Umfrage: Was Richter vom Sachverständigen erwarten (1)

Ein wesent­li­ches Zei­chen von Qua­li­tät liegt dar­in, die Anfor­de­run­gen und Erwar­tun­gen von Kun­den zu erfül­len. Wich­tigs­ter Auf­trag­ge­ber des Gerichts­sach­ver­stän­di­gen ist natur­ge­mäß das Gericht, per­so­ni­fi­ziert in Rich­te­rin oder Rich­ter. Was liegt also näher, als direkt die zen­tra­le Per­son des Auf­trag­ge­bers über ihre Erwar­tun­gen an Sach­ver­stän­di­ge zu befragen?

Die häu­figs­te Gele­gen­heit dazu bie­tet die Zeit nach einer Gerichts­ver­hand­lung, wenn noch ein paar Minu­ten für ein kur­zes Nach­ge­spräch mög­lich sind. Den Gesprächs­part­nern habe ich erklärt, dass ihre Ant­wor­ten uns Sach­ver­stän­di­gen hel­fen kön­nen, unse­re Auf­ga­ben bes­ser zu erfül­len. Mei­ne Fra­ge lau­te­te mit gerin­gen Varia­tio­nen etwa so:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wich­tigs­ten drei Din­ge (per­sön­li­che Eigen­schaf­ten, Ver­hal­tens­wei­sen etc.), die ein Sach­ver­stän­di­ger haben sollte?“

Die Ant­wor­ten dazu soll­ten ganz spon­tan, also ohne lan­ges Über­le­gen gege­ben wer­den. Die Reak­ti­on der Rich­ter war durch­wegs posi­tiv, die Aus­sa­gen hilf­reich, allen Inter­view­part­nern sei an die­ser Stel­le für ihre Bereit­schaft zum Mit­ma­chen und für ihre Offen­heit gedankt. Die Ant­wor­ten habe ich pro­to­kol­liert und gebe sie anony­mi­siert wie­der. Ers­tes Interview:

Rich­te­rin eines Bezirks­ge­rich­tes, Okto­ber 2009:

Ein Sach­ver­stän­di­ger sollte …

-          nicht bestech­lich sein, nicht anfäl­lig für Interventionen,

-          fach­lich sou­ve­rän sein,

-          mit den Par­tei­en umge­hen können.

Oder in ande­ren Wor­ten: er benö­tigt Inte­gri­tät sowie fach­li­che und sozia­le Kompetenz.

Die Rich­te­rin war auch bereit, die aus ihrer Sicht wich­ti­gen Anfor­de­run­gen an ihren eige­nen Beruf zu for­mu­lie­ren. Das soll­te uns Sach­ver­stän­­digen Hil­fe sein, unse­re  Auf­trag­ge­ber bes­ser ver­ste­hen und bes­ser unter­stüt­zen zu können:

Ein Rich­ter, eine Rich­te­rin sollten …

-          gerad­li­nig und stand­haft sein,

-          Ent­schei­dungs­freu­de haben und nach der Ent­schei­dung nicht mehr zurück­schau­en sowie

-          fle­xi­bel sein und sich nicht von vorn­herein an etwas „fest­bei­ßen“.

Der Beruf des Rich­ters und die Tätig­keit des Sach­ver­stän­di­gen haben eines gemein­sam – bei­de stel­len höchs­te Anfor­de­run­gen an die Persönlichkeit.

Wie gut erfül­len wir die­se und wor­in lie­gen die größ­ten Her­aus­for­de­run­gen? Was ist Ihre Mei­nung dazu? Wir freu­en uns über Ihre Kommentare!

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