Der Unterschied zwischen genau und präzise

Lupe

Die Über­prü­fung von Gut­ach­ten kann nach ver­schie­de­nen Merk­ma­len erfol­gen. Eines der Prüf­kri­te­ri­en kann dar­in bestehen, fest­zu­stel­len, ob die Fra­gen des Auf­trag­ge­bers nicht nur genau, son­dern auch prä­zi­se beant­wor­tet wor­den sind. Was wie Haar­spal­te­rei klingt, hat einen gewich­ti­gen Hin­ter­grund. Genau­ig­keit und Prä­zi­si­on sind zwei völ­lig unter­schied­li­che Kri­te­ri­en. Wenn ich urtei­le, dass die Aus­sa­ge eines Gut­ach­tens genau ist, kann es trotz­dem sein, dass sie nicht prä­zi­se ist. Wenn ich sage, dass die Aus­sa­ge des Gut­ach­tens prä­zi­se ist, kann sie trotz­dem unge­nau sein. Etwas ver­wir­rend, nicht?

Das Ziel eines Begut­ach­tungs­auf­trags ist klar und ein­deu­tig vor­ge­ge­ben: Die Beant­wor­tung der Fra­gen im Gut­ach­tens­auf­trag. Die Lösungs­we­ge dort­hin ver­lau­fen aber nicht immer auf gera­dem, vor­ge­ge­be­nem und von weit her ein­seh­ba­rem Wege. Die Ana­lo­gie zum Wan­dern ist durch­aus zutref­fend: Wer sich in unmar­kier­tem, ihm unbe­kann­tem Gelän­de bewegt, sucht nach geeig­ne­ten Pfa­den. Mit­un­ter sind sie recht ver­schlun­gen, man­che Wege waren unnö­tig lang, viel­ver­spre­chen­de Abkür­zun­gen erwie­sen sich als plum­pe Sack­gas­sen. Erst spä­ter zurück­bli­ckend ist zu erken­nen, was man sich an Mühe hät­te erspa­ren können.

Umwe­ge beim Wan­dern kön­nen zu uner­war­te­ten Ein­drü­cken führen

Der unge­plan­te Umweg war zuerst unan­ge­nehm und anstren­gend. Er brach­te aber wie wahr­schein­lich fast alles Neu­land im Leben auch etwas Gutes mit sich: Die gro­ße Lich­tung mit köst­li­chen Wald­bee­ren bot will­kom­me­ne Gele­gen­heit, sich für die wei­te­re Etap­pe zu stär­ken, die uner­war­te­te traum­haf­te Aus­sicht in die wun­der­schö­ne Land­schaft muss­te genos­sen wer­den, die Pil­ze am Weg waren nicht zu ver­ach­ten, das Fuß­bad im Gebirgs­bach erfri­schend. Als Lohn blieb eine Fül­le von blei­ben­den Ein­drü­cken, die der Wan­de­rer nur zu ger­ne bereit war, mit ande­ren zu teilen.

Auch Denk­we­ge von Sach­ver­stän­di­gen sind nicht immer geradlinig

Ähn­li­ches erlebt der Sach­ver­stän­di­ge in der Arbeit auf sei­ne Wei­se. Nicht umsonst führt bei Gericht die Ent­schä­di­gung für sei­ne Anstren­gun­gen die Bezeich­nung „Mühe­wal­tung“. Nur dass sei­ne neu­en Erfah­run­gen, Ein­drü­cke und Erkennt­nis­se aus ver­schlun­ge­nen Gedan­ken­pfa­den und recher­che­be­ding­ten Umwe­gen nicht land­schafts- son­dern fach­be­zo­gen sind. Wie auch dem Wan­de­rer sind ihm Neu­ig­kei­ten unter­ge­kom­men, die sei­ner Sicht wert sind, aller Welt mit­ge­teilt zu wer­den. Dass das Gut­ach­ten ers­te Anlauf­stel­le für den Mit­tei­lungs­be­dürf­ti­gen sein könn­te, ist naheliegend.

Aus­sa­gen in Gut­ach­ten dür­fen aber nicht unnö­tig ver­wäs­sert werden

Der Sach­ver­stän­di­ge unter­liegt damit der Gefahr, dass die rich­ti­ge Ant­wort auf die Fra­ge im Gut­ach­tens­auf­trag durch die Her­ein­nah­me zwar inter­es­san­ter, aber unnö­ti­ger Ein­zel­hei­ten ver­wäs­sert wird. Sei­ne Aus­füh­run­gen mögen den Kern der Fra­ge aus dem Auge ver­lo­ren haben und krei­sen nun um die Fra­ge­stel­lung, sind aber wenig prä­zi­se. Die Kon­zen­tra­ti­on auf das Wesent­li­che fehlt, das Erfas­sen der Aus­sa­ge des Gut­ach­tens ist für den Leser müh­sam. Im schlimms­ten Fall macht sich der Sach­ver­stän­di­ge noch dazu und völ­lig unnö­tig durch die das The­ma umzir­keln­de Weit­schwei­fig­keit fach­lich oder auch juris­tisch angreifbar.

Prä­zi­si­on hilft nichts, wenn das The­ma ver­fehlt ist

Eine ande­re Gefahr liegt dar­in, dass zum Bei­spiel der Sach­ver­stän­di­ge eine Ant­wort lie­fert, die exakt und detail­liert unter­legt ist, also prä­gnant, die aber den Auf­trag­ge­ber nicht zufrie­den­stel­len wird. Der Grund liegt dar­in, dass er auf den Kern der Fra­ge nicht ein­ge­gan­gen ist. Viel­leicht des­halb, weil er die Fra­ge nicht ver­stan­den hat, oder – was noch schlim­mer wäre – weil er die Fra­ge zwar ver­stan­den hat, die Ant­wort aber außer­halb sei­nes Fach­ge­biets gele­gen ist und er nicht wil­lig war, ein­zu­ge­ste­hen, dass er nicht die rich­ti­ge Wahl war. Er war prä­zi­se, muss­te aber man­gels Kom­pe­tenz das The­ma verfehlen.

Genau und präziseKlei­ne Ana­lo­gie aus dem Schützenwesen

Der Unter­schied zwi­schen Genau­ig­keit und Prä­zi­si­on lässt sich ein­fa­cher erklä­ren mit einem Blick auf das Schieß- oder Schüt­zen­we­sen. Die Dar­stel­lung zeigt vier Ziel­schei­ben, auf die jeweils fünf Schüs­se abge­ge­ben wor­den sind. Die Tref­fer sind rot mar­kiert. Die ers­te Schei­be weist bloß drei Tref­fer auf, der Schüt­ze war weder genau, noch prä­zi­se. Die zwei­te hat die Tref­fer genau im schwar­zen Feld, aber sie sind nicht prä­zi­se. In einem wei­te­ren Ver­such mit der drit­ten Schei­be sind die Tref­fer schon sehr prä­zi­se, lei­der aber noch nicht genau. Erst der letz­te Ver­such auf Schei­be vier ist wirk­lich erfolg­reich – die Tref­fer sind genau und präzise.

Ant­wor­ten guter Sach­ver­stän­di­ger sind genau und präzise

Gute Schüt­zen wer­den im ent­schei­den­den Moment nicht nur ihre Waf­fen vor­be­rei­tet haben, sie wer­den sie auch voll­stän­dig beherr­schen. Sie kön­nen sich ruhig auf ein Ziel kon­zen­trie­ren und wer­den sich durch nichts ablen­ken las­sen. Das­sel­be gilt im über­tra­gen­den Sin­ne auch für Sach­ver­stän­di­ge: Sie dür­fen den soli­den Grund­la­gen ihres Wis­sens, ihrer Erfah­rung und ihrer Urteils­kraft ver­trau­en und kön­nen sich voll und ganz auf ihre Auf­ga­be kon­zen­trie­ren. Die vier­te Schei­be gibt die Vor­la­ge für erfolg­rei­che Sach­ver­stän­di­ge: Ihre Ant­wor­ten auf die Fra­gen aus dem Gerichts­auf­trag sind genau und präzise.

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