Zwischen Befund und Gutachten

SV

Aus­ge­hend von einer Fra­ge­stel­lung des Auf­trag­ge­bers wer­den im Rah­men eines Befunds Fak­ten zusam­men­ge­tra­gen. Auf deren Grund­la­ge sol­len die Fra­gen dann spä­ter im Gut­ach­ten beant­wor­tet wer­den kön­nen. Sehr oft, ins­be­son­de­re bei kom­ple­xen Auf­ga­ben, ist die Beant­wor­tung direkt aus der allei­ni­gen Kennt­nis der Fak­ten her­aus aber nicht mög­lich. Viel­mehr ist dazu ein Zwi­schen­schritt erfor­der­lich: Zuerst ist Ord­nung in das erho­be­ne Mate­ri­al zu brin­gen und eine Vor­sor­tie­rung zu tref­fen. Nicht Rele­van­tes kann aus­ge­schie­den, das tat­säch­lich Aus­sa­ge­kräf­ti­ge dar­auf­hin einem nähe­ren Blick unter­zo­gen werden.

Der Zwi­schen­schritt beginnt am bes­ten mit einem genau­en Blick auf die Auf­ga­ben­stel­lung des Gut­ach­tens. Letz­te­re soll­te immer als Weg­wei­ser die­nen, damit der Auf­trag nicht ver­fehlt wird. Es kann durch­aus in der Befun­der­stel­lung zu span­nen­den und inter­es­san­ten Augen­bli­cken gekom­men sein, die die Gedan­ken eines Sach­ver­stän­di­gen fes­seln und inten­siv beschäf­ti­gen kön­nen. Ins­be­son­de­re fach­li­che „Offen­ba­run­gen“, die noch dazu begeis­ternd sind und die es ver­die­nen wür­den, aller Welt mit­ge­teilt zu wer­den, ver­füh­ren dazu, den Blick auf das anzu­pei­len­de Gut­ach­tens­ziel zu verstellen.

Nüch­tern­heit ein­keh­ren lassen!

Kein hono­ri­ger Sach­ver­stän­di­ger soll­te es aber ris­kie­ren, sich von die­sen sei­nen Impul­sen lei­ten und Aus­füh­run­gen in sein Gut­ach­ten ein­flie­ßen zu las­sen, die mit dem Auf­trag nichts zu tun haben. In einem Gut­ach­ten ist auch kein Raum für lang­at­mi­ge wis­sen­schaft­li­che Erör­te­run­gen. Auch wäre kein Auf­trag­ge­ber bereit, Ant­wor­ten auf Fra­gen zu hono­rie­ren, die er nie gestellt hat, egal ob von Gericht oder von Pri­vat. Es gilt also, Nüch­tern­heit ein­keh­ren zu las­sen, inner­lich zurück­zu­tre­ten und etwas Distanz zur Mate­rie zu gewin­nen. Wie gesagt: Das Gut­ach­tens­ziel darf nie aus dem Blick ver­lo­ren gehen!

Ana­ly­se­pha­se

Zurück zum gewon­ne­nen Mate­ri­al, das nun vor uns liegt. Eine Por­ti­on Nüch­tern­heit führt auch zu beson­ne­nem Umgang mit den vor­lie­gen­den Ergeb­nis­sen und den ers­ten Erkennt­nis­sen. Häu­fig wird der Fall auf­tre­ten, dass die Erkennt­nis­se unzu­rei­chend sind und zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt wer­den müs­sen. In ande­ren Fäl­len wer­den die Erkennt­nis­se für eine zuver­läs­si­ge Fra­ge­be­ant­wor­tung nicht aus­rei­chen. Oder es lie­gen Wider­sprüch­lich­kei­ten vor, die nicht auf­zu­lö­sen sind. Auch wird sich der Sach­ver­stän­di­ge viel­leicht bereits Gedan­ken machen, wel­che Stra­te­gien er für den Fall einer Gut­ach­tens­er­ör­te­rung wählt.

Kri­ti­sche Prüfung

Zumin­dest unmit­tel­bar tun sich wich­ti­ge Fra­gen auf, wie beispielsweise:

-          Lie­gen alle zur Beant­wor­tung der Fra­gen im Gut­ach­tens­auf­trag not­wen­di­gen Erkennt­nis­se vor?

-          Wel­che Erkennt­nis­se sind aus­sa­ge­kräf­tig und damit brauchbar?

-          Wel­che Infor­ma­tio­nen sind aus­rei­chend sicher, wel­che nicht?

-          Wel­che Unsi­cher­heits­stu­fen sind anzunehmen?

-          Was lässt sich aus den Ergeb­nis­sen des Befunds nach ein­ge­hen­der Ana­ly­se schließen?

-          Was ist anders, als bis­her gemäß Aktin­halt angenommen?

-          Wel­che Berech­nun­gen, Mes­sun­gen oder wei­te­ren Unter­su­chun­gen wären nötig?

-          Wel­che Beur­tei­lungs­grund­la­gen (Geset­ze, Ver­ord­nun­gen, Nor­men etc.) sind nun tat­säch­lich rele­vant, wel­che nicht?

Auf­trags­ge­rech­te Aufbereitung 

Der Schritt zwi­schen Befund und Gut­ach­ten endet mit einer Auf­be­rei­tung der Erkennt­nis­se und ihrer Zuord­nung zu den Fra­gen aus dem Auf­trag. Mit die­ser Zusam­men­füh­rung sind die Wei­chen für die Beant­wor­tung der Fra­gen im Gut­ach­ten­s­teil gestellt. Damit ist auch ein wich­ti­ges Glied zur Schlüs­sig­keit oder Nach­voll­zieh­bar­keit des fer­tig­ge­stell­ten Gut­ach­tens gesetzt. Das aller­wich­tigs­te aus die­sem Zwi­schen­schritt mit Ana­ly­se und Auf­be­rei­tung ist aber der Nut­zen für den Sach­ver­stän­di­gen selbst: Durch die­se struk­tu­rier­te Vor­gangs­wei­se gewinnt er ein zusätz­li­ches und nicht unwich­ti­ges Maß an Sicherheit!

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