Was ist der Stand der Technik?

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Stand der Technik

„… und die im Wohn­ob­jekt instal­lier­te Wär­me­pum­pen­an­la­ge ent­spricht in ihrer Art und Aus­füh­rung kei­nes­falls dem Stand der Tech­nik.“ Die Äuße­rung setzt den Schluss­punkt der Kla­ge eines frus­trier­ten Haus­be­sit­zers gegen das Instal­la­ti­ons­un­ter­neh­men. Im Hin­ter­ge­dan­ken des Lesers formt sich dabei viel­leicht schon das bedroh­li­che Bild eines Schrott­hau­fens in der Heiz­zen­tra­le. Tat­säch­lich wird der Begriff „Stand der Tech­nik“ in zivil­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen oft gebraucht, um die Min­der­wer­tig­keit etwa einer Hei­zungs­in­stal­la­ti­on deut­lich her­vor­zu­he­ben, lei­der nicht immer im rich­ti­gen Sinn.

Was ist wirk­lich unter dem Begriff „Stand der Tech­nik“ zu ver­ste­hen? Zur Ant­wort zuerst eine Defi­ni­ti­on aus dem öster­rei­chi­schen Bundesgesetz:

§ 71a. (1) der Gewerbeordnung 

„Der Stand der Tech­nik im Sin­ne die­ses Bun­des­ge­set­zes ist der auf den ein­schlä­gi­gen wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen beru­hen­de Ent­wick­lungs­stand fort­schritt­li­cher Ver­fah­ren, Ein­rich­tun­gen, Bau- oder Betriebs­wei­sen, deren Funk­ti­ons­tüch­tig­keit erprobt und erwie­sen ist.“ 

Dazu ist zu erläutern:

„Erprobt“ heißt in die­sem Zusam­men­hang, dass ein Pro­dukt oder Ver­fah­ren u.s.w. funk­tio­niert, man also  sei­ne Funk­ti­on aus­rei­chend erprobt hat;

„Erwie­sen“ bedeu­tet nichts ande­res, als dass das­sel­be Pro­dukt oder Ver­fah­ren am Markt ein­ge­führt und auch erhält­lich ist.

Zur Erläu­te­rung noch zwei Defi­ni­tio­nen aus Wikipedia: 

„Der Stand der Tech­nik ist eine Tech­nik­klau­sel und stellt die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten zu einem bestimm­ten Zeit­punkt, basie­rend auf gesi­cher­ten Erkennt­nis­sen von Wis­sen­schaft und Tech­nik dar.“

sowie

„In der Euro­päi­schen Norm EN 45020 Nor­mung und damit zusam­men­hän­gen­de Tätig­kei­ten – All­ge­mei­ne Begrif­fe (ISO/IEC Gui­de 2:2004) wird unter Zif­fer 1.4 der Stand der Tech­nik wie folgt definiert:

‚Stand der Tech­nik: ent­wi­ckel­tes Sta­di­um der tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten zu einem bestimm­ten Zeit­punkt, soweit Pro­duk­te, Pro­zes­se und Dienst­leis­tun­gen betrof­fen sind, basie­rend auf ent­spre­chen­den gesi­cher­ten Erkennt­nis­sen von Wis­sen­schaft, Tech­nik und Erfahrung‘“

Dazu ist anzumerken:

Die­se Defi­ni­ti­on bezieht sich auf Pro­duk­te, Pro­zes­se und schließt auch Dienst­leis­tun­gen mit ein, die ein (fertig)entwickeltes, also markt­rei­fes Sta­di­um erreicht haben und deren Ent­wick­lung wis­sen­schaft­lich und tech­nisch abge­si­chert sind.

Fra­ge aus der Pra­xis: Wie ermit­telt man den Stand der Technik?

Im Fall der Wär­me­pum­pe ganz ein­fach so, dass man die Aus­füh­rung des Gerä­tes mit der von Gerä­ten ande­rer Her­stel­ler ver­gleicht. Dazu ist natür­lich gute Markt­kennt­nis wich­tig, die man sich durch Fir­men­un­ter­la­gen, Mes­se­be­su­che, Vor­trä­ge und zeit­na­he Fach­li­te­ra­tur erwer­ben kann. Das gilt auch für Trends in der Bran­che, die genau zu beob­ach­ten sind. Sehr oft erwei­sen sich man­che ver­meint­li­chen Neu­ig­kei­ten als blo­ße Mode­er­schei­nun­gen oder es han­delt sich bloß um Mar­ke­ting­gags. Ent­schei­dend ist aber gutes Grund­la­gen­wis­sen, das eben­so regel­mä­ßig auf­ge­frischt wer­den muss. Der Kun­de – egal ob Gericht oder Pri­vat­mann – hat ein Recht dar­auf, vom Zivil­tech­ni­ker oder Sach­ver­stän­di­gen nur aktu­el­les Wis­sen ser­viert zu bekommen.

Noch etwas: Lei­der wird der „Stand der Tech­nik“ sehr oft mit dem Begriff „Regeln der Tech­nik“ ver­wech­selt. Doch davon ein ander­mal mehr.

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