Aus der SV-Praxis: Erfolg heißt Grenzen setzen!

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Der deut­sche Rechts­wis­sen­schaft­ler Karl Peters hat als einen von vier gra­vie­ren­den Feh­lern von Gut­ach­tern das Über­schrei­ten der eige­nen Rol­le iden­ti­fi­ziert. In mei­nem Ver­ständ­nis bedeu­tet das, dass er sach­lich (etwa durch Betre­ten eines frem­den Fach­ge­biets) oder orga­ni­sa­to­risch (etwa durch Ein­drin­gen in Ange­le­gen­hei­ten der Rechts­sphä­re) sein „Ope­ra­ti­ons­ge­biet“ ver­lässt und damit sei­ne Auf­ga­ben­stel­lung ver­fehlt. Die Ursa­chen für ein sol­ches Fehl­ver­hal­ten sind nicht nur fal­scher Ehr­geiz oder Stolz, dahin­ter kann auch unzu­läs­si­ges Nach­ge­ben gegen jenen Druck ste­hen, der oft auf Gut­ach­tern lastet.

Die hier ange­schnit­te­ne Pro­ble­ma­tik scheint es wert zu sein, sich damit etwas tie­fer aus­ein­an­der­zu­set­zen. Dazu braucht es aber zuerst ganz kurz ein biss­chen Theorie.

Jedes Sys­tem hat Grenzen

Ein Sys­tem – und auch die Gut­ach­ter­tä­tig­keit an sich ist ein sol­ches – zeich­net sich durch bestimm­te Merk­ma­le aus: Es hat

ers­tens bestimm­te Ele­men­te, hier etwa Fach­wis­sen, Aus­bil­dung, Erfah­rung, Kom­pe­ten­zen, Res­sour­cen unter­schied­lichs­ter Art etc.,

zwei­tens ein Netz von Bezie­hun­gen zwi­schen die­sen Ele­men­ten, hier etwa die Ver­knüp­fung zwi­schen Fach­wis­sen und Fort­bil­dung, Erfah­rung und Kom­pe­ten­zen etc. und

drit­tens Gren­zen, inner­halb derer sich das Funk­tio­nie­ren und die Tätig­kei­ten abspie­len, am deut­lichs­ten sicht­bar durch die schon erwähn­ten Fach­ge­biets­gren­zen, aber auch durch Stan­des­re­geln und Gesetze.

Sobald man die­se Sys­tem­gren­zen auf­weicht, etwa von innen nach außen durch Über­schrei­ten von Fach­ge­bie­ten oder von außen nach innen, etwa durch unkon­trol­lier­te Über­nah­me von Infor­ma­tio­nen oder durch das Nach­ge­ben gegen­über Druck von außen, ist das Sys­tem und damit die erfolg­rei­che Tätig­keit gefährdet.

Letzt­lich ist es nichts ande­res als Dumm­heit, wenn man sei­ne eige­ne müh­sam errich­te­te Ope­ra­ti­ons­ba­sis auf­gibt. Des­halb hat auch die Rede­wen­dung „Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht!“ ihre Berechtigung.

Prak­ti­sches Beispiel

In mei­ner eige­nen Pra­xis als Maschi­nen­bau­in­ge­nieur und in der von Sach­ver­stän­di­gen-Kol­le­gen aus ähn­li­chen Kom­pe­tenz­fel­dern tritt sehr oft der Fall ein, dass wir mit Pro­ble­men kon­fron­tiert sind, die vom Arbeits­be­reich des Inge­nieurs in das von Hand­wer­kern ausstrahlen.

Ganz kon­kret kön­nen wir etwa die Ursa­che der Fehl­funk­ti­on einer Wär­me­pum­pe recht genau dia­gnos­ti­zie­ren. Soll aber die Maschi­ne zwecks Prü­fung ein­zel­ner Kom­po­nen­ten zer­legt wer­den, sind wir – da wir ansons­ten unse­re Befug­nis fach­lich über­schrei­ten wür­den – auf die Mit­wir­kung eines ent­spre­chend aus­ge­bil­de­ten Käl­te­ma­schi­nen-Mecha­ni­kers angewiesen.

Anstatt auf die­se Ein­schrän­kung unse­rer Tätig­keit – also auf ihre Gren­zen – hin­zu­wei­sen, sind man­che geneigt, etwa aus Grün­den eines ver­meint­li­chen oder rea­len Beweis- oder Zeit­dru­ckes oder aus falsch ver­stan­de­ner Gefäl­lig­keit – und viel­leicht trotz eines ungu­ten Gefühls im Bauch – selbst Hand anzu­le­gen, was wegen man­geln­der Kom­pe­tenz zwangs­läu­fig zu einem eher wenig exzel­len­ten Ergeb­nis füh­ren muss, ja sogar mas­si­ve Haf­tungs­pro­ble­me zur Fol­ge haben kann.

Was daher zu beach­ten ist

Ein Gut­ach­ter und Sach­ver­stän­di­ger braucht für eine ziel­füh­ren­de, erfolg­rei­che und für den Auf­trag­ge­ber letzt­lich wert­vol­le Arbeit inner­halb sei­ner Tätig­keits­gren­zen abso­lu­te Hand­lungs­frei­heit. Wir wis­sen aber aus eige­ner Erfah­rung, dass Frei­heit ein wert­vol­les Gut ist, das uns nicht von selbst in den Schoß fällt, son­dern das errun­gen, ja erkämpft und ver­tei­digt wer­den muss.

Gut­ach­ter und Sach­ver­stän­di­ge soll­ten daher von sich aus stets bemüht sein, ihre eige­nen Hand­lungs­spiel­räu­me nicht auf­zu­ge­ben, son­dern zu bewah­ren und aus­zu­bau­en, dabei aber auch immer ihre Gren­zen wach­sam im Auge zu behal­ten. Nur wer dies befolgt, wird auf Dau­er das Ver­trau­en sei­ner Auf­trag­ge­ber ver­die­nen und in Fol­ge auch jenen Nut­zen ern­ten kön­nen, der mit die­sem Ver­trau­en ver­bun­den ist.

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