Begriffe, Bedeutungen, Definitionen

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(IRS) – Es gehört zum täg­li­chen Brot eines Tech­ni­kers und ganz beson­ders eines Sach­ver­stän­di­gen für jeg­li­ches tech­ni­sches Fach­ge­biet, dass er kom­ple­xe Din­ge oder Sach­ver­hal­te erklä­ren kann. Und zwar Lai­en in einer Art und Wei­se, dass sie das Gesag­te oder Geschrie­be­ne mög­lichst auf Anhieb ver­ste­hen. Mit der Dau­er der Tätig­keit als Exper­te wird zuneh­mend klar, wie wich­tig es dazu ist, die Bedeu­tung ver­wen­de­ter Begrif­fe genau und prä­zi­se fest­zu­le­gen. Das hilft dem Hörer oder Leser, sich in einer schrift­li­chen oder münd­li­chen Dar­stel­lung leich­ter zurecht­zu­fin­den und ver­mei­det Missverständnisse.

Rät­sel­haf­ter Titel eines Vortrags

Unlängst blieb zu Beginn des Vor­trags eines sehr lie­ben Bekann­ten völ­lig unklar, wor­über er tat­säch­lich spre­chen woll­te. Den anwe­sen­den Zuhö­rern oder „Insi­dern“ war viel­leicht bereits eine Art Vor­in­for­ma­ti­on über den zu erwar­ten­den Inhalt zuge­kom­men. Einem Exter­nen muss­te jedoch auf­grund der etwas kryp­ti­schen Titel­ge­bung das Kom­men­de rät­sel­haft blei­ben: Wie war denn nun der Titel zu ver­ste­hen? Was woll­te der Vor­tra­gen­de sagen? – So wur­de erst im Zuge der ers­ten Minu­ten der Rede und Prä­sen­ta­ti­on lang­sam deut­li­cher, wor­um denn nun die – tat­säch­lich hoch­in­ter­es­san­te und hörens­wer­te – Bot­schaft sich drehte.

Begrif­fe recht­zei­tig erklären

Bei Sach­ver­stän­di­gen geht es meist nicht um Über­schrif­ten zu Vor­trä­gen, son­dern um die Deut­lich­keit oder Ein­deu­tig­keit ihrer Aus­sa­gen. Wör­ter oder Begrif­fe, die in fach­li­cher Sicht eine bestimm­te Bedeu­tung haben, gehö­ren genau defi­niert. Dies muss im Text- oder Rede­fluss bereits recht­zei­tig erfol­gen, bevor der Begriff im Lauf der Prä­sen­ta­ti­on „auf­taucht“. Wird das ver­ab­säumt, „schleppt“ der Leser oder Hörer den Begriff wie einen Bal­last mit sich. Das Ver­ständ­nis für die wei­te­re Dar­le­gung wird beträcht­lich erschwert oder gar ver­hin­dert. Wer muss­te das im Zuge eines Vor­trags (oder frü­her in der Schu­le) nicht auch schon erleben?

Defi­ni­tio­nen

Die Defi­ni­ti­on von Begrif­fen ist nicht nur in wis­sen­schaft­li­chen Arbei­ten von hoher Bedeu­tung, son­dern auch in Gut­ach­ten ist sie zen­tra­le Not­wen­dig­keit. Dies vor allem im Umgang mit der gesam­ten Rechts­sphä­re, denn Dis­kus­sio­nen mit Anwäl­ten set­zen kla­re Ein- und Abgren­zun­gen von Begrif­fen vor­aus. Sehr oft kommt es auch dar­auf an, wel­che Bedeu­tun­gen ein gewähl­ter Begriff nicht beinhal­tet, beson­ders bei Bgrif­fen mit Bedeu­tungs­viel­falt: Für einen Gebäu­de­tech­ni­ker ist unter einem „Vor­lauf“ eine Medi­um-Lei­tung mit einer bestimm­ten Fließ­rich­tung zu ver­ste­hen. Ein Destil­le­rie-Fach­mann meint damit einen ers­ten Teil eines „Brenn“-Prozesses, ein Schi­sport­ler viel­leicht den Abschnitt vor einem Rennen.

Deu­tung, Deutungshoheit

Sach­ver­stän­di­ge kön­nen für den Zweck eines Gut­ach­tens einen Begriff mit einer bestimm­ten Bedeu­tung ver­se­hen, den er im All­tags­le­ben viel­leicht in die­ser Wei­se nicht hat. Dar­auf wird er in einem Vor­wort oder einem „Glos­sar“ aus­drück­lich hin­wei­sen müs­sen. – Im öffent­li­chen Leben wird die­se Mög­lich­keit der Bedeu­tungs­über­tra­gung noch gestei­gert. Ver­ein­facht gesagt: Ver­sieht man einen Begriff mit einer neu­en Bedeu­tung oder engt man es auf einen bestimm­ten ein, um damit eine bestimm­te Absicht zu errei­chen, hat man es mit Deu­tung zu tun. Deu­tungs­ho­heit ist eine Art Anspruch, ein Macht­spiel, die gewähl­te Deu­tung weit­hin ver­bind­lich zu machen.

Klar­heit auch in Sät­zen, Abschnit­ten, Kapiteln

Zurück zu Tech­nik. Sach­ver­stän­di­gen­we­sen und wis­sen­schaft­li­che Arbeit: Alle die­se Gebie­te erfor­dern in der Begriffs­wahl Genau­ig­keit, Prä­zi­si­on und Klar­heit. Damit wird die Grund­la­ge für rei­bungs­lo­se und effek­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on gelegt. Das beinhal­tet auch, dass von ver­wand­ten Begrif­fen wenn immer mög­lich der ein­fa­che­re ver­wen­det wer­den soll­te. Doch nicht nur auf ein­zel­ne Begrif­fe und deren Bedeu­tung kommt es an: Die rasche und zwei­fels­freie Erfass­bar­keit von Sät­zen, Abschnit­ten und Kapi­teln gehört genau­so dazu. Für Schach­tel­sät­ze, wie sie in juris­ti­schen Aus­ar­bei­tun­gen frü­her oft zu fin­den waren, oder gar für wurst­ar­ti­ge Wort­un­ge­tü­me oder Wort­schöp­fun­gen darf kein Platz sein.

Erklä­ren eines Begriffszusammenhangs

Manch­mal sind Begriffs-Zusam­men­hän­ge einem Lai­en schwie­rig zu erklä­ren. Dann kann das Auf­zei­gen von Par­al­le­len aus All­ge­mein­wis­sen oder dem täg­li­chen Leben hilf­reich sein. Bei­spiels­wei­se ist der Unter­schied zwi­schen Befund und Gut­ach­ten (oder gut­ach­ter­li­chen Stel­lung­nah­me) erfah­rungs­ge­mäß man­chen Men­schen schwer zu ver­mit­teln. Hier könn­te man als Erklä­rungs­hil­fe fol­gen­de sinn­ver­wand­te Bedeu­tungs­paa­re anbie­ten: Tat­sa­chen­be­richt und Kom­men­tar dazu in einer Zei­tung; Fak­ten­auf­zäh­lung und Erklä­rungs­ver­such dazu in einem Scha­dens­fall; Objek­tiv dar­ge­stell­te Zeit­er­eig­nis­se und (sub­jek­ti­ve) Mei­nung dazu.

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