Was tun, wenn das Gericht nicht zahlt?

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In der Stim­me des Kol­le­gen am Tele­fon schwan­gen sowohl Ärger als auch Resi­gna­ti­on mit. Sei­ne Auf­ga­be als Sach­ver­stän­di­ger in einem Pro­zess vor einem Zivil­ge­richt war längst been­det. Seit nun bald einem Jahr war­te­te er auf das Hono­rar für sein Gut­ach­ten. Da einig­ten sich die Streit­par­tei­en auf einen Ver­gleich, der prompt wider­ru­fen wur­de. Dann wur­de wie­der ver­han­delt. Dann kam der nächs­te Vergleichs­versuch, wie­der ohne Resul­tat. Das Gericht ver­trös­te­te den Kol­le­gen, es kön­ne sich nur um weni­ge Wochen han­deln, ja um Tage. Allein das Geld kam nicht. Dem Kol­le­gen droh­te der Gedulds­fa­den zu reißen.

Schließ­lich hat­te er den Auf­wand für die Erstel­lung sei­nes Gut­ach­tens vor­aus­fi­nan­zie­ren und einen beträcht­li­chen Betrag vor­stre­cken müs­sen. Auch die Bear­bei­tungs­zeit bis zur Fer­tig­stel­lung des Gut­ach­tens war schon recht lang gewe­sen. Noch dazu hat­te er einen Sub­gut­ach­ter benö­tigt, der eben­falls auf sein Hono­rar war­te­te. Einen Vor­schuss hat­te er nicht bean­tragt. In der fälsch­li­chen Annah­me, das Gericht wer­de sei­nen finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen ver­läss­lich und rasch nach­kom­men. Auch fami­liä­re Pro­ble­me began­nen sich schon abzu­zeich­nen, der häus­li­che Frie­de ste­he am Spiel. Was sol­le er jetzt tun?

Schrei­ben statt Telefonieren

Ja, was tun? Ein Schrei­ben ver­fas­sen, mög­lichst rasch. Schrei­ben zählt, zwei Zita­te fal­len mir ein: „Wer schreibt, der bleibt!“ und „Jedes Schriftl is a Giftl.“ Lez­te­res Zitat soll sagen, dass ein Brief oder E‑Mail mit einem für die Rich­te­rin unan­ge­neh­men Inhalt mehr bewir­ken wird als wie­der­hol­te Tele­fo­na­te, die nur zu Ver­trös­tun­gen füh­ren. Also ein Schrei­ben des Sach­ver­stän­di­gen an die zustän­di­ge Rich­te­rin mit Schil­de­rung der auf­ge­tre­te­nen Pro­ble­me. Mit dem Hin­weis, dass der Kol­le­ge sei­nen finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach­kom­men muss und daher die Über­wei­sung drin­gend erwar­tet wird.

Kos­ten oder Gebühren?

Was dann noch wich­tig ist: Der Antrag auf einen Gebüh­ren­vor­schuss ver­bun­den mit noch­ma­li­gem Hin­weis, dass die Leis­tung schon längst erbracht ist. Und hier ist ein Wort wich­tig: Gebühr. Man­che Kol­le­gen ver­lan­gen einen Kos­ten­vor­schuss. Dar­un­ter ver­steht das Gericht aber jene Zah­lun­gen, die die Par­tei­en an das Gericht zur Deckung der zu erwar­ten­den Kos­ten (auch der für den Sach­ver­stän­di­gen) bereits geleis­tet haben. Das, was der Sach­ver­stän­di­ge bekommt, nennt sich im Gerichts­deutsch Gebühr, daher gilt es, einen Gebüh­ren­vor­schuss zu fordern.

Dring­lich­keit und Fristsetzung

Dem Schrei­ben soll­ten vor­sichts­hal­ber alle zuge­hö­ri­gen Hono­rar­no­ten bei­gelegt wer­den, damit das Gericht nicht lan­ge nach­for­schen muss. Eine Frist, bis zu der das Hono­rar ein­ge­langt sein soll, kann ange­ge­ben wer­den. Und das gan­ze Kon­vo­lut wür­de ich ein­ge­schrie­ben sen­den. Das alles soll die Wich­tig­keit der über­mit­tel­ten Bot­schaft unter­strei­chen. Nur kei­ne fal­sche Zurück­hal­tung! Mehr hat es in den weni­gen Fäl­len, in denen die Zah­lun­gen sich ver­zö­gert haben, nicht gebraucht, bald dar­auf war die gan­ze Ange­le­gen­heit erledigt.

Die nächs­te Instanz

Was aber, wenn sich dann noch immer nichts rührt? Hm … In Fra­ge kom­men für grö­ße­re Beträ­ge meist ohne­hin nur eines der Lan­des­ge­rich­te. Mei­ne Reak­ti­on wäre ein net­ter, und in freund­li­chem Ton gehal­te­ner Brief an die nächst­hö­he­re Instanz, also zum Bei­spiel an den Prä­si­den­ten des zustän­di­gen Lan­des­ge­richts. Hab‘ ich nie machen müs­sen. Hät­te aber womög­lich auch das Risi­ko, dass dann kei­ne Auf­trä­ge mehr von die­ser Sei­te kom­men wür­den. Das muss man halt in Kauf neh­men kön­nen oder wollen …

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Ein Hin­weis zum The­ma Hono­ra­re: Wei­te­re Grund­la­gen, wich­ti­ge Hin­wei­se und wert­vol­le Tipps fin­den sich im

Leitfaden für Sachverständige

Teil 5: Gebüh­ren, Hono­ra­re, Kosten

Rich­tig han­deln – Ein­sprü­chen vor­beu­gen! Die kom­pak­te und aktu­el­le Zusam­men­stel­lung des Wis­sens, auf das es ankommt. Ent­stan­den als Ant­wort auf häu­fi­ge Fra­gen und Pro­ble­me von Kol­le­gen. Ersetzt Unklar­heit durch Sicher­heit. Gedacht für Sach­ver­stän­di­ge, die höhe­re als durch­schnitt­li­che Ansprü­che an ihre Arbeit stellen.

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