Aus der SV-Praxis: Darf ich Ihnen ein Glas warmes Wasser anbieten?

Das hat Sie wahr­schein­lich noch nie jemand gefragt. Aber was nicht ist, kann ja noch wer­den: Viel­leicht besu­chen Sie ein­mal zufäl­lig eines der wun­der­schö­nen Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser in einer Wohn­sied­lung an der Peri­phe­rie einer Regio­nal­me­tro­po­le. Gedie­gen gebaut, ruhig gele­gen, Woh­nun­gen mit schö­ner Aus­sicht und – mit war­mem Trink­was­ser. Aus erneu­er­ba­rer Ener­gie, ver­steht sich. Die Begeis­te­rung der mit die­sem ungewöhn­lichen Kom­fort­an­ge­bot beglück­ten neu­en Woh­nungs­be­sit­zer hält sich aller­dings in Grenzen …

Mangelhafte Wärmedämmung an Heizungsleitungen
Man­gel­haf­te Wär­me­däm­mung an Heizungsleitungen

In vie­len eher älte­ren Häu­sern ist es ja meist umge­kehrt: da dreht man das Warm­was­ser auf und es dau­ert elend­slang, bis wirk­lich war­mes Was­ser kommt. Aber hier dau­ert es elend­slang, bis kal­tes Was­ser kommt. Übli­cher Hil­fe­rufs-Kick: Woh­nungs­ei­gen­tü­mer an Wohn­bau­trä­ger, Wohn­bau­trä­ger an Objekt­planer, Objekt­pla­ner an Instal­la­teur, Instal­la­teur Bin-Nicht-Schuld Rück­pass an den Objekt­planer, Objekt­pla­ner schaut sich um und über­gibt Ball vol­ley an Sach­ver­stän­di­gen mit den Fra­gen: Was ist hier los? Wer ist verantwortlich?

Befund­auf­nah­me

Ein­satz vor Ort. Ein Teil des Objekts ist noch nicht aus­ge­baut. Woh­nungs­sta­tio­nen mit Wärme­tau­schern für Warm­was­ser. Hei­zung ganz­jäh­rig in Betrieb. Einen noch offe­nen Schacht inspi­ziert. Fol­gen­de Feh­ler festgestellt:

a)     Steig­lei­tun­gen für Hei­zung und Kalt­was­ser lie­gen knapp nebeneinander;

b)    Wär­me­däm­mung („Iso­lier­schlauch“) liegt bei Hei­zung und Kalt­was­ser lose an, Stö­ße sind offen, an Roh­ren erwärm­te Luft zir­ku­liert unge­hin­dert durch. Die Warm­luft heizt den Schacht auf und erwärmt das Kaltwasser;

c)     Stär­ke der Wär­me­däm­mung beträgt 9 mm bei einem Rohr­durch­mes­ser von 35 mm.

Was sagen dazu die Regeln der Tech­nik in Form der Norm? 

Zu a) und b): Die ÖNORM B 2531–1 „Trink­was­ser-Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen in Grund­stü­cken – Teil 1: Richt­li­ni­en für Pla­nung, Bau und Betrieb“ in der Aus­ga­be vom 1.3.2004, for­dert in Kapi­tel 9 „Schutz des Was­sers in den Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen“ unter Punkt 9.3 „Schutz gegen Erwärmung“:

„Kalt­was­ser­lei­tun­gen sind in sol­chem Abstand von Kami­nen, Warm­was­ser- und Hei­zungs­an­la­gen zu füh­ren, oder es ist eine Wär­me­däm­mung der­art aus­zu­füh­ren, dass die Tem­pe­ra­tur des Was­sers nicht merk­bar beein­flusst wird.“

Die Norm­for­de­rung wur­de nicht beachtet.

Was sagt das Baugesetz?

Zu c): Das Stei­er­mär­ki­sche Bau­ge­setz hat die Inhal­te der OIB-Richt­li­nie 6 ver­bind­lich gemacht. Die­se ent­hält auch Anfor­de­run­gen an die Dämm­stär­ken ener­gie­tech­nisch rele­van­ter Gebäudeinstallationen.

Dem­nach müss­te die Dämm­stär­ke für in einem Schacht ver­lau­fen­de wär­me­füh­ren­de Rohr­lei­tun­gen mit einem Außen­durch­mes­ser von 35 mm bei den ver­wen­de­ten Dämm­ma­te­ria­li­en zumin­dest 13 mm betra­gen, woge­gen tat­säch­lich nur sol­che mit einer Dämm­stär­ke von 9 mm ver­wen­det wor­den sind.

Die Bestim­mun­gen des Stei­er­mär­ki­schen Bau­ge­set­zes wur­den nicht beachtet.

Der Instal­la­teur wur­de mit obi­gen Sach­ver­hal­ten kon­fron­tiert. Auch wur­den ihm Auf­zeich­nun­gen über Tem­pe­ra­tur­mes­sun­gen über­mit­telt, die einer der von der Mise­re betrof­fe­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer erstellt hatte.

Die Reak­ti­on des Installateurs

Der Instal­la­teur kon­tert mit der ÖNORM EN 806–2, Aus­ga­be vom 1.8.2005, die unter Kapi­tel 3.6 Betriebs­tem­pe­ra­tur festhält:

„30 Sekun­den  nach dem vol­len Öff­nen einer Ent­nah­me­stel­le soll­te die Was­ser­tem­pe­ra­tur nicht 25°C für Kalt­was­ser­stel­len über­stei­gen … sofern dem nicht ört­li­che oder natio­na­le Rege­lun­gen entgegen­ste­hen.“

Der Instal­la­teur igno­riert damit die evi­dent stren­ge­ren For­de­run­gen der „natio­na­len Rege­lung“ ÖNORM B 2531–1 („… dass die Tem­pe­ra­tur nicht merk­bar beein­flusst wird…“) und rech­net vor, dass gemäß den Mes­sun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tü­mers nach 30 Sekun­den nur 3 Liter Was­ser abge­las­sen wer­den muss­ten und die Tem­pe­ra­tur danach genau 25°C betra­gen hat, womit alle For­de­run­gen der Euro-Norm erfüllt sei­en. Punk­tum aus. Und im Übri­gen tue man ohne­hin alles, die Kun­den­zu­frie­den­heit sicher­zu­stel­len usw., usw.

Fazit: Das ein­zi­ge, was der Kun­den­zu­frie­den­heit im Weg steht, ist der Kun­de selber

Ein seriö­ses Unter­neh­men wird nicht über Kun­den­zu­frie­den­heit reden, son­dern dafür etwas tun, was zuge­ge­be­ner­ma­ßen nicht immer leicht ist, beson­ders dann, wenn Kun­den über­trie­ben anspruchs­voll sind oder gar ins Schi­ka­nö­se ten­die­ren. Letz­te­res ist hier bestimmt nicht der Fall. Also: Will man dem Kun­den bedeu­ten, dass eh alles bes­tens ist, weil es eine Norm so sagt? Und dass das Pro­blem beim Kun­den sel­ber liegt?

Sati­ri­scher Nachsatz

Für den Instal­la­teur ist die Situa­ti­on also tech­nisch gese­hen ganz nor­mal (=der Norm ent­spre­chend)  und damit in bes­ter Ord­nung. Mög­li­cher­wei­se lehnt er sich gera­de in sei­nem Büro­ses­sel zurück, zufrie­den und voll Glück, und ruft ins Sekre­ta­ri­at: „Ein Glas nor­ma­les Was­ser, also schön warm, bitte!“

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