Gutachter oder Berater?

Frage

Ein Gut­ach­ter kann doch auch Bera­ter sein, schließ­lich hat er doch Fach­wis­sen und Sach­ver­stand, oder nicht? Und umge­kehrt: Kann nicht ein Bera­ter auch Gut­ach­ter sein? Zwei­mal ja! Denn hier han­delt es sich um Funk­tio­nen, die eine ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Per­son aus­fül­len kann. Aller­dings unter­schei­den sich bei­de in einem ganz wesent­li­chen Punkt. Die­ser ist auch der Grund dafür, dass etwa ein Sach­ver­stän­di­ger nicht zur sel­ben Zeit in der­sel­ben Ange­le­gen­heit zugleich Gut­ach­ter und Bera­ter sein kann. Oder zumin­dest sein soll­te. Denn dabei geht es weni­ger um fach­lich-sach­li­che Aspek­te, son­dern um Fra­gen der Verantwortung.

Wie halt über­all dort, wo sorg­fäl­tig gear­bei­tet wird, wol­len wir uns auch hier zuerst ein­mal anschau­en, was hin­ter den bei­den Begrif­fen „Gut­ach­ter“ und „Bera­ter“ steckt und wor­in sie sich unter­schei­den. Also wer­fen wir zuerst einen Blick in Wikipedia.

Was ist ein Gutachter?

Die Bezeich­nung „Gut­ach­ter“ wird hier in sei­ner Bedeu­tung gleich­ge­setzt mit dem Wort „Sach­ver­stän­di­ger“. Zu letz­te­rem fin­det sich eine Defi­ni­ti­on von Euro­Ex­pert – der Euro­pean Orga­ni­sa­ti­on for Expert Asso­cia­ti­ons – wie folgt:

„Der Sach­ver­stän­di­ge ist eine unab­hän­gi­ge inte­gre Per­son, die auf einem oder meh­re­ren bestimm­ten Gebie­ten über beson­de­re Sach­kun­de sowie Erfah­rung ver­fügt. Der Sach­ver­stän­di­ge trifft auf­grund eines Auf­tra­ges all­ge­mein­gül­ti­ge Aus­sa­gen über einen ihm vor­ge­leg­ten oder von ihm fest­ge­hal­te­nen Sach­ver­halt. Er besitzt eben­falls die Fähig­keit, die Beur­tei­lung die­ses Sach­ver­hal­tes in Wort und Schrift nach­voll­zieh­bar darzustellen.“

Die Berufs­be­zeich­nung „Sach­ver­stän­di­ger“ ist nicht gesetz­lich geschützt, wohl aber die des „All­ge­mein beei­de­ten und gericht­lich zer­ti­fi­zier­ten Sachverständigen“.

Was ver­steht man unter einem Berater?

Eine Defi­ni­ti­on fin­det sich hier über das Stich­wort „Bera­tung“ und die lau­tet so:

„Der Begriff Bera­tung bezeich­net umgangs­sprach­lich ein struk­tu­rier­tes Gespräch oder eine ver­gleich­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­form (Brief, E‑Mail o. ä.) oder auch eine prak­ti­sche Anlei­tung, die zum Ziel hat, eine Auf­ga­be oder ein Pro­blem zu lösen oder sich der Lösung anzu­nä­hern. Meist wird Bera­tung im Sin­ne von „jeman­dem in hel­fen­der Absicht Rat­schlä­ge ertei­len“ verwendet.

Die Berufs­be­zeich­nung Bera­ter ist nicht geschützt und wird oft auch in ehren­amt­li­chen Pro­zess­be­glei­tun­gen verwendet.“

Wor­in liegt der Unterschied?

Ver­gleicht man die bei­den Defi­ni­tio­nen, sieht man zwar nicht viel Gemein­sa­mes, aber auch nicht etwas wirk­lich Tren­nen­des: Bei­de haben mit Sach­ver­hal­ten zu tun, bei­de set­zen Wis­sen dazu vor­aus und in bei­den Fäl­len will man zu einem Ergeb­nis kom­men, das ihrem Auf­trag­ge­ber wei­ter­hilft. Wor­in liegt also der Unter­schied, war­um kann ein Gut­ach­ter nicht auch zugleich in ein und der­sel­ben Ange­le­gen­heit Bera­ter sein?

Der Schlüs­sel zur Erkennt­nis liegt nicht im fach­li­chen Teil, son­dern im grund­sätz­lich unter­schied­li­chen Ver­hält­nis zum jewei­li­gen Auf­trag­ge­ber. Las­sen wir dazu einen Exper­ten zu Wort kom­men: Dr. Harald Kram­mer, Rich­ter und Prä­si­dent i. R. des Ober­lan­des­ge­rich­tes für Wien, Nie­der­ös­ter­reich und Burgenland.

Im  von ihm mit­ver­fass­ten Werk „Sach­ver­stän­di­ge und ihre Gut­ach­ten: Hand­buch für die Pra­xis“, das 2012 in Wien erschie­nen ist, pos­tu­liert er eine deut­li­che Abgren­zung der Rol­le des Sach­ver­stän­di­gen (oder Gut­ach­ters) von der des Bera­ters, weil letz­te­rer im Gegen­satz zu ers­te­rem eine Funk­ti­on im Inter­es­se und zur Unter­stüt­zung des Auf­trag­ge­bers ausübt:

„Einer­seits kann die Sach­kun­de für die die Inter­es­sen des Auf­trag­ge­bers wah­ren­de Bera­tungs­tä­tig­keit genutzt wer­den, bei der das Fach­wis­sen ein­sei­tig für die Anlie­gen der einen Sei­te genützt wird und die Argu­men­te für den Stand­punkt des Auf­trag­ge­bers her­aus­ge­ar­bei­tet werden.“

Im Unter­schied zum Sach­ver­stän­di­gen ist der Bera­ter nicht unab­hän­gig tätig und das Ergeb­nis der Tätig­keit eines Bera­ters ist nicht als Gut­ach­ten zu bezeichnen:

„Bera­ter sind nicht unab­hän­gig, son­dern zur Loya­li­tät ihrem Auf­trag­ge­ber gegen­über ver­pflich­tet, sie arbei­ten Inter­es­sen wah­rend. Das Ergeb­nis ihrer Tätig­keit soll­te stets als „Bera­tung“, nicht aber als „Gut­ach­ten“ bezeich­net werden. 

Auf der ande­ren Sei­te steht die Gut­ach­ter­ar­beit, bei der die von den Auf­trag­ge­bern gestell­ten Sach­ver­halts­fra­gen mit hoher Sach­kun­de von einer zu strik­ter Objek­ti­vi­tät und Unpar­tei­lich­keit ver­pflich­te­ten Per­son, somit ohne jede Inter­es­sen­wah­rung, beant­wor­tet werden.“

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!

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Ein Kommentar zu „Gutachter oder Berater?“

  1. Super geschrie­be­ner und infor­ma­ti­ver Arti­kel :-). In die­sen Blog wer­de ich mich noch rich­tig einlesen

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