Preis und Wert (6) – Stundentarif ermitteln

Preisliste

(IRS) – Der in der Pra­xis wich­tigs­te „Bestand­teil“ der Gebüh­ren­no­te eines Sach­ver­stän­di­gen ist der aus­ge­wie­se­ne Wert des Stun­den­ta­rifs für „Mühe­wal­tung“. Denn damit und unter Ansatz der auf­ge­wen­de­ten Arbeits­stun­den wird der Arbeits­auf­wand des Sach­ver­stän­di­gen berech­net. Es ist daher nur fol­ge­rich­tig, dass ins­be­son­de­re der Stun­den­ta­rif von Gericht und Par­tei­en oder deren Ver­tre­ter sehr genau beach­tet und über­prüft wird. Wesent­li­ches Kri­te­ri­um ist dabei, dass die­ser in der Gebüh­ren­no­te aus­ge­wie­se­ne Stun­den­ta­rif auch im außer­ge­richt­li­chen Erwerbs­le­ben erzielt wird. Der Sach­ver­stän­di­ge muss die­sen auf Ver­lan­gen nach­wei­sen können.

Die Fra­ge nach dem rich­ti­gen Stundentarif

Für die meis­ten Ein­stei­ger in die Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­keit wird die Fra­ge nach dem rich­ti­gen Stun­den­ta­rif auf Anhieb schwie­rig zu beant­wor­ten sein. Zu ver­wir­rend erschei­nen die Mög­lich­kei­ten: Muss ich mich stets strikt an die Vor­ga­ben des Gebüh­ren­an­spruchs­ge­set­zes hal­ten? Kann ich einen höhe­ren Stun­den­ta­rif durch­set­zen, wenn ich es mit sehr schwie­ri­gen Fäl­len oder mit sehr hohen Streit­wer­ten zu tun habe? Und wenn ja, wie geht das? Wie schaf­fe  ich es, pas­sen­de Stun­den­ta­ri­fe zu fin­den, wenn ich sol­che in mei­nem bis­he­ri­gen Berufs­le­ben noch gar nie benö­tigt habe? Wie machen das die ande­ren, schon erfah­re­ne­ren Sachverständigen?

Lang­sa­mer Anlauf an Aufträgen

Wenn ich an die eige­ne Pra­xis den­ke, erüb­ri­gen sich für den Neu­ling die Ant­wor­ten auf die obi­gen Fra­gen zunächst ein­mal allein schon aus dem Grund, dass nicht alle (Gerichts-)Welt schon sehn­süch­tig auf ihn gewar­tet hat. Will hei­ßen, dass es eine gewis­se Zeit dau­ern kann, bis Auf­trä­ge her­ein­flat­tern. In mei­nem Fall kam der ers­te Gut­ach­tens­auf­trag recht rasch, der zwei­te – wenn ich mich recht erin­ne­re – erst nach wei­te­ren zwei bis drei Jah­ren. Für einen in sei­nem Fach täti­gen Frei­be­ruf­ler zieht das nach sich, dass sein neu­er Neben­be­ruf erst all­mäh­lich und im Lau­fe eini­ger Jah­re wesent­lich zum Ein­kom­men bei­tra­gen kann.

Die eige­ne Tarifliste

Der klu­ge Mann und die cle­ve­re Frau nut­zen die­se Anlauf­zeit zur Anwen­dung einer gut durch­dach­ten Stra­te­gie, die sich in meh­re­ren Schrit­ten ent­fal­ten lässt. Der ers­te Schritt besteht dar­in, sich für sei­ne Tätig­kei­ten eine eige­ne Tarif­lis­te zu erstel­len. Für Tech­ni­ker höhe­rer Aus­bil­dung kann die im vori­gen Bei­trag erwähn­te Hono­rar­richt­li­nie „AHR“ ein guter Aus­gangs­punkt sein. Aus der in der Richt­li­nie ent­hal­te­nen valo­ri­sier­ten Tabel­le kann man für jeden Schwie­rig­keits­grad und jeden Wert der zu bear­bei­ten­den Sache (zum Bei­spiel für den Streit­wert) sei­nen pas­sen­den Stun­den­ta­rif entnehmen.

Spiel­feld für Preisbildung

In einem zwei­ten Schritt der Stra­te­gie lässt sich die­se Tabel­le als breit ange­leg­tes Spiel­feld für die tat­säch­li­che Preis­bil­dung in Pri­vat­auf­trä­gen nut­zen. Denn zu beach­ten ist, dass die auf Grund­la­ge des Basis­sat­zes valo­ri­sier­ten Sät­ze für den Stun­den­ta­rif für die Pra­xis (und zumin­dest für unse­re Brei­ten) sehr hohe – um nicht zu sagen: zu hohe – Wer­te erge­ben. In der Pra­xis hat der­lei den nicht zu unter­schät­zen­den Vor­teil, dass man dem Auf­trag­ge­ber im Ver­hand­lungs­fall und bei Bedarf auf den „Lis­ten­preis“ einen mehr oder weni­ger groß­zü­gi­gen Nach­lass zu gewäh­ren imstan­de ist, was als gute „Ver­hand­lungs­mas­se“ genutzt wer­den kann.

Vol­ler Ein­satz aller Kompetenzen

Drit­ter Schritt der Stra­te­gie: Man legt ab sofort beson­de­res Augen­merk auf die Stei­ge­rung der in Pri­vat­auf­trä­gen ver­rech­ne­ten Stun­den­ta­ri­fe. In mei­nem Fall waren bereits ein paar Rech­nun­gen mit sol­chen geho­be­nen Stun­den­sät­zen vor­han­den. Wie aber kommt man sonst zu über­durch­schnitt­li­chen, höhe­ren Wer­ten? Ant­wort: Zum Bei­spiel, indem man sich nicht scheut, unter vol­lem Ein­satz der eige­nen Kom­pe­ten­zen beson­ders kniff­li­ge Pro­ble­me von Auf­trag­ge­bern rasch und punkt­ge­nau zu lösen. Oder dadurch, dass man in einem aus­ge­wähl­ten Fach­be­reich zum Top-Exper­ten avan­ciert. Vor allem aber dadurch, dass man nicht nur in fach­li­cher, son­dern genau­so in sozia­ler, ethi­scher und umset­zungs­be­zo­ge­ner Kom­pe­tenz Spit­zen­leis­tung bietet.

Das Rech­nungs-Porte­feuille

In einem vier­ten Stra­te­gie­schritt stellt man ein Porte­feuille zusam­men, zum Bei­spiel bestehend aus jenem Dut­zend von Rech­nun­gen, die die höchs­ten Stun­den­ta­ri­fe der letz­ten drei Jah­re auf­wei­sen. Die­ses Bün­del an Rech­nun­gen hält man aktu­ell und hat es sofort bei der Hand, wenn das Gericht nach ent­spre­chen­den Nach­wei­sen ver­langt. Die Adres­sa­ten kann man – sofern dies not­wen­dig erscheint – anony­mi­sie­ren. Aus Erfah­rung kann gesagt wer­den, dass ein sol­cher Nach­weis zumeist wort­los zur Kennt­nis  genom­men wird und über die vor­lie­gen­de Gebüh­ren­no­te kei­ne wei­te­ren Dis­kus­sio­nen erfolgen.

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