Aus der SV-Praxis: Vereinbarung

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Sehr oft geschieht die Beauf­tra­gung für die Erstel­lung eines Pri­vat­gut­ach­tens in höchs­tem Maße infor­mell: Man redet mehr oder weni­ger aus­führ­lich mit­ein­an­der, der Sach­ver­stän­di­ge scheint zu wis­sen, was er zu tun hat, der Auf­trag­ge­ber hat eine vage Vor­stel­lung von dem, was er sich erwar­ten darf. Alles klar? Nicht unbe­dingt. Soll­te man sicher­heits­hal­ber einen Ver­trag abschlie­ßen oder eine Ver­ein­ba­rung tref­fen? War­um nicht? Eine schrift­lich fest­ge­leg­te Ver­ein­ba­rung bewahrt bei­de Par­tei­en vor Ent­täu­schun­gen und unan­ge­neh­men Fol­gen. Nur: Wie soll sie aussehen?

Wenn man davon aus­geht, dass der Sach­ver­stän­di­ge schon eine Mach­bar­keits­ana­ly­se erstellt hat (klingt kom­pli­ziert, ist aber ein­fach, sie­he dazu auch den Blog­ar­ti­kel „Den Auf­trag anneh­men?“), weiß er ja schon um die wich­tigs­ten Inhal­te Bescheid. Jetzt gilt es nur noch, die­se zu ordnen.

Hier ist uns wie­der­um der schon in frü­he­ren Arti­keln erwähn­te Norm­ent­wurf, näm­lich der ÖNORM prEN 16775:2014 mit der Bezeich­nung „Sach­ver­stän­di­gen­leis­tun­gen ― All­ge­mei­ne Anfor­de­run­gen an Dienst­leis­tun­gen im Sach­ver­stän­di­gen­we­sen“ in der Aus­ga­be Sep­tem­ber 2014 eine Hilfe.

Gemäß die­ser Norm kann die Ver­ein­ba­rung fol­gen­de Inhal­te umfas­sen, die nach­ste­hend kur­siv dar­ge­stellt und die jeweils kurz kom­men­tiert sind.

Beschrei­bung des Ablaufes

Aus­ge­hend vom Auf­trags­in­halt ist eine zumin­dest kur­ze Dar­stel­lung des zeit­li­chen und ört­li­chen Ablau­fes der geplan­ten Tätig­keit erfor­der­lich, eben­so die Rah­men­be­din­gun­gen (Ansprech­part­ner, Aus­kunfts­per­so­nen etc.).

Zu lie­fern­de Ergebnisse

Die Fra­gen an den Sach­ver­stän­di­gen sind hier detail­liert wie­der­ge­ge­ben, eben­so die Art der Über­ga­be (z.B. schrift­lich in Berichts­form, Anzahl der Aus­fer­ti­gun­gen) und der Prä­sen­ta­ti­on oder Erörterung.

Ter­mi­nie­rung und Kosten 

Der Ter­min der Fer­tig­stel­lung und der Ort der Abga­be sind fest­zu­le­gen, eben­so die Höhe des ver­ein­bar­ten Hono­rars sowie der ent­ste­hen­den Neben­kos­ten, z.B. für Hilfs­per­so­nal, Rei­se­kos­ten etc.

Ver­trau­lich­keit

Hier­zu gehö­ren etwa im Fall von Tech­no­lo­gie­trans­fer oder sen­si­bler Tech­no­lo­gie auch Geheimhaltungsklauseln.

Geschäfts­be­din­gun­gen

Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Zah­lungs­be­din­gun­gen, Ver­ein­ba­run­gen für den Fall zeit­li­cher Ver­zö­ge­run­gen oder eines Abbruches.

beruf­li­che Standards 

Zu beach­ten sind hier zum Bei­spiel die vom Auf­trag­neh­mer ein­zu­hal­ten­den ethi­schen Richt­li­ni­en oder Standesregeln.

Anfor­de­run­gen an die Unterauftragsvergabe 

Hier sind Fest­le­gun­gen dar­über zu tref­fen, ob und wie weit ein­zel­ne Tei­le des Auf­tra­ges an Sub­auf­trag­neh­mer oder Part­ner wei­ter­ge­ge­ben werden.

Ein­schrän­kun­gen jeg­li­cher Art, die die Auf­trags­er­fül­lung beein­flus­sen können. 

Zum Bei­spiel kann die zeit­li­che oder räum­li­che Ver­füg­bar­keit oder Zugäng­lich­keit eines zu unter­su­chen­den Objekts etwa in Abhän­gig­keit von einem Betriebs­ab­lauf ange­ge­ben werden.

wei­te­re Anforderungen

Gesetz­li­che Bedin­gun­gen oder Anfor­de­run­gen Drit­ter kön­nen berück­sich­tigt werden.

Bedin­gun­gen des Auftraggebers

Der Auf­trag­ge­ber kann zum Bei­spiel die Ein­hal­tung von Qua­li­täts­nor­men für vor­zu­neh­men­de Prü­fun­gen verlangen.

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