Energiebedarf oder Energieverbrauch?

Bei­de Begrif­fe haben mit Ener­gie zu tun. Sie betref­fen den Ener­gie­ein­satz,  der zur Behei­zung oder Küh­lung von Gebäu­den erfor­der­lich ist. Sie zie­len auf das glei­che und mei­nen doch nicht das­sel­be. Das ist kei­ne sprach­li­che Haar­spal­te­rei, son­dern zeigt uns einen wich­ti­gen Unterschied.

Mit der Ein­füh­rung des Ene­gie­aus­wei­ses für Gebäu­de ist auch der Begriff des Ener­gie­be­dar­fes im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch (oder zumin­dest im Sprach­ge­brauch der  mit dem Ener­gie­aus­weis Befass­ten oder Kon­fron­tier­ten) ange­kom­men: Wir spre­chen vom Heiz­wär­me­be­darf, vom End­ener­gie­be­darf und vom Primärenergiebedarf.

Ein ENERGIEBEDARF wird durch BERECHNUNG ermittelt.

Genau gesagt: Unter dem Ener­gie­be­darf ver­steht man den berech­ne­ten theo­re­ti­schen Ener­gie­ein­satz. Ein Ener­gie­be­darf ist dem­nach immer das Ergeb­nis einer Berech­nung, die bestimm­te Rahmen­bedin­gungen und Annah­men voraussetzt.

So wer­den den Berech­nun­gen des Ener­gie­be­darfs im Ener­gie­aus­weis theo­re­ti­sche Bedin­gun­gen zugrun­de gelegt, wie etwa ein stan­dar­di­sier­tes Ver­hal­ten der Benut­zer oder eine für die Heiz­pe­ri­ode ein­heit­lich auf 20°C fest­ge­leg­te Raum­tem­pe­ra­tur (die den meis­ten Benut­zern ver­mut­lich zu kühl erschiene).

Auf die­se Wei­se machen die berech­ne­ten und im Ener­gie­aus­weis dar­ge­stell­ten Kenn­zah­len ver­schie­de­ne Gebäu­de hin­sicht­lich ihrer Ener­gie­ef­fi­zi­enz (wie­der  so ein erklä­rungs­be­dürf­ti­ger Begriff, wird ein ander­mal erklärt) mit­ein­an­der ver­gleich­bar, ein spä­te­rer Nut­zer des Gebäu­des hat auf den Ener­gie­be­darf kei­nen Einfluss.

Ein ENERGIEVERBRAUCH wird durch MESSUNG ermittelt.

In kor­rek­ter Defi­ni­ti­on: Unter dem Ener­gie­ver­brauch ver­steht man einen gemes­se­nen Energieein­satz. Das kennt jeder Woh­nungs- oder Haus­be­sit­zer, des­sen Heiz­kos­ten bei­spiels­wei­se durch Ver­gleich der Stän­de des Wär­me­zäh­lers, des Gas­zäh­lers oder des Ölstands­an­zei­gers ermit­telt wer­den können.

Wäh­rend man etwa den Fern­wär­me­ver­brauch am Wär­me­zäh­ler direkt in Kilo­watt­stun­den able­sen kann, müs­sen bei ande­ren Ener­gie­trä­gern die Heiz­wer­te der Men­gen­ein­hei­ten in Kilo­watt­stun­den umge­rech­net wer­den. Bei­spiels­wei­se ent­hal­ten ein Liter Heiz­öl „extra leicht“ oder ein Kubik­me­ter Erd­gas grob gesagt jeweils etwa 10 Kilo­watt­stun­den Wärmeenergie.

Ein wesent­li­ches Merk­mal  des Ener­gie­ver­brau­ches liegt dar­in, dass er stark von den Gewohn­hei­ten des Nut­zers mit­be­stimmt wird. So muss übli­cher­wei­se bei einer um 1 °C höhe­ren Raum­tem­pe­ra­tur über die Heiz­pe­ri­ode ein Mehr­ver­brauch von etwa 5 bis 6% erwar­tet wer­den. Ener­gie­ver­bräu­che unter­schied­li­cher Gebäu­de sind daher wegen all die­ser Ein­flüs­se meist schwer mit­ein­an­der vergleichbar.

Was wich­tig ist

Also: der Ener­gie­aus­weis zeigt den (End-)Energiebedarf einer Woh­nung oder eines Hau­ses. Der aus­ge­wie­se­ne Wert kann bes­ten­falls einen gro­ben Anhalt auf eine mög­li­che Grö­ßen­ord­nung des Energie­verbrauches dar­stel­len, darf aber kei­nes­falls mit dem tat­säch­lich zu erwar­ten­den Ener­gie­ver­brauch gleich­ge­setzt werden.

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