Energieeinsparung kann man nicht messen

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Ja, Sie haben ganz und gar rich­tig gele­sen: Ener­gie­ein­spa­rung kann man wirk­lich nicht mes­sen. Das lässt sich ein­fach und logisch erklä­ren, denn Ener­gie­ein­spa­rung bedeu­tet nichts ande­res als das Nicht­vor­han­den­sein von Ener­gie­ver­brauch. Und wie wir alle wis­sen: Etwas, das nicht exis­tiert, kann man nicht mes­sen. Ener­gie­ein­spa­rung kann man also defi­ni­tiv nicht mes­sen! Die­se Aus­sa­ge klingt zwar hoch­gra­dig nach Haar­spal­te­rei, ent­spricht aber den Tat­sa­chen. Also fra­gen wir nach: Wenn man die Ener­gie­ein­spa­rung schon nicht mes­sen kann, wie kann man sie dann über­haupt feststellen?

Wir mes­sen den Energieverbrauch

Wir mes­sen und ana­ly­sie­ren Ener­gie­ver­bräu­che und bestim­men dann dar­aus Ener­gie­ein­spa­run­gen. Wenn wir also eine Ener­gie­spar­maß­nah­me tref­fen, etwa zum Bei­spiel eine bes­se­re Wär­me­däm­mung für ein Gebäu­de oder den Aus­tausch eines Heiz­kes­sels gegen einen effi­zi­en­te­ren, dann mes­sen wir den Ener­gie­ver­brauch vor der Maß­nah­me und danach. Aus dem Ver­gleich die­ser Ver­brauchs­wer­te las­sen sich die Ener­gie- und mit den Ener­gie­prei­sen die  Kos­ten­ein­spa­rung bestimmen.

Sorg­fäl­ti­ge Vorgangsweise

Klingt ein­fach, aber um etwa über den Effekt von Ener­gie­spar­maß­nah­men bei grö­ße­ren Inves­ti­tio­nen in Wohn­an­la­gen, gewerb­li­che Betriebs­an­la­gen oder in öffent­li­chen Gebäu­de wirk­lich zufrie­den­stel­len­de und ver­läss­li­che Anga­ben zu erlan­gen, sind bei der Vor­gangs­wei­se zur Ein­füh­rung  und Umset­zung sol­cher Maß­nah­men eini­ge Vor­aus­set­zun­gen zu beach­ten. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Fest­le­gung der Mess­me­tho­den, die Aus­wer­tung und Anpas­sung der Mess­ergeb­nis­se (etwa zur Berück­sich­ti­gung der Wit­te­rung) und die Moda­li­tä­ten der Berechnung.

Pla­nung von Energiesparmaßnahmen

Schon bei der Pla­nung von Ener­gie­spar­maß­nah­men soll auf Mess­ein­rich­tun­gen Bedacht genom­men wer­den. Noch vor Umset­zung der aus­ge­wähl­ten Maß­nah­men sol­len mit Ein­gren­zung der Berei­che, die von den Maß­nah­men betrof­fen sind, Wär­me­zäh­ler, Strom­zäh­ler etc. ein­ge­baut wer­den, um den Ist-Stand des Ener­gie­ver­brau­ches der Anla­ge, des Gebäu­de­ab­schnit­tes etc. über eine genau defi­nier­te Mess­pe­ri­ode zu ermit­teln. Die so erhal­te­nen und gege­be­nen­falls ange­pass­ten (nor­mier­ten) Wer­te  bil­den die Grund­la­ge für die spä­te­re Bewer­tung der Einsparungen.

Bau- oder Installationsphase

Die ener­gie­spa­ren­den Maß­nah­men wer­den jetzt umge­setzt und vom Auf­trag­ge­ber auf ihre Rich­tig­keit geprüft, dann über­nom­men. In die­ser Pha­se ist beson­ders dar­auf zu ach­ten, dass im Fall von maschi­nel­len Anla­gen (z. B. von ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Maschi­nen, neu­en Wär­me­pum­pen etc.) die­se rich­tig ein­ge­stellt sind und auch auf Dau­er rich­tig funk­tio­nie­ren. Dar­über hin­aus soll­te die Anla­ge rasch opti­miert wer­den, das bedie­nen­de Per­so­nal gut geschult und mit der Anla­ge ver­traut sein. Letzt­lich muss auch auf die Genau­ig­keit der Ver­brauchs­mes­sung geach­tet werden.

Pha­se des Dauerbetriebs

Die Ver­gleichs-Mess­pe­ri­ode ist zurück­ge­legt. Die Mess­da­ten die­ser Ver­gleichs­pha­se kön­nen abge­le­sen und veri­fi­ziert wer­den. Dazu wer­den alle erfor­der­li­chen Umrech­nun­gen vor­ge­nom­men, so dass das Resul­tat mit den Mes­sun­gen aus der Ist-Pha­se ver­gleich­bar ist. Dar­aus  las­sen sich die tat­säch­li­chen Ener­gie­ein­spa­run­gen ermit­teln und die Ergeb­nis­se kön­nen jetzt in einem Bericht zusam­men­ge­fasst und an eine rele­van­te Insti­tu­ti­on über­mit­telt wer­den (etwa eine För­der­stel­le). In den ab nun lau­fen­den Betriebs­pha­sen die­nen die Mess­ein­rich­tun­gen dazu, die Wirk­sam­keit der Maß­nah­men wei­ter­hin zu sichern.

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