Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (7)

Adler

Wie in die­sem Blog schon öfters erwähnt, hat die Beur­tei­lung der Qua­li­tät eines Pro­duk­tes oder einer Dienst­leis­tung zwei Sei­ten: zum einen die des Pro­du­zen­ten oder Lie­fe­ran­ten, hier des Sach­ver­stän­di­gen, zum ande­ren die des Kun­den oder Auf­trag­ge­bers, hier also des Rich­ters. Zwi­schen die­sen Sicht­wei­sen gilt es, eine Balan­ce zu fin­den. Letzt­lich ent­schei­dend bleibt aber das Urteil des Kun­den, das davon abhängt, wie weit sei­ne objek­tiv prüf­ba­ren Anfor­de­run­gen erfüllt sind und wie weit sei­nen sub­jek­ti­ven Erwar­tun­gen ent­spro­chen wor­den ist. Ein­mal mehr habe ich einen Rich­ter gebe­ten, sei­ne Sicht der Din­ge darzulegen.

Zur Erin­ne­rung: die Ant­wor­ten der Rich­te­rin­nen und Rich­ter sol­len Sach­ver­stän­di­gen hel­fen, ihre Gut­ach­ter­tä­tig­keit auf Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al hin zu über­prü­fen. Wir kön­nen natür­lich davon aus­ge­hen, dass Sach­ver­stän­di­ge ein sehr hohes Qua­li­täts­ni­veau ein­hal­ten, aber auch den aller­bes­ten wird bewusst sein, dass stän­di­ge Ver­bes­se­rung abso­lut not­wen­dig ist, um vor­ne blei­ben zu kön­nen, genau­so wie es auf einem Lauf­band not­wen­dig ist, sich zu bewe­gen: wer ste­hen bleibt, fällt zurück.

Mei­ne Fra­ge an den Rich­ter lautete:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei per­sön­li­chen Eigen­schaf­ten, die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wort ist hier wie­der­um anony­mi­siert wiedergegeben:

Rich­ter eines Lan­des­ge­rich­tes, Mai 2013: 

Die Anfor­de­run­gen an einen Sach­ver­stän­di­gen sind:

-          Rechts­grund­kennt­nis,

-          Ruhig blei­ben, auch wenn es für ihn tur­bu­lent wird,

-          Mut haben, zu sagen: „Ich weiß es nicht!“,

-          Gut­ach­ten mit einer prä­gnan­ten Zusammenfassung.

Anschlie­ßend habe ich auch wie­der nach den Eigen­schaf­ten einer Rich­te­rin, eines Rich­ters gefragt.

Die Anfor­de­run­gen an einen Rich­ter, eine Rich­te­rin sind:

-          Fle­xi­bi­li­tät im Hin­blick auf die gebil­de­te (um nicht zu sagen: vor­ge­fass­te) Mei­nung haben, wenn die Erkennt­nis­se sich ändern,

-          Er muss die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ebe­ne der Par­tei­en und Zeu­gen tref­fen.

Was ist Ihre Mei­nung dazu? Wir freu­en uns über Ihre Kommentare!

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