Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (8)

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Adler

Manch­mal gibt es Begeg­nun­gen anläss­lich offi­zi­el­ler Anläs­se und man kommt ins Reden mit Men­schen, mit denen man öfter zu tun hat­te, die man aber eini­ge Zeit nicht gese­hen hat. Aus dem freund­li­chen Gespräch wird rasch eine span­nen­de Kon­ver­sa­ti­on mit ordent­li­chem Tief­gang. So auch gesche­hen mit einem frü­he­ren Rich­ter des Lan­des­ge­richts für Zivil­rechts­sa­chen, der mitt­ler­wei­le in das Ober­lan­des­ge­richt gewech­selt ist. Es bleibt natür­lich nicht aus, dass ich auch ihn nach sei­ner Sicht auf Sach­ver­stän­di­ge fra­ge und nach den Anfor­de­run­gen, die er an sie stellt. Die Ant­wort soll uns Sach­ver­stän­di­gen hel­fen, bes­ser zu werden.

Die Bit­te um eine mög­lichst spon­ta­ne, direk­te und unge­schmink­te Ant­wort hat den Hin­ter­grund, dass eine sol­che meist emo­tio­nal gefärb­te „Blitz­mel­dung“ viel leben­di­ger aus­fällt und man damit in der Pra­xis mehr anfan­gen kann als mit einer wohl­über­leg­ten, aber zwangs­läu­fig meist stark geglät­te­ten und ver­all­ge­mei­ner­ten Äuße­rung. Schließ­lich geht es dar­um, grif­fi­ge Anhal­te für die stän­di­ge Ver­bes­se­rung der eige­nen Tätig­keit und des per­sön­li­chen Ver­hal­tens zu bekommen.

Mei­ne Fra­ge an den Rich­ter lau­te­te auch diesmal:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort ist anony­mi­siert wiedergegeben:

Rich­ter eines Ober­lan­des­ge­rich­tes, Novem­ber 2013: 

Die Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

-          Fach­li­che Kompetenz,

-          die Bereit­schaft, an ihn gerich­te­te Fra­gen zu beantworten,

-          die Bereit­schaft, das Gut­ach­ten zu revidieren.

Zur zwei­ten und drit­ten Ant­wort habe ich „nach­ge­bohrt“, weil ich wis­sen woll­te, wel­chen Erfah­run­gen die­se Aus­sa­gen ent­sprin­gen. Die Hin­ter­grün­de schil­dert er etwa so:

Zum zwei­ten Punkt: Man­che Sach­ver­stän­di­ge füh­len sich dar­über erha­ben, schein­bar „läs­ti­ge“ Fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen, sei es, dass sie sich nicht her­ab­las­sen wol­len, etwas zu erläu­tern, das zwar ihnen selbst klar ist, nicht aber den Par­tei­en, Anwäl­ten oder dem Rich­ter, sei es, dass sie sich belei­digt füh­len, wenn hart nach­ge­fragt wird oder gar gut­ach­ter­li­che Aus­sa­gen ange­zwei­felt werden.

Zum drit­ten Punkt: In bestimm­ten Fäl­len ver­wech­seln Sach­ver­stän­di­ge den posi­tiv besetz­ten Begriff Beharr­lich­keit im Sin­ne von Stand­haf­tig­keit mit einer fal­schen Hal­tung der Stur­heit, dies dann, wenn eine gut­ach­ter­li­che Fest­stel­lung sich all­mäh­lich als zwei­fel­haft her­aus­stellt und ganz offen­sicht­lich nicht mehr zu hal­ten ist, trotz­dem aber mit Zäh­nen und Klau­en ver­tei­digt wird, um das Gesicht zu wahren.

Mei­ne Mei­nung dazu: Bei­den Ver­hal­tens­wei­sen könn­te eine bestimm­te Art des Stol­zes und der Über­heb­lich­keit zugrun­de lie­gen oder aber eine nicht aus­ge­reif­te und unsi­che­re Per­sön­lich­keit fürch­tet den Zusam­men­bruch sei­nes Egos. Was immer die Ursa­che, das resul­tie­ren­de Ver­hal­ten ist kon­tra­pro­duk­tiv und scha­det am aller­meis­ten dem Sach­ver­stän­di­gen selbst. Am bes­ten fährt mit Sicher­heit der­je­ni­ge, der Feh­ler rasch zugibt und alles tut, sie aus­zu­bes­sern. Das gehört in mei­nen Augen zur Basis­aus­stat­tung an ethi­scher Intel­li­genz, die von einem Sach­ver­stän­di­gen erwar­tet wer­den darf.

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