Fehler, Mangel, Schaden

Fehler

Die­se drei Begrif­fe wer­den land­läu­fig sehr oft ent­we­der in glei­cher Bedeu­tung ver­wen­det oder aber in fal­schem Zusam­men­hang gebraucht. Auf den ers­ten Blick sind das jeden­falls Wor­te, die  unan­ge­neh­me Asso­zia­tio­nen aus­lö­sen. Ins­be­son­de­re juris­tisch Bewan­der­te lie­fern zur Erklä­rung des Unter­schieds Bei­spie­le wie: Ein alter Motor ist feh­ler­haft, der Käu­fer weiß und aner­kennt das, ein Man­gel liegt daher nicht vor.  Ein nagel­neu­es rotes Auto wird tech­nisch feh­ler­frei aus­ge­lie­fert, trotz­dem liegt ein Man­gel vor, weil der Kun­de ein grü­nes bestellt hat­te. Ein Scha­den muss des­halb aber nicht unbe­dingt ent­stan­den sein.

Die genann­ten Bei­spie­le sind hier vor­erst nur bedingt hilf­reich. Wenn all­ge­mein übli­che und gän­gi­ge Begrif­fe unkla­re Bedeu­tung auf­wei­sen, hilft nur eines: ihre genaue Defi­ni­ti­on ver­bun­den mit  nähe­rer Erklä­rung. So auch hier zu den Begrif­fen Feh­ler, Man­gel und Scha­den, deren nach­ste­hend fett gedruck­te Defi­ni­ti­on ich dem Buch „Der Wert der Din­ge“ von Wil­li Schmied­bau­er ent­neh­me. Dazu erlau­be ich mir noch ein paar Kom­men­ta­re, für die ich vor­beu­gend Juris­ten um wohl­wol­len­de Nach­sicht oder gege­be­nen­falls um deut­li­che Kor­rek­tur ersuche.

Feh­ler: Vom Rich­ti­gen abweichend

Einen Feh­ler fest­stel­len ist eine rein „tech­ni­sche“, nüch­ter­ne Ange­le­gen­heit. In der Qua­li­täts­norm ISO 9000 fin­det sich dazu eine Defi­ni­ti­on, nach der ein Feh­ler dann vor­liegt, wenn eine Anfor­de­rung nicht erfüllt wird. Ein Fahr­rad­schlauch, der auf dem Fließ­band pro­du­ziert wird und der sich  in der abschlie­ßen­den Druck­pro­be als nicht dau­er­haft dicht erweist, wäre feh­ler­haft. Eine grund­le­gen­de Anfor­de­rung besteht in sei­ner Dicht­heit, die wäre im Fall des defek­ten Schlau­ches nicht gege­ben. Sein Zustand weicht vom Rich­ti­gen ab, er wäre als „Aus­schuss“ aus­zu­son­dern. Ein Feh­ler ist zwar immer unan­ge­nehm, recht­zei­tig ent­deckt hat er aber kei­ne wei­te­ren nega­ti­ven Folgen.

Man­gel: Dif­fe­renz der gefor­der­ten zur tat­säch­li­chen Beschaf­fen­heit; die Brauch­bar­keit kann beein­träch­tigt sein

Beim Man­gel an einer Sache wird es schon ein biss­chen kom­pli­zier­ter. Damit ein Man­gel über­haupt vor­lie­gen kann, muss zuvor eine Ver­ein­ba­rung über bestimm­te Anfor­de­run­gen vor­lie­gen, die auch durch­aus still­schwei­gend gege­ben sein kann.  Nach der zitier­ten Qua­li­täts­norm liegt ein Man­gel dann vor, wenn ein Gegen­stand nicht in sei­nem vol­len Umfang für einen vor­ge­se­he­nen Zweck geeig­net ist. Im täg­li­chen Leben spielt dabei meist ein Rechts­ge­schäft eine Rol­le, etwa ein Ver­kauf. Wenn der defek­te Fahr­rad­schlauch in sei­ner Ver­pa­ckung über den Laden­tisch wan­dert und bezahlt wird, ist er salopp  gesagt nicht nur feh­ler­haft, son­dern noch dazu mangelhaft.

Scha­den: durch äuße­re Ein­wir­kung ver­ur­sach­te Beein­träch­ti­gung einer Sache oder ande­rer juris­ti­scher Güter

Ein Scha­den kann natür­lich Fol­ge eines Man­gels sein. Neh­men wir ein­mal an, der Man­gel an unse­rem Fahr­rad­schlauch wür­de erst dann ent­deckt wer­den, wenn er zu Beginn einer grö­ße­ren Tour gebraucht wird und die Tour dadurch ins Was­ser fällt, wäre rein sach­lich gese­hen ein Scha­den ent­stan­den. Ob und wie weit tat­säch­lich ein Scha­den ent­stan­den ist, ist eine zu klä­ren­de Rechts­fra­ge. Wie hoch der Scha­den zu bewer­ten ist, wäre wie­der eine Auf­ga­be für einen Sach­ver­stän­di­gen jenes Fach­ge­biets, dem der Scha­den zuzu­ord­nen ist.

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