Erfolgreich Gutachten verfassen (9): Fertigung

Befund

Ein Sach­ver­stän­di­ger haf­tet für Schä­den, die dem Auf­trag­ge­ber durch  ein feh­ler­haf­tes Gut­ach­ten ent­ste­hen. Er wird es daher inhalt­lich sehr sorg­fäl­tig prü­fen, bevor er es aus der Hand gibt. „Fer­ti­gung“ bedeu­tet mehr als blo­ße Fer­tig­stel­lung durch Set­zen einer Signa­tur unter das fer­ti­ge Gut­ach­ten: Es ist zugleich die Bestä­ti­gung des Ver­fas­sers, dass er voll und ganz hin­ter dem steht, was er da vor­her schrift­lich nie­der­ge­legt hat. Um die mit gutem Gewis­sen geben zu kön­nen, sind vor der eigent­li­chen Unter­schrift noch eini­ge Din­ge zu beach­ten, auf die hier kurz ein­ge­gan­gen wer­den soll.

Das Gut­ach­ten wird man nach Fer­tig­stel­lung natür­lich inhalt­lich über­prü­fen, einer­seits auf Recht­schrei­bung und ande­rer­seits auf Rich­tig­keit der Kenn­zeich­nun­gen und Zuord­nun­gen. Das ist übli­cher­wei­se schnell gesche­hen. Aber es braucht noch mehr.

Distanz und Reifezeit

Wegen der hohen Ver­ant­wor­tung darf die Fer­ti­gung kei­nes­falls vor­schnell und über­stürzt erfol­gen, etwa weil ech­ter oder ver­meint­li­cher Zeit­druck herrscht. Ein Gut­ach­ten braucht nach sei­ner Fer­tig­stel­lung eine gewis­se Distanz und Zeit zum Rei­fen. Damit ist gemeint, dass man das fer­ti­ge Gut­ach­ten etwa für Stun­den oder bei schwie­ri­ge­ren Fäl­len viel­leicht sogar ein paar Tage weg­legt. In der Zwi­schen­zeit beschäf­tigt man sich mit ande­ren Din­gen und ord­net sei­ne Gedan­ken neu.

Inhalt­li­che Präzisierungen

Nach dem Zeit­auf­schub liest man es durch und hat Gele­gen­heit zum kri­ti­schen durch­schau­en und „Nach­schär­fen“, etwa zu bes­se­rer Les­bar­keit oder für kla­re­re Aus­sa­gen. Not­falls lässt sich das Gut­ach­ten noch rasch über­ar­bei­ten. Erfah­rungs­ge­mäß ist von die­sen Ver­bes­se­run­gen eher der Gut­ach­ten­s­teil betrof­fen, liegt er doch im Brenn­punkt der Auf­merk­sam­keit von Auf­trag­ge­ber und Betrof­fe­nen, aber auch des Sach­ver­stän­di­gen selbst.

For­ma­le Erfordernisse

Aus der Fer­ti­gung müs­sen fol­gen­de Anga­ben zu ent­neh­men sein:

-          Ort und Datum der Ausstellung,

-          Stam­pi­g­lie und Unter­schrift des Ver­fas­sers und

-          lau­fen­de Num­mer und Gesamt­zahl der Ausfertigungen.

Nach der Fer­ti­gung soll­te kein Text mehr auf­schei­nen, ange­fügt sind die Doku­men­te des Anhangs.

Ver­sand

Für Post­ver­sand wird das Gut­ach­ten in der beauf­trag­ten Anzahl aus­ge­fer­tigt. Fol­gen­de Unter­la­gen wer­den noch angefügt:

-          Begleit­schrei­ben mit Auf­lis­tung der über­sand­ten Unterlagen,

-          Hono­rar­no­te, even­tu­ell mit zusätz­li­chen Kopien und

-          gege­be­nen­falls Ersu­chen um einen Kostenvorschuss.

Ein Post­ver­sand soll­te grund­sätz­lich nur ein­ge­schrie­ben erfolgen.

Haben Sie Anmer­kun­gen zum The­ma? Ich freue mich über Ihre Mit­tei­lung! Haben Sie Fra­gen? Wenn die­se von all­ge­mei­nem Inter­es­se sind, neh­me ich ger­ne dazu Stellung.

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