Wie wir Experten stärken: #3 – Die Gutachtenserstellung

Feder

Kein Gerichts­gut­ach­ten gleicht einem ande­ren! Das Schö­ne und auch Span­nen­de an der Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit liegt dar­in, dass die fach­li­chen Her­aus­for­de­run­gen von Fall zu Fall völ­lig ver­schie­den sind und sich Rou­ti­ne nicht ein­schlei­chen kann (und auch nicht darf!). Anders sieht es bei der Aus­füh­rung aus: Im Gut­ach­tens­auf­bau sind gut durch­dach­te Struk­tu­ren uner­läss­lich, wobei letz­te­re dem jewei­li­gen Zweck ent­spre­chen müs­sen: Ein Gut­ach­ten für das Gericht wird anders auf­ge­baut sein als eines für eine Scha­dens­be­ur­tei­lung. Das Semi­nar „Qua­li­täts­si­cher­heit für Sach­ver­stän­di­ge“ zeigt Lösun­gen, die die Arbeits­ef­fi­zi­enz stark stei­gern können.

Auf Anhieb punkt­ge­naue Leistung

Ähn­lich wie bei der im vor­her­ge­hen­den Bei­trag beschrie­be­nen Ablauf wird sinn­vol­ler­wei­se auch der Auf­bau eines Gut­ach­ten­s­typs for­mal aus­ge­ar­bei­tet und schrift­lich in Form eines Stan­dards fest­ge­legt. Ein sol­cher mus­ter­haf­ter Gut­ach­tens­auf­bau dient als „Schuh­löf­fel“, mit dem man schnell und mühe­los in die Gut­ach­tens­ar­beit hin­ein­schlüp­fen kann. Die Struk­tu­rie­rung bewirkt zudem, dass in der Erstel­lung des Gut­ach­tens kei­ne wich­ti­gen Ele­men­te unbe­rück­sich­tigt blei­ben oder gar ver­ges­sen werden.

Das all­zeit sicht­ba­re Gerüst ist des­halb wich­tig, weil die prak­ti­sche Arbeit an einem Gut­ach­ten nur in den sel­tens­ten Fäl­len in einem Zug und „line­ar“ von Anfang bis Ende ver­läuft. Meist ist man gezwun­gen, inner­halb der Struk­tu­ren vor und zurück zu sprin­gen, etwa weil bei der Bear­bei­tung der Fra­gen­be­ant­wor­tung auf­fällt, dass Details am Befund noch klar­zu­stel­len und des­halb auch noch die Grund­la­gen des Gut­ach­tens zu ergän­zen sind. Ent­schei­dend aber ist: Der Sta­tus der Arbeit bleibt immer im Blick und letzt­lich ist die punkt­ge­naue Leis­tung in Form einer exak­ten Fra­ge­be­ant­wor­tung sichergestellt.

Gren­zen der Standardisierung

Die Gut­ach­ten­ser­stel­lung lässt sich vom Auf­bau her auf ein­fa­che Wei­se stan­dar­di­sie­ren, logi­scher­wei­se aber nicht in Bezug auf den Inhalt. Trotz­dem könn­te man es reiz­voll und ver­lo­ckend fin­den, sich zur schnel­le­ren Bear­bei­tung stan­dar­di­sier­te Text­bau­stei­ne zurecht­zu­le­gen, die man nach Bedarf kom­bi­nie­ren kann, etwa wie die Text­blö­cke eines Aus­schrei­bungs­ver­zeich­nis­ses. Das aller­dings funk­tio­niert nur in sehr gerin­gen Maßen. Denn in der Pra­xis wäre das Stö­bern nach pas­sen­den Text­blö­cken wohl viel kom­pli­zier­ter als eine unmit­tel­bar „maß­ge­schnei­der­te“ For­mu­lie­rung, die aus einer Kon­zen­tra­ti­on auf die Sache erwächst.

Qua­li­täts­prü­fun­gen

Das Gut­ach­ten selbst ist bereits Gegen­stand von Prü­fun­gen, noch bevor mit sei­ner Erstel­lung begon­nen wird. Vor­aus­set­zung dafür ist näm­lich die erfolg­rei­che Durch­füh­rung einer Mach­bar­keits­prü­fung, in der kon­trol­liert wird, ob der Sach­ver­stän­di­ge fach­lich-sach­lich, ter­min­lich und von der Kos­ten­sei­te her in der Lage ist, den Begut­ach­tungs­auf­trag aus­zu­füh­ren. Und nicht nur das: er soll­te auch eine kri­ti­sche Über­prü­fung des Risi­kos durch­füh­ren, das mit der Annah­me des Auf­trags ein­her­geht. Bei­de Über­prü­fun­gen soll­ten schrift­lich doku­men­tiert werden.

Das ist aber noch nicht alles: Nach der Fer­tig­stel­lung des Gut­ach­tens und vor der Aus­fer­ti­gung ist – sinn­vol­ler­wei­se nach einer War­te­zeit von viel­leicht ein oder zwei Tagen – eine Schluss­prü­fung des Gut­ach­tens vor­zu­neh­men. Dabei wer­den ver­schie­de­ne Aspek­te durch­ge­se­hen, etwa ob alle Fra­gen beant­wor­tet wor­den sind, ob das Gut­ach­ten nach­voll­zieh­bar ist und nach­prüf­bar, ob alle Fach­aus­drü­cke erläu­tert wor­den sind, ob die Kenn­zeich­nun­gen von Dar­stel­lun­gen voll­stän­dig sind etc. Auch über die­se Prü­fung soll­te eine schrift­li­che Auf­zeich­nung vorliegen.

Ver­mei­dung jeg­li­cher Bürokratie

All die vor­hin genann­ten Maß­nah­men las­sen viel­leicht auf den ers­ten Blick ver­mu­ten, dass dafür ein hoher admi­nis­tra­ti­ver und zeit­li­cher Auf­wand anzu­set­zen sein wür­de. Das Gegen­teil ist der Fall. Das Semi­nar „Qua­li­täts­si­cher­heit für Sach­ver­stän­di­ge“ zeigt, wie man die­se ent­schei­dend wich­ti­gen qua­li­täts­si­chern­den Schrit­te auf ein­fa­che Wei­se und mit mini­ma­lem Zeit­auf­wand in den Arbeits­ab­lauf inte­griert. Es gibt dem qua­li­täts­si­che­ren Sach­ver­stän­di­gen ein­zig­ar­ti­ge Werk­zeu­ge in die Hand, die nicht nur sei­nen Auf­wand redu­zie­ren, son­dern sei­ne Sicher­heit erhö­hen und dar­über hin­aus eines bewir­ken kön­nen: Lust und Freu­de an der Arbeit!

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