Der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme

·

·

,
Bild

Wenn eine Haus­tech­nik­an­la­ge zum Bei­spiel in einem Ein­fa­mi­li­en-Wohn­haus fer­tig­ge­stellt ist, erfolgt eine … hm, Abnah­me oder Über­nah­me? Oder bei­des? Inter­es­san­ter­wei­se ist oft auch Fach­leu­ten der Bran­che der Unter­schied nicht bekannt oder bewusst und bei­de Begrif­fe wer­den in einen Topf gewor­fen. Klar ist, dass nach Abschluss von Mon­ta­ge­ar­bei­ten etwa an einer neu­en Hei­zungs­an­la­ge eine Art Bestands­auf­nah­me gemacht wer­den muss, eine Ein­wei­sung des künf­ti­gen Betrei­bers zu erfol­gen hat soll und natür­lich gefragt wird, ob man soweit zufrie­den war. Dabei darf aber Wesent­li­ches nicht über­se­hen werden …

… näm­lich, dass erst eine for­mel­le Abnah­me und eine for­mel­le Über­nah­me der Anla­ge Sicher­heit bringt, dass der Kun­de einer­seits das gelie­fert bekom­men hat, was er auch bestellt hat und ande­rer­seits auch sei­ne Rech­te auf Gewähr­leis­tung oder Garan­tie nicht verliert.

Was ist eine Abnahme?

Unter einer Abnah­me ver­steht man die Fest­stel­lung, dass ein Gewerk den ver­ein­bar­ten Kri­te­ri­en ent­spricht. Eine sol­che Abnah­me besteht im Regel­fall dar­in, dass das Leis­tungs­ver­zeich­nis oder das Auf­trags­schrei­ben Punkt für Punkt durch­ge­gan­gen wird und geprüft wird, ob die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen erbracht sind und die ein­zel­nen Posi­tio­nen mit den tat­säch­lich gelie­fer­ten in Anzahl und Aus­füh­rung über­ein­stim­men. Über die­se Abnah­me wird ein Pro­to­koll erstellt, das von den Geschäfts­part­nern zu unter­zeich­nen ist.

Was ist eine Übernahme?

Dem­ge­gen­über stellt eine Über­nah­me einen Besit­zer­wech­sel dar: der Instal­la­teur bestä­tigt die Über­ga­be, der Auf­trag­ge­ber oder Bau­herr bestä­tigt die Über­nah­me der Leis­tun­gen. Es fin­det der Gefahren­über­gang statt, das heißt, ab sofort ist nicht mehr der Instal­la­teur für die Anla­ge ver­ant­wort­lich, son­dern der Bau­herr. Zugleich begin­nen die Gewähr­leis­tungs- und  Garan­tie­fris­ten zu lau­fen. Etwa­ige Män­gel an der Anla­ge wer­den gemein­sam fest­ge­stellt und deren Behe­bungs­fris­ten ver­ein­bart. Alle genann­ten Vor­gän­ge wer­den in einem Pro­to­koll festgehalten

Abnah­me und Über­nah­me geben Sicherheit

Natür­lich kön­nen Ab- und Über­nah­me gemein­sam erfol­gen, was bei klei­ne­ren Anla­gen zumeist auch der Fall ist. Bei grö­ße­ren Anla­gen ist das meist nicht mög­lich, bei aus­ge­dehn­ten Instal­la­tio­nen und gestaf­fel­ten Fer­tig­stel­lungs­ter­mi­nen müs­sen sehr oft Teil­ab­nah­men durch­ge­führt wer­den. Egal wie es gemacht wird, wesent­lich ist, dass durch die bei­den Vor­gän­ge auf bei­den Sei­ten nicht nur tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Sicher­heit im Hin­blick auf das durch­ge­führ­te Geschäft gege­ben sind, son­dern auch Rechtssicherheit.

Weitere Beiträge

Kategorien

Suche

Archiv

Stichwörter

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert