche Kor­rek­tu­ren erfor­der­lich sind. Alles in allem viel Auf­wand, der groß­teils ver­mie­den hät­te wer­den kön­nen, wenn schon in der Pla­nung wenigs­tens eines der Gerä­te zu Kon­troll­zwe­cken mit einem Wär­me­men­gen­mes­ser aus­ge­stat­tet gewe­sen wäre.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert