Aus der SV-Praxis: Effiziente Hilfe mit TeWiRe

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Es gibt für Sach­ver­stän­di­ge in der Haus­tech­nik beson­de­re Anläs­se, in denen sie völ­lig auf sich gestellt sind. Bei­spiel: Ein Rechts­an­walt „über­weist“ einen Kli­en­ten, weil er mit des­sen eher dif­fu­sen Anga­ben und Äuße­run­gen nicht viel anfan­gen kann. Klar ist nur das häu­fig vor­kom­men­de Sze­na­rio, dass der Instal­la­teur a) nicht alles gelie­fert hat, dass b) nicht alles funk­tio­niert, c) auf Rekla­ma­tio­nen nicht mehr reagiert, son­dern d) vehe­ment sei­nen Werk­lohn for­dert. Der emo­tio­nal auf­ge­heiz­te Kli­ent ver­langt ein Gut­ach­ten, will wis­sen, was es kos­tet, weiß aber nicht, wel­chen Zweck es haben soll…

Mit all dem Durch­ein­an­der kon­fron­tiert ist der Sach­ver­stän­di­ge gefor­dert, küh­len Kopf zu bewah­ren und Ord­nung in die Sze­ne­rie zu bekom­men. Das ist nicht immer ein­fach, aber es gibt mei­nes Erach­tens eine gute und ein­fa­che Metho­de, sich in noch so ver­wor­re­nen Situa­tio­nen rasch eine über­sicht­li­che Struk­tur der Gege­ben­hei­ten zurecht­zu­le­gen. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass der Sach­ver­stän­di­ge sich soweit Auf­merk­sam­keit schaf­fen kann, dass ihm die Par­tei­en fol­gen und sich an der jetzt kom­men­den Situa­ti­ons­ana­ly­se betei­li­gen, die die drei Ebe­nen Tech­nik, Wirt­schaft und Recht, kurz „TeWiRe“ umfasst.

Tech­nik

Als ers­ter Schritt wird die Sach­la­ge dahin­ge­hend unter­sucht, wie sie sich aus rein tech­ni­scher Sicht dar­stellt. Alle im Fall rele­van­ten Fak­ten wer­den gesam­melt, ins­be­son­de­re jene, zu denen Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten hin­sicht­lich der qua­li­ta­ti­ven und quan­ti­ta­ti­ven Anfor­de­run­gen bestehen. Dazu wer­den Wün­sche und Erwar­tun­gen notiert, alles rein bezo­gen auf die „greif­ba­ren“ Gege­ben­hei­ten. Per­sön­li­che Befind­lich­kei­ten sol­len in die­ser Pha­se erst ein­mal aus­ge­klam­mert wer­den. Am Ende die­ser Pha­se soll­te klar sein, wor­über Einig­keit besteht und wor­über nicht.

Wirt­schaft

Wenn die Streit­punk­te tech­ni­scher Art nun ein­mal fest­ste­hen, kann man dar­an­ge­hen, sie kom­mer­zi­ell zu bewer­ten. Auch hier wird man letzt­lich zu unter­schied­li­chen, aber klar defi­nier­ten Beträ­gen kom­men: Man wird etwa noch offe­ne oder defi­ni­tiv nicht erbrach­te Leis­tun­gen bezif­fern, eben­so abwei­chen­de oder dazu­ge­kom­me­ne, des­glei­chen Repa­ra­tu­ren, soll­ten sol­che erfor­der­lich sein oder Ergän­zungs- und Fer­tig­stel­lungs­leis­tun­gen. Ziel der Pha­se ist die Benen­nung der geg­ne­ri­schen Stand­punk­te und der tech­ni­schen Dif­fe­ren­zen in Geldbeträgen.

Recht

Erst nach tech­ni­scher und kauf­män­ni­scher Klä­rung der Stand­punk­te ist die Dis­kus­si­on recht­li­cher Kon­se­quen­zen dran, sinn­vol­ler­wei­se unter Bei­zie­hung von Rechts­an­wäl­ten. Jetzt geht es dar­um, Ver­ant­wort­lich­kei­ten zu defi­nie­ren und die Unter­schie­de in den Auf­fas­sun­gen der Par­tei­en zu klä­ren. Wenn die­se Stand­punk­te gut doku­men­tiert vor­lie­gen, kann ent­we­der ein Eini­gungs­ver­such gestar­tet wer­den etwa in Form einer Media­ti­on oder einer direk­ten Ver­hand­lung der Betei­lig­ten oder – wird kei­ne Eini­gung erzielt –  die Ange­le­gen­heit wird auf den Rechts­weg gebracht.

Anmer­kung aus der Praxis

Die Anwen­dung der drei Ebe­nen dient dazu, in gere­gel­ter Vor­gangs­wei­se rascher einen Über­blick über die tech­ni­schen, wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Stand­punk­te in Kon­flikt­si­tua­tio­nen zu bekom­men. Im Zuge der Gesprä­che kön­nen außer­dem Klei­nig­kei­ten aus­ge­räumt und aus der Aus­ein­an­der­set­zung eli­mi­niert wer­den, sodass wirk­lich nur die „dicken Bro­cken“ am Tisch ver­blei­ben. Auch besteht im Rah­men eines so struk­tu­rier­ten Gesprächs immer die Mög­lich­keit, sich zu eini­gen und eine kost­spie­li­ge Aus­ein­an­der­set­zung zu vermeiden.

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