„Wer sind denn die Gerichtssachverständigen?“

Und gleich danach kommt die Fra­ge: „Und wie wird man das?“ Die genaue Bezeich­nung die­ser Per­so­nen­grup­pe lau­tet ja „All­ge­mein beei­de­te und gericht­lich zer­ti­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge“, oft nennt man sie ein­fach Gerichts­sach­ver­stän­di­ge. Sie sind in eine Lis­te ein­ge­tra­gen, die der Prä­si­dent eines Lan­des­ge­rich­tes führt. Eine kur­ze Basis­in­for­ma­ti­on mit Anmer­kun­gen aus der Praxis.

War­um zertifiziert?

Die Sach­ver­stän­di­gen wer­den des­halb als zer­ti­fi­ziert bezeich­net, weil sie gewis­se im Sach­ver­stän­­di­­gen- und Dol­met­scher­ge­setz fest­ge­leg­te Qua­li­fi­ka­tio­nen erfüllt haben und wei­ter­hin erfül­len müs­sen. Dazu gehö­ren bestimm­te per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen, wie Geschäfts­fä­hig­keit, Unbe­schol­ten­heit und Vertrauenswür­dig­keit, wie natür­lich zual­ler­erst über­haupt eine Eig­nung dafür gege­ben sein muss. Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le ist der Prä­si­dent des zustän­di­gen Landesgerichtes.

Eini­ge Vor­aus­set­zun­gen sind zu beachten …

Die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft (oder die eines EU-Lan­des) muss gege­ben sein, aus­rei­chen­de Kennt­nis­se über die für die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit rele­van­ten Geset­zes­be­stim­mun­gen und über die Abfas­sung und den Auf­bau von Befund und Gut­ach­ten. Und eine zehn­jäh­ri­ge ver­ant­wor­tungs­vol­le Berufs­er­fah­rung im betref­fen­den Fach­ge­biet muss vor­lie­gen, ist ein Hoch­schul­stu­di­um absol­viert, sind es ledig­lich fünf Jahre.

… und eini­ge Hür­den zu nehmen …

Dann muss noch eine ent­spre­chen­de Aus­rüs­tung oder Aus­stat­tung zur Durch­füh­rung der Tätig­keit vor­lie­gen und zur eige­nen und der Sicher­heit der Auf­trag­ge­ber oder der Betrof­fe­nen eine ausreichen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ist all das gege­ben, ist noch eine Prü­fung vor einer Kom­mis­si­on zu „durch­tauchen“, die von einem Rich­ter gelei­tet wird. Ist sie bestan­den, wird noch der Sachverständi­gen­eid abge­legt und – vor­aus­ge­setzt, es besteht auch Bedarf – schon kann die Ein­tra­gung in die Lis­te erfolgen.

… und es braucht etwas Geduld.

Doch das ist eine vor­über­ge­hen­de Sache, denn die Erst­ein­tra­gung ist nur fünf Jah­re gül­tig. Aber danach kann sie immer jeweils um zehn Jah­re ver­län­gert wer­den. Und es braucht offen gestan­den auch Zeit, bis aus­rei­chend Ver­trau­en geschaf­fen ist und es zu Auf­trä­gen von Gerich­ten kommt, aber auch von ande­ren Stel­len wie Ver­si­che­run­gen, Pri­va­ten, Unter­neh­men, je nach­dem wie sich der ein­zel­ne Sach­ver­stän­di­ge eben positioniert.

Ohne beruf­li­che Pra­xis und stän­di­ge Fort­bil­dung geht es nicht

Bei aller Erfah­rung set­zen die tat­säch­li­chen Anfor­de­run­gen bei Gericht aber auch bei aller ande­ren Gut­ach­ter­tä­tig­keit eine enge Ver­bin­dung zur fach­li­chen und beruf­li­chen Pra­xis vor­aus und die Bereit­schaft zur stän­di­gen Fort­bil­dung. In mei­nem Fall etwa ist allein schon für die „Aktu­ell­hal­tung“ des Wis­sens und für die Infor­ma­ti­on zum Stand der Tech­nik auf dem auf dem Fach­ge­biet der erneuerba­ren Ener­gien ein beträcht­li­ches Zeit­bud­get für Schu­lun­gen, Semi­na­re, Vor­le­sun­gen und der­glei­chen und für Literatur­stu­di­um erforderlich.

Eine span­nen­de Tätigkeit

Wer Men­schen ger­ne hilft, auch wenn Span­nun­gen da sind und es manch­mal zwi­schen­mensch­lich ganz schön hart zugeht und wer sich in sei­nem Fach über­durch­schnitt­lich gut aus­kennt, ger­ne Neu­es lernt  und Her­aus­for­de­run­gen liebt, kann als Sachver­stän­diger viel Freu­de erle­ben. Und wer dabei zu Spitzen­­leistungen fähig ist, kann auch gut dazuverdienen.

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